Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1336 GGG 1984 §14GGG 1984 §18 Abs2 Z2 JN §54 Abs2 JN §58 Abs1 ZPO §204 ABGB § 1336 heute ABGB § 1336 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1336 GGG 1984 §14GGG 1984 §18 Abs2 Z2 JN §58 Abs1 ZPO §204 ABGB § 1336 heute ABGB § 1336 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin hatte in einer im April 2015 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Klage auf Zahlung von insgesamt EUR 6.550,15 samt Zinsen an rückständigen Mietzins und Räumung eines Geschäftslokales samt Lager geklagt und hiefür, ausgehend von einem Wert des Streitgegenstandes für das Räumungsbegehren von EUR 750,-- sowie für das Zahlungsbegehren von EUR 6.550,15 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG entrichtet. 2 In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverha... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2a JN §58 Abs1 JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Wird in einem gerichtlichen Räumungsvergleich... mehr lesen...
1 Am 25. Oktober 2011 brachte der Mitbeteiligte gegen die S-AG und die S-GmbH als beklagte Parteien beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht eine Feststellungsklage ein. 2 Das Klagebegehren lautete auszugsweise wie folgt: "I. Es wird mit Wirkung zwischen dem Kläger und den beklagten Parteien festgestellt, dass die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand verpflichtet sind, dem Kläger, der eine direkte Pensionszusage aufgrund der Richtlinie ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14 JN §58 Abs1 JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Bei Pensionszahlungen des (ehemaligen) Arbeitgebers ha... mehr lesen...
1 Mit Urteil vom 9. August 2016 hatte das Arbeits- und Sozialgericht Wien dem Leistungs- und Feststellungsbegehren von elf (ehemaligen) Arbeitnehmern der mitbeteiligten Partei stattgegeben, die Mitbeteiligte zur Zahlung von insgesamt EUR 37.486,40 verpflichtet und zugunsten der einzelnen Kläger die Maßgeblichkeit eines Pensionsplanