RS Vwgh 1992/6/17 91/01/0207

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/01/0208

Rechtssatz

Der Hinweis des Asylwerbers, den Behörden sei bekannt gewesen, daß er sich gegen das neue Regime aktiv engagiert hätte, weil sie bei Demonstrationen fotografiert worden seien, ist nicht geeignet, das Vorliegen wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung glaubhaft zu machen, weil sich daraus kein Anhaltspunkt dafür bietet, daß den Teilnehmern einer Demonstration Maßnahmen drohten, die als Verfolgung iSd der Konvention zu qualifizieren wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010207.X07

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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