RS Vwgh 1992/6/17 92/01/0096

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Hat der Asylwerber im Verwaltungsverfahren nicht dargelegt, inwiefern die Verweigerung des Militärdienstes bzw allenfalls aus diesem Grund drohende Verfolgung in seinem Fall mit den in Art 1 Abschn A Z 2 der Konvention genannten Gründen im Zusammenhang steht, so kann dem Asylantrag nicht stattgegeben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010096.X02

Im RIS seit

17.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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