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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/01/0208Rechtssatz
Der Hinweis des Asylwerbers, den Behörden sei bekannt gewesen, daß er sich gegen das neue Regime aktiv engagiert hätte, weil sie bei Demonstrationen fotografiert worden seien, ist nicht geeignet, das Vorliegen wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung glaubhaft zu machen, weil sich daraus kein Anhaltspunkt dafür bietet, daß den Teilnehmern einer Demonstration Maßnahmen drohten, die als Verfolgung iSd der Konvention zu qualifizieren wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991010207.X07Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009