Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine in Österreich geborene tunesische Staatsbürgerin, ehelichte am 16.07.2011 in Sidi Thabet, Tunesien, den britischen Staatsbürger XXXX. In weiterer Folge brachte sie einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte ein. Der Ehegatte der Beschwerdeführerin erhielt am 19.01.2012 die Anmeldebescheinigung "Arbeitnehmer". Die Beschwerdeführerin übernahm ihre Aufenthaltskarte am 02.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin wurde am 09.10.2016 wegen des dringenden Verdachtes des Verbrechens des Suchtgifthandels festgenommen und es wurde über sie mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX vom XXXX, GZ: XXXX Untersuchungshaft verhängt. 1. Die Beschwerdeführerin wurde am 09.10.2016 wegen des dringenden Verdachtes des Verbrechens des Suchtgifthandels festgenommen und es wurde über sie mit Beschluss des Landesgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 11.05.2001 unter dem Namen XXXX, geb. am XXXX, StA. Sierra Leone einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 20.06.2001, Zl. 01 11.268-BAW abgewiesen und wurde die dagegen erhobene Beschwerde mit Entscheidung des unabhängigen Bundesasylsenates vom 02.08.2001 abge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Niederösterreich, wurde der, sich seit 17.04.2017 in Verwaltungshaft befindenden, Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt und gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF g... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Salzburg, vom 24.04.2018 wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Absc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am XXXX.2018 in XXXX wegen des Verdachts auf Begehung eines Ladendiebstahls angezeigt. Am 24.04.2018 wurde sie vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes befragt. Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am römisch 40 .2018 in römisch 40 wegen des Verdachts auf Begehung eines Ladendiebstahls angezeigt. Am 24.04.2018 wurde sie v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 16.09.2014 unter der falschen Identität Omar Samienj, geboren am 06.08.1984, einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid vom 14.12.2014 als unzulässig zurückgewiesen wurde. Zugleich wurde festgestellt, dass Spanien für die Prüfung des Asylantrages zuständig ist und die Außerlandesbringung angeordnet. 2. Am 16.12.2015 wurde der Beschwerdeführer vom LG XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mittels Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) vom 25.10.2017 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA, RD Wien) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) auf, zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung wie eines Einreiseverbotes Stellung zu nehmen, seine Integrationsschritte wie persönlichen Verhältn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vomXXXX, Zl.XXXX, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aufgrund des Verbrechens des Suchtgifthandels, teil als Beteiligter nach §§ 28a Abs. 1 fünfter Fall, Abs. 2 Z 2 und Z 3 SMG, 12 dritter Fall StGB und des Verbrechens der Geldwäscherei nach § 165 Abs. 1 u Abs. 2 erster und siebter Fall, Abs. 4 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.02.2017, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich zugestellt am 17.02.2017, wurde dieser über die in Aussicht genommene Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes im Falle seiner Verurteilung in Kenntnis gesetzt. Zugleich wurde dieser zur dahingehenden Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Erhalt des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 21.06.2017, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich zugestellt am 28.06.2017, wurde dieser über die in Aussicht genommene Einleitung eines Aufenthaltsbeendigungsverfahrens im Falle seiner Verurteilung in Kenntnis gesetzt. Zugleich wurde dieser zur dahingehenden Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Erhalt des Schreibens au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) zugestellt am 06.02.2018, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG [2005] nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG [2005] iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, jeweils vom 31.01.2018, dem bevollmächtigten Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Parteien jeweils zugestellt am 05.02.2018, wurden ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG [2005] nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG [2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, dem bevollmächtigten Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) zugestellt am 05.02.2018, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG [2005] nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG [2005] iVm. § 9 BFA-VG eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, jeweils vom 31.01.2018, dem bevollmächtigten Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Parteien jeweils zugestellt am 05.02.2018, wurden ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG [2005] nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG [2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, jeweils vom 31.01.2018, dem bevollmächtigten Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Parteien jeweils zugestellt am 05.02.2018, wurden ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG [2005] nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG [2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) durch Hinterlegung zugestellt am 18.05.2018, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 22.12.2017 wurde dem Beschwerdeführer im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs.2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Mazedonien ge... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste im Oktober 2003 zum Zwecke der Aufnahme eines Studiums legal in das österreichische Bundesgebiet ein. 2. Zuletzt wurde dem BF am 01.04.2014 eine Aufenthaltsberechtigung als Studierender mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 31.05.2015 erteilt. 3. Am 01.04.2015 stellte der BF gegenständlichen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in besonders berücksich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, 3ein Staatsangehöriger der Türkei, reiste im Jahr 2014 ins österreichische Bundesgebiet ein und wurde am 30.12.2014 festgenommen. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX unter der Aktenzahl XXXX wurde der Beschwerdeführer wegen des Vergehens des unerlaubten Umganges mit Suchtgiften nach §§ 27 Abs. 1 Z 1 8. Fall, Abs. 3 SMG, § 15 StGB und den Vergehen des unerlaubten Umganges mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte nach seiner illegalen Einreise ins Bundesgebiet am 28.05.2008 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Der BF wurde am selben Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt und am 02.06.2008 vor dem Bundesasylamt (nunmehr Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) niederschriftlich einvernommen. Als Fluchtgrund brachte er dabei im Wesentlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Wien, wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.) sowie gemäß § 52 Abs. 9 FPG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 03.04.2018, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Wien, vom 10.03.2018, von der Beschwerdeführerin im Stande der Schubhaft am 10.03.2018 persönlich übernommen, wurde der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.07.2017 verständigte die Abteilung 35 des Magistrats der Stadt XXXX (im Folgenden: MA 35) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA, RD Wien), dass der von der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) am 04.05.2017 gestellte Antrag auf Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus (§ 46 Abs. 1 Z 2 NAG) rechtskräftig abgewiesen worden sei. 1. Mit Schrei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin wurde am 3. 5. 2018 im Zuge einer Wohnungskontrolle einer fremdenrechtlichen Personenüberprüfung unterzogen. Die Beschwerdeführerin wurde zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem Einreiseverbot einvernommen. Dort gab sie an, im Jahr 2007 über Moskau nach Österreich gereist zu sein. Sie halte sich im österreichischen Bundesgebiet illegal auf. Sie habe hier ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX2017 von Organen der Abteilung Fremdenpolizei und Anhaltevollzug der Landespolizeidirektion XXXX (im Folgenden: AFA, LPD XXXX) einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen, in deren Zuge sich herausstelle, dass er die höchst zulässige Aufenthaltsdauer nach dem Schengener Grenzkodex überschritten habe. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 25.09.2017 in XXXX einer fremdenrechtlichen Kontrolle unterzogen. Am 07.11.2017 wurde er vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ua zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbots vernommen. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 25.09.2017 in römisch 40 einer fremdenrechtlichen Kontrolle unterzogen. Am 07.11.2017 wurde er vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (B... mehr lesen...