Dem durch Ausfertigungen des angefochtenen Bescheides und der gegen den erstinstanzlichen Bescheid erhobenen Berufung belegten Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 5. November 1991 mit folgenden Worten Berufung erhoben hat: "Sehr geehrte Damen und HerrenÜ Zu ihren ablehnenden Schreiben vom 5. November 91 Zahl: FRA 1799/1991 möchte ich nocheinmal die Richtigkeit meiner vorau... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, reiste am 18. März 1991 in das Bundesgebiet ein und stellte am 2. April 1991 einen schriftlichen Asylantrag. Darin führte er aus, er sei in der Türkei wegen seiner politischen Einstellung verfolgt worden. Es drohe ihm wegen seiner politischen Aktivitäten ein gerichtliches Strafverfahren und die Verhängung einer Freiheitsstrafe. Bei der nieder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §13a;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010592.X01 Im RIS seit 08.07.1992 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010599.X01 Im RIS seit 08.07.1992 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 13. März 1991 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 30. September 1991, Zl. B 538/91, nach Ablehnung ihrer Behandlung abgetretene Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Beschwerdeführer, ein türkischer ... mehr lesen...
Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich hatte mit Bescheid vom 10. Dezember 1990 festgestellt, daß der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer Nationalität, nicht Flüchtling sei. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 4. November 1991 ab und sprach aus, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei. In der Bescheidbegründung ging die belangte Behörde nach Darstellung der Rechtsla... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein bulgarischer Staatsangehöriger, hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 22. Oktober 1991, mit dem festgestellt worden war, beim Beschwerdeführer lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit ihrem Bescheid vom 17. Dezember 1991 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ab und sprach aus, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinn... mehr lesen...
Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark hatte mit Bescheid vom 23. Mai 1990 festgestellt, daß der Beschwerdeführer, ein bulgarischer Staatsangehöriger, nicht Flüchtling sei. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 12. Februar 1992 ab und sprach aus, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei. In der Bescheidbegründung ging die belangte Behörde nach Darstellung der Rechtslage davon aus, daß es dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Mit seiner ausdrücklich auf Art. 132 B-VG und § 27 VwGG gestützten Säumnisbeschwerde vom 10. Februar 1992 (Postaufgabe 13.2.1992) macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über seine am 7. Jänner 1991 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 17. Dezember 1990, Zl. FrA-5135/90, geltend. Aus den dazu von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 4. November 1991 wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die Beschwerdeführerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, ist am 12. Jänner 1990 in das Bundesgebiet eingereist und hat am 2. März 1990 den dem angefoch... mehr lesen...
Im Hinblick darauf, daß das Vorbringen der belangten Behörde in ihrer Gegenschrift, die Beschwerdeführerin habe am 3. März 1992 anläßlich einer Vorsprache bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark ihre Berufung gegen den Bescheid dieser Behörde vom 5. April 1991, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, zurückgezogen, durch die Aktenlage gedeckt ist, muß davon ausgegangen werden, daß im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde, welche am 4. März 1992 zur Post ... mehr lesen...
Im Hinblick darauf, daß das Vorbringen der belangten Behörde in ihrer Gegenschrift, über die gegenständliche Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 6. Mai 1991, betreffend Feststellung seiner Flüchtlingseigenschaft, sei (im Sinne der Zurückweisung der Berufung) mit Bescheid vom 19. Februar 1992, dem Beschwerdeführer am 26. Februar 1992 (im Wege der Hinterlegung) rechtswirksam zugestellt, entschieden worden, durch di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/01/0333 B 10. Juli 1992
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010218.X01 Im RIS seit 17.01.2002 mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Für den Standpunkt eines Asylwerbers ist nichts zu gewinnen, wenn nur von der abstrakten Möglichkeit einer Verfolgung ausgegangen werden könnte (hier wegen Medikamentendiebstahls für verletzte Freiheitskämpfer der albanischen Minderheit in Jugoslawien), hat doch der Asylwerber nichts dargetan, daß diese Tat... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/01/0196 1 Stammrechtssatz Eine aus Anlaß der Teilnahme an einer Demonstration erfolgende Verhaftung stellt für sich allein noch kein Indiz für das Vorliegen konkreter, gegen eine bestimmte Person gerichtete Verfolgung dar. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §47 Abs2;VwGG §56; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 1. 7. 1992 92/01/0176 und 92/01/0333
