Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 211-240 von 279

RS OGH 1992/11/16 Bkd130/89

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 F4
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt hat seine Kanzlei so einzurichten und zu organisieren, daß sie in der Lage ist, die normalerweise anfallenden Agenden ordnungsgemäß abzuwickeln. Die Übertragung der mittlerweiligen Vertretung eines anderen Rechtsanwaltes gehört zu den Obliegenheiten, denen sich ein Rechtsanwalt zu unterwerfen hat; eine solche Übertragung ist daher bei der Organisation des Kanzleibetriebes entsprechend zu be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1992

RS OGH 1992/11/9 13Bkd2/92, Bkd43/90 (Bkd88/90, Bkd4/92), 9Bkd4/09, 6Bkd4/11, 6Bkd3/11, 25Ds3/17h, 2

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 A
Rechtssatz: Eine Berufspflichtenverletzung setzt voraus, dass der Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes, nicht aber in eigener Sache gehandelt hat. Entscheidungstexte 13 Bkd 2/92 Entscheidungstext OGH 09.11.1992 13 Bkd 2/92 Bkd 43/90 Entscheidungstext OGH 25.01.1993 Bkd 43/90 Beisatz: In eigener Sache kann s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1992

RS OGH 1992/11/9 13Bkd2/92

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 G
Rechtssatz: Die vom Disziplinarbeschuldigten in einer Klage gegen einen Kollegen ohne Überprüfung aufgestellte Behauptung, dieser habe ihn fahrlässig durch Behauptung des Einbehaltens zu Unrecht überwiesenen Honorars geschädigt, begründet zwar keine Berufspflichtenverletzung, wohl aber eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte 13 Bkd ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1992

RS OGH 1992/11/9 12Bkd3/92, 16Bkd2/95, 3Bkd4/96, 9Bkd8/95

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 A
Rechtssatz: Als eine Beeinträchtigung der Würde und des Ansehens des Standes ist jedes schuldhafte Verhalten anzusehen, durch das die Wertschätzung und das Ansehen, die der Stand als solcher und jeder Rechtsanwalt vermöge seiner Zugehörigkeit zu beanspruchen befugt sind, gefährdet werden. Dringt der Verstoß eines Rechtsanwaltes zur Kenntnis weiterer Kreise und ist der Inhalt geeignet, den gesamten Stand in Mißkredit zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1992

RS OGH 1992/11/9 13Bkd2/92, 1Bkd11/99

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 DDSt 1990 §1 Abs1 G
Rechtssatz: Die in der Ausübung eines Verteidigungsrechtes erfolgte Wiederholung von ehrenrührigen Angriffen ist nur dann rechtswidrig, wenn sie wider besseres Wissen, also bewußt wahrheitswidrig erfolgte. Dieser Grundsatz hat auch im Disziplinarverfahren Anwendung zu finden. Die Wiederholung ehrenrühriger Angriffe gegen einen Kollegen im Zuge eines Disziplinarverfahren stellt demnach nur dann ein wied... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1992

RS OGH 1992/11/9 12Bkd3/92

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 F4
Rechtssatz: Eine Verletzung der Residenzpflicht, die dazu führte, daß der Rechtsanwalt tagelang in seiner Kanzlei selbst in seiner Eigenschaft als Verfahrenshelfer nicht erreichbar war, begründet das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und - weil in weiteren Kreisen bekannt geworden - auch jenes der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1992

RS OGH 1992/11/9 12Bkd2/92

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HRAO §9
Rechtssatz: Die vom Disziplinarbeschuldigten den Sachverständigen gegenüber erhobenen Anschuldigungen, nämlich Gefälligkeitsgutachten erstattet zu haben, konnten durchaus in der Richtung des Vorwurfes nach § 288 Abs 1 StGB aufgefaßt werden. Eine solche Unterstellung ist jedenfalls dann nicht mehr durch die Vorschrift des § 9 RAO gedeckt und damit standeswidrig, wenn sie ohne entsprechende Prüfung sowie ohne Vorlie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1992

RS OGH 1992/10/19 11Bkd2/92, 12Bkd2/98, 11Bkd9/03, 16Bkd5/05, 16Bkd11/09, 16Bkd13/09, 10Ob108/15b, 2

