Für Militär-Luftfahrttechniker ist § 3 über Ausstellung, Gültigkeit und Entzug von Militärluftfahrt-Personalausweisen mit folgenden Abweichungen anzuwenden: Für Militär-Luftfahrttechniker ist Paragraph 3, über Ausstellung, Gültigkeit und Entzug von Militärluftfahrt-Personalausweisen mit folgenden Abweichungen anzuwenden:
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