RS Vwgh 1992/6/17 92/01/0096

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Beschwerdebehauptungen des Asylwerbers, er wäre bei seiner Stationierung im kurdischen Grenzgebiet schutzlos Übergriffen von Behörden ausgesetzt gewesen, weil "bekanntlich die türkischen Behörden dort die MRK außer Kraft gesetzt haben", sind nicht zielführend. Es können keine konkret gegen ihn gerichteten Verfolgungshandlungen daraus entnommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010096.X03

Im RIS seit

17.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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