Norm
DSt 1990 §1 Abs1 HRechtssatz
Die Häufung von (den Erstrichter) herabsetzenden Äußerungen in einer Rechtsmittelschrift spricht gegen die Geringfügigkeit des Verschuldens (§ 3 DSt 1990).Die Häufung von (den Erstrichter) herabsetzenden Äußerungen in einer Rechtsmittelschrift spricht gegen die Geringfügigkeit des Verschuldens (Paragraph 3, DSt 1990).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0056135Im RIS seit
13.07.1992Zuletzt aktualisiert am
28.08.2024