Norm: ZPO §86DSt 1990 §1 Abs1 HJN §19 ffRAO §9
Rechtssatz: Zwar handelt es sich bei der inkriminierten Schreibweise um schwerwiegende persönliche Angriffe gegen einen Richter. Zu berücksichtigen ist aber, dass diese Angriffe nicht etwa in einem Rechtsmittel erhoben wurden, sondern in einem Ablehnungsantrag. In einem Rechtsmittel ist sachlich darzulegen, weshalb die bekämpfte Entscheidung unrichtig ist. Für eine Ablehnungsantrag reicht der Hinwe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1992

RS OGH 1992/10/19 11Bkd6/92, 14Bkd14/97, 16Bkd6/00, 11Bkd7/06, 14Bkd12/07, 27Ds1/17d

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 GRL-BA 1977 §18
Rechtssatz: Es gilt als anerkannte kollegiale Pflicht, dass ein Rechtsanwalt Briefe eines Kollegen innerhalb angemessener Frist zu beantworten hat. Es ergibt sich dies zwar nicht aus einer ausdrücklichen Vorschrift oder den "RL-BA 1977", sondern aus dem Grundsatz der Kollegialität und der allgemeinen Verpflichtung im Umgang mit Kollegen bei der Berufsausübung (AnwBl 1984,616 ua). Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1992

RS OGH 1992/10/12 4Bkd5/91, 4Bkd1/02, 13Bkd7/08, 13Bkd7/08, 7Bkd1/11, 8Bkd1/12, 27Ds2/19d, 23Ds4/19v

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 GRAO §10 Abs2RL-BA 1977 §18
Rechtssatz: Soweit § 18 RL-BA 1977 untersagt, den Rechtsanwalt einer anderen Partei unnötig in den Streit zu ziehen und persönlich anzugreifen, ist diese Richtlinie eine Ausformung der gesetzlichen Pflicht des Rechtsanwaltes, durch Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit in seinem Benehmen die Ehre und Würde des Standes zu wahren (§ 10 Abs 2 RAO). Es handelt sich dabei sowohl um eine Berufspflicht als ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1992

RS OGH 1992/10/12 4Bkd5/91, 1Bkd11/99, 9Bkd2/99, 4Bkd5/91, 8Bkd1/00 (8Bkd2/00), 15Bkd4/09, 12Bkd2/10

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 GRL-BA 1977 §18
Rechtssatz: Das Verbot, einen anderen Rechtsanwalt unnötig in den Streit zu ziehen und persönlich anzugreifen, verlangt eine weit größere Zurückhaltung bei ehrenrührigen Äußerungen als einen bloßen Verzicht auf Angriffe, zu welchen der Wahrheitsbeweis nicht erbringbar ist. Entscheidungstexte 4 Bkd 5/91 Entscheidungstext OGH 12.10.1992 4 Bkd 5/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1992

RS OGH 1992/10/12 4Bkd5/91

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 GRL-BA 1977 §18StGB §111 Abs3
Rechtssatz: Der Wahrheitsbeweis nach § 111 Abs 3 StGB stellt weder einen Rechtfertigungsgrund, noch einen Schuldausschließungsgrund, sondern bloß einen Strafausschließungsgrund dar, was eine gerichtliche Sanktion verbietet. Die ehrenrührige Äußerung bleibt auch bei Gelingen des Wahrheitsbeweises aus strafrechtlicher Sicht somit rechtswidrig und schuldhaft. Umsomehr hat dies im Disziplinarrech... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1992

RS OGH 1992/9/7 3Bkd1/92

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C4
Rechtssatz: Barschaften (Klientengelder) müssen verläßlich und ohne unangemessenen Verzug an den jeweils Berechtigten weitergeleitet werden, wobei der Rechtsanwalt verpflichtet ist für eine zur Erzielung dieses Zweckes ausreichende Kanzleiorganisation zu sorgen. Verzögerungen von bis zu vierzehn Tagen können noch hingenommen werden, keineswegs aber solche von mehr als zwei Monaten. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.1992

RS OGH 1992/7/13 2Bkd4/91

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HDSt 1990 §3
Rechtssatz: Die Häufung von (den Erstrichter) herabsetzenden Äußerungen in einer Rechtsmittelschrift spricht gegen die Geringfügigkeit des Verschuldens (§ 3 DSt 1990). Entscheidungstexte 2 Bkd 4/91 Entscheidungstext OGH 13.07.1992 2 Bkd 4/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.1992

