RS Vwgh 1992/6/17 91/01/0207

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/01/0208

Rechtssatz

Der Auffassung eines Asylwerbers, es müsse im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes als massive Bedrohung der Lebensgrundlage gewertet werden, wenn aufgrund seiner Stellung (hier Ceausescu-Clan) an ihn zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen gegenüber seinen Vater herangetragen wurden, kann nicht gefolgt werden. Denn im Zusammenhang mit der Frage, ob eine massive Bedrohung der Lebensgrundlage vorliegt, kommt es nicht auf die Rechtsgrundlage behaupteter zivilrechtlicher Ansprüche an, sondern auf die Auswirkungen ihrer Verfolgung auf die Lebensgrundlage des Asylwerbers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010207.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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