RS Vwgh 1992/6/17 92/01/0235

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Bei einer Entlassung aus der Haft (in der der Asylwerber mißhandelt wurde) am 18.1.1991 und einem Beginn seiner Flucht am 10.3.1991 besteht ein solcher zeitlicher Konnex zwischen Verfolgung und Ausreise, der Furcht des Asylwerbers vor Verfolgung im Hinblick auf die ihm bereits widerfahrene Verfolgung glaubhaft erscheinen läßt (hier: Albaner in Kosovo).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010235.X01

Im RIS seit

17.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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