am 8. 7. 1992 92/01/0210, 92/01/0229, 92/01/0230, 92/01/0233,
92/01/0308, 92/01/0310
Rechtssatz: D... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Weder der Hinweis auf die allgemeine Lage der albanischen Minderheit in Jugoslawien bzw auf die Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe noch die Teilnahme an Demonstrationen, die für den Asylwerber zu keinen Konsequenzen geführt haben, sind geeignet, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung glaubhaft zu machen. ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Die Verhaftung zweier Freunde des Asylwerbers kann nicht als konkret gegen ihn gerichtete Verfolgung gewertet werden und aus diesem Geschehen ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann keine begründete Furcht vor Verfolgung abgeleitet werden. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Daß der Asylwerber mangels Schulbildung bei der Erstbefragung nicht in der Lag eist seine Ängste entsprechend zu formulieren, kann nicht angenommen werden, weil es nicht auf eine bestimmte Wortwahl ankommt, und solche Ängste auch ohne hinreichende Schulbildung zum Ausdruck gebracht werden können. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §37;AVG §66 Abs4;FlKonv Art1 AbschnA Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde ist im Asylverfahren nicht gehalten, nach allfällig intern vorliegenden, nach außen nicht erkennbaren Mißverständnissen bei der Berufung - es lag eine in ihrem Wortlaut und Sinn klare Berufung in deutscher Spra... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Aus einer polizeilichen Vorladung allein kann noch nicht der Schluß gezogen werden, der Vorgeladene unterliege behördlicher Verfolgung aus den in der Flüchtlingskonvention genannten Gründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010140.X03 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010281.X01 Im RIS seit 01.07.1992 mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Hat der Asylwerber den Asylantrag erst mehr als ein halbes Jahr nach seiner Einreise gestellt, spricht dieser Umstand in Verbindung damit, daß er nie behauptet hat, es seien erst zu einem späteren Zeitpunkt Verfolgungshandlungen entstanden, dagegen, daß bei ihm eine wohlbegründete Furcht aus einem in der Ko... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010489.X01 Im RIS seit 01.07.1992 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität, reiste am 20. Dezember 1989 ins Bundesgebiet ein. Am 5. Februar 1990 stellte er einen Asylantrag. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid, mit dem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 31. Mai 1990 abgewiesen wurde, stellte die belangte Behörde fest, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. ... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug erlassenen Bescheiden der belangten Behörde vom 18. Juli 1990 hatte diese die Berufungen der Beschwerdeführer gegen die Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 21. Juni 1990 abgewiesen und ausgesprochen, daß die Beschwerdeführer nicht Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes seien. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. November 1990, Zlen. 90/01/0139, 0199 wurden die genannten Bescheide wegen Rechtswidrigkeit infolge Verlet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer Abstammung, reiste am 28. April 1991 in das Bundesgebiet ein. Am 30. April 1991 stellte er einen Asylantrag. Bei der niederschriftlichen Befragung am 5. Juni 1991 gab er im wesentlichen an, er habe seine Heimat aus politischen Gründen verlassen. Seit seinem elften Lebensjahr habe er sich für die Rechte der albanischen Volksgruppe in Kosovo engagiert. Er habe an verschiedenen Demonstrationen gegen die Unterdrückung ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige ungarischer Nationalität, reiste am 17. Juli 1990 aus Ungarn kommend, auf einem LKW versteckt, illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am Tag danach einen Asylantrag. Bei ihrer niederschriftlichen Befragung am 26. Juli 1990 gab sie im wesentlichen folgendes an: Als Angehörige der ungarischen Minderheit habe sie am 8. März 1989 mit anderen Ungarinnen den "Frauentag" gefeiert und dabei ungarische Lieder ges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, reiste am 6. August 1990 in das Bundesgebiet ein und stellte am 5. September 1990 einen Asylantrag. Bei der am 26. November 1990 durchgeführten niederschriftlichen Befragung gab er an, er sei in der Türkei nicht politisch verfolgt worden. Er suche um politisches Asyl an, weil sein Vater im März 1989 verstorben sei und er nun für seine Brüder zu sorgen habe. Da sein geringer Verdienst in der Türkei dies nicht ermögliche, wolle er ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, reiste am 28. November 1991 illegal in das Bundesgebiet ein. Bei einer am 3. Dezember 1991 aus Anlaß der Gewährung des Parteiengehörs zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes durchgeführten niederschriftlichen Befragung gab der Beschwerdeführer unter anderem an, er werde nicht politisch verfolgt. Im Jahr 1986 habe er auf Grund einer Blutrache einen Mann erschossen. Aus der Haft sei er im Zuge einer Amnestie nach Verbüßung einer St... mehr lesen...