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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/01/0208Rechtssatz
Der Auffassung eines Asylwerbers, es müsse im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes als massive Bedrohung der Lebensgrundlage gewertet werden, wenn aufgrund seiner Stellung (hier Ceausescu-Clan) an ihn zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen gegenüber seinen Vater herangetragen wurden, kann nicht gefolgt werden. Denn im Zusammenhang mit der Frage, ob eine massive Bedrohung der Lebensgrundlage vorliegt, kommt es nicht auf die Rechtsgrundlage behaupteter zivilrechtlicher Ansprüche an, sondern auf die Auswirkungen ihrer Verfolgung auf die Lebensgrundlage des Asylwerbers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991010207.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009