RS Vwgh 1992/6/17 92/01/0546

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Wiederholte Fragen der Behörden des Heimatstaates (hier: Iran) nach dem Aufenthaltsort eines Bruders des Asylwerbers stellen in Anbetracht der Angaben des Asylwerbers, sich politisch nicht betätigt zu haben, keine Verfolgungshandlungen gegen den Asylwerber dar (hier: Asylwerber wurde anläßlich einer Hausdurchsuchung im Jahre 1986 in Haft genommen und nach drei Tagen entlassen; die Ausreise aus dem Heimatland erfolgte 1990; dieser Zeitraum wurde als zu lange angesehen, um das Ereignis aus 1986 noch als Fluchtgrund ansehen zu können).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010546.X01

Im RIS seit

17.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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