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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Bei einer Entlassung aus der Haft (in der der Asylwerber mißhandelt wurde) am 18.1.1991 und einem Beginn seiner Flucht am 10.3.1991 besteht ein solcher zeitlicher Konnex zwischen Verfolgung und Ausreise, der Furcht des Asylwerbers vor Verfolgung im Hinblick auf die ihm bereits widerfahrene Verfolgung glaubhaft erscheinen läßt (hier: Albaner in Kosovo).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010235.X01Im RIS seit
17.06.1992