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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Hat der Asylwerber im Verwaltungsverfahren nicht dargelegt, inwiefern die Verweigerung des Militärdienstes bzw allenfalls aus diesem Grund drohende Verfolgung in seinem Fall mit den in Art 1 Abschn A Z 2 der Konvention genannten Gründen im Zusammenhang steht, so kann dem Asylantrag nicht stattgegeben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010096.X02Im RIS seit
17.06.1992