RS OGH 1992/7/6 Bkd13/89

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 GRL-BA 1977 §21
Rechtssatz: Durch die bloße Bekanntgabe der Tatsache der Anzeigeerstattung wird noch nicht eine Disziplinarangelegenheit eines Rechtsanwaltes geoffenbart. Ob eine Disziplinaranzeige erstattet wird, obliegt allein dem Ermessen des Anzeigers und daher kann es auch diesem (und damit auch seinem Rechtsvertreter) nicht verwehrt sein, seine diesbezügliche Entscheidung in der Klagserzählung anzuführen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1992

RS OGH 1992/7/6 Bkd13/89

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 GRL-BA 1977 §21
Rechtssatz: In der im Rahmen der Klagserzählung vorgebrachten Behauptungen, gegen den beklagten Standeskollegen sei nicht nur eine Disziplinaranzeige erstattet worden, sondern es sei darüber hinaus das Disziplinarverfahren im Gange, ist eine Offenbarung einer Disziplinarangelegenheit eines Rechtsanwaltes zu erblicken, die nur im Fall sachlicher Notwendigkeit kein Verstoß gegen § 21 RL-BA 1977 wäre. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1992

RS OGH 1992/5/18 14Bkd1/92

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 DRL-BA 1977 §2
Rechtssatz: In der schriftlichen Äußerung eines Rechtsanwaltes, sich im Fall der Nichterfüllung der Forderung seines Mandanten in einem einzuleitenden Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen, ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines nach der Judikatur nicht durchsetzbaren Anspruches eine ungerechtfertigten Druckausübung zu erblicken, mit der Zielsetzung, den Adressaten einzuschüchtern und... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1992

RS OGH 1992/5/11 2Bkd1/91, Bkd136/89, 5Bkd7/97, 11Bkd6/97, 6Bkd3/98, 16Bkd5/99, 6Bkd3/98, 5Bkd2/02,

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C1DSt 1990 §1 Abs1 DDSt 1990 §1 Abs1 HRL-BA 1977 §2
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt darf sachlich nicht gerechtfertigte Druckmittel weder ankündigen noch anwenden (§ 2 RL-BA 1977). Entscheidungstexte 2 Bkd 1/91 Entscheidungstext OGH 11.05.1992 2 Bkd 1/91 Bkd 136/89 Entscheidungstext OGH 21.12.1992 Bkd 136/89 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1992

RS OGH 1992/5/11 2Bkd3/91

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C1
Rechtssatz: Ein Pauschalhonorar kann zwar bei Vertretungsübernahme und Erteilung der Vollmacht vereinbart werden, aber nicht, wenn die Sache bereits abgeschlossen ist (Bkd 83/84). Entscheidungstexte 2 Bkd 3/91 Entscheidungstext OGH 11.05.1992 2 Bkd 3/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1992

RS OGH 1992/5/11 2Bkd3/91, 4Bkd8/00

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C1
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt bleibt auch an eine Pauschalkostenvereinbarung mit der Wirkung gebunden, daß er keine übersteigenden Kosten verrechnen darf (Bkd 23/78). Entscheidungstexte 2 Bkd 3/91 Entscheidungstext OGH 11.05.1992 2 Bkd 3/91 4 Bkd 8/00 Entscheidungstext OGH 23.04.2001 4 Bkd 8/00 B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1992

RS OGH 1992/5/11 2Bkd3/91, 4Bkd2/96, 4Bkd8/00

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C1
Rechtssatz: Die Leistungspflicht des Klienten setzt die Legung einer überprüfbaren Honorarnote voraus (Bkd 117/88). Entscheidungstexte 2 Bkd 3/91 Entscheidungstext OGH 11.05.1992 2 Bkd 3/91 4 Bkd 2/96 Entscheidungstext OGH 02.12.1996 4 Bkd 2/96 4 Bkd 8/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1992

RS OGH 1992/5/11 2Bkd3/91, 7Bkd5/05

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C1
Rechtssatz: Eine nachträgliche Erhöhung der Kostenforderung auf die tarifmäßigen Honorare, für die einzelnen anwaltlichen Leistungen wurde in der Rechtsprechung der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission (Bkd 38/87) nur dann für zulässig erachtet, wenn der Anwalt seinem Klienten zunächst ein erkennbarerweise ermäßigtes Honorar vergeblich vorgeschlagen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1992

RS OGH 1992/5/11 2Bkd1/91

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 H
Rechtssatz: Von einem Rechtsanwalt kann auf Grund seiner Rechtsausbildung und anwaltlichen Praxis erwartet werden, daß er die - vom Gesetzeswortlaut gedeckte - Interpretation einer Gerichtsgebührenvorschrift durch einen Gerichtsbeamten diesem nicht fälschlich als einen an sich von der Deliktskategorie als schwer kriminell einzustufenden "Amtsmißbrauch" vorwirft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1992

