Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Befähigungen für Militär-Ladetechniker
(1)Absatz eins,Für Militärluftfahrzeugtypen, die Militärluftfahrt-Personal mit ausschließlich beladungstechnischen Kenntnissen erfordern, kann ein Militär-Ladetechnikerausweis ausgestellt werden. Für den Militär-Ladetechnikerausweis kommen neben der Grundbefähigung folgende Erweiterungen in Betracht
1.Ziffer einsdie Typenerweiterung und
2.Ziffer 2die Lehrbefähigung.
(2)Absatz 2,Die Grundbefähigung ist durch Ausstellung eines Militär-Ladetechnikerausweises zu bescheinigen. Die entsprechenden Erweiterungen sind im Militär-Ladetechnikerausweis einzutragen.
(3)Absatz 3,Auf Militär-Ladetechniker ist § 22 über die Bordtauglichkeit anzuwenden.Auf Militär-Ladetechniker ist Paragraph 22, über die Bordtauglichkeit anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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