Norm
ABGB §1041 A2Rechtssatz
Der Patient, der von einem Arzt im Auftrage eines Dritten behandelt wird, haftet dem Arzte für die Entlohnung nach § 1041 ABGB, mag auch der Dritte sich zur Zahlung verpflichtet haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0025683Dokumentnummer
JJR_19270309_OGH0002_0030OB00182_2700000_001