RS OGH 1992/5/11 2Bkd3/91

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C1
Rechtssatz: Hat der Rechtsanwalt dem Klienten nicht etwa ein ermäßigtes Pauschalhonorar vorgeschlagen, sondern eine vorbehaltlose Endabrechnung mit abgerundeten Beträgen gelegt, so berechtigt ihn das Begehren nach einer detaillierten Abrechnung der geforderten Kosten nicht zu deren nachträglichen Erhöhung. Entscheidungstexte 2 Bkd 3/91 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1992

RS OGH 1992/4/27 11Bkd15/91

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C3
Rechtssatz: Es kann keinesfalls genügen, daß der bestellte Verfahrenshelfer lediglich um die Besorgung des Strafaktes bemüht ist, ohne die vertretene Partei zu kontaktieren. Gerade der in Untersuchungshaft einsitzende Klient hat ein Anrecht darauf, daß sich der für ihn bestellte Verteidiger mit ihm persönlich in Verbindung setzt. Es ist davon auszugehen, daß sich die Aufgabe des Verteidigers nicht nur auf die Ergreifun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1992

RS OGH 1992/4/27 11Bkd15/91

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C3
Rechtssatz: Die Unterlassung der Kontaktaufnahme eines zum Verfahrenshilfe - Verteidiger bestellten Rechtsanwalts mit dem inhaftierten Klienten ist als Disziplinarvergehen zu werten, wobei sowohl die Berufspflicht des Rechtsanwaltes wie auch Ehre und Ansehen des Standes verletzt wurden. Die Wahrung von Verteidigerpflichten ist eine sich aus dem Gesetz ergebende Verpflichtung, deren Einhaltung von jedem Klienten erwarte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1992

RS OGH 1992/3/30 12Bkd5/91, 16Bkd6/02, 16Bkd1/03, 12Bkd2/06, 19Ob3/14a, 26Ds4/21v

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 J
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommenen Verbindlichkeiten zu erfüllen (AnwBl 1976,31); die Bestreitung einer von ihm übernommenen Verpflichtung bedeutet eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (AnwBl 1989,620). Entscheidungstexte 12 Bkd 5/91 Entscheidungstext OGH 30.03.1992 12 Bkd 5/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1992

RS OGH 1992/3/30 12Bkd5/91, 12Bkd1/93, 4Bkd2/03

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 ERL-BA 1977 §23
Rechtssatz: Nach § 23 RL-BA 1977 hat der Rechtsanwalt die ihm von der Rechtsanwaltskammer erteilten Aufträge zu befolgen und seine ihr gegenüber bestehenden Pflichten zu erfüllen. Die Nichtäußerung in einer Disziplinarsache begründet nach ständiger Rechtsprechung der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission dann ein Disziplinarvergehen, wenn aus dem Gesamtverhalten des Disziplinarbeschuldigte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1992

RS OGH 1992/3/23 5Bkd1/91, 11Bkd1/99, 16Bkd2/06, 5Bkd5/07, 20Ds14/20v

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C1RAO §9RAO §19
Rechtssatz: Durch Unterlassung einer detaillierten Abrechnung, die dem Klienten eine nachvollziehbare lückenlose Aufklärung über für ihn vereinnahmte Beträge und die ihm angelasteten Anwaltskosten gewährt einerseits und durch Anlastung bedeutend überhöhter Kosten andererseits hat der Beschuldigte sowohl Berufspflichten (§§ 9 und 19 RAO) verletzt als auch Ehre und Ansehen des Standes gravierend beeinträchti... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1992

RS OGH 1992/3/23 10Bkd3/91, 14Bkd6/92, 12Bkd1/93, 11Bkd4/00, 6Bkd3/11

Norm: DSt 1990 §1 Abs1 JRL-BA 1977 §4
Rechtssatz: Gemäß § 4 RL-BA 1977 darf der Rechtsanwalt nur dann eine Verbindlichkeit eingehen, wenn deren Erfüllung sicher ist. Nach ständiger Rechtsprechung der OBDK hat der Rechtsanwalt eine freiwillig geschlossene Vereinbarung unter allen Umständen einzuhalten und zu seinem Wort zu stehen (AnwBl 1955,113; AnwBl 1956,73; AnwBl 1978,411; AnwBl 1989,143). Die Bestreitung einer solchen Verpflichtung bildet e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1992

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