RS OGH 1992/5/18 14Bkd1/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1992
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Norm

DSt 1990 §1 Abs1 D
RL-BA 1977 §2

Rechtssatz

In der schriftlichen Äußerung eines Rechtsanwaltes, sich im Fall der Nichterfüllung der Forderung seines Mandanten in einem einzuleitenden Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen, ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines nach der Judikatur nicht durchsetzbaren Anspruches eine ungerechtfertigten Druckausübung zu erblicken, mit der Zielsetzung, den Adressaten einzuschüchtern und so die Zahlung einer Forderung zu erreichen, deren Durchsetzung auf dem Wege des Zivilverfahrens oder Strafverfahrens nach dem Stand der Dinge und nach der herrschenden Rechtsübung nicht möglich ist.

Entscheidungstexte

  • 14 Bkd 1/92
    Entscheidungstext OGH 18.05.1992 14 Bkd 1/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0055941

Dokumentnummer

JJR_19920518_OGH0002_014BKD00001_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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