RS Vwgh 1992/6/17 91/01/0207

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/01/0208

Rechtssatz

Bei der Frage, ob der Verlust des Arbeitsplatzes als Verfolgung im Sinne der Konvention anzusehen ist, und somit zur Glaubhaftmachung eines Fluchtgrundes im Sinne der zitierten Vorschrift dienen kann, kommt es nicht nur auf einen Zusammenhang des Arbeitsplatzverlustes mit einem der in der Konvention genannten Gründe an, sondern insbesondere auf die Auswirkungen des Arbeitsplatzverlustes auf die Lebensgrundlage des Asylwerbers, denn der Verlust des Arbeitsplatzes kann nur dann als Verfolgung im Sinne der Konvention gewertet werden, wenn damit eine massive Bedrohung der Lebensgrundlage verbunden wäre (E 13.11.1991, 91/01/0115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010207.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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