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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Beschwerdebehauptungen des Asylwerbers, er wäre bei seiner Stationierung im kurdischen Grenzgebiet schutzlos Übergriffen von Behörden ausgesetzt gewesen, weil "bekanntlich die türkischen Behörden dort die MRK außer Kraft gesetzt haben", sind nicht zielführend. Es können keine konkret gegen ihn gerichteten Verfolgungshandlungen daraus entnommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010096.X03Im RIS seit
17.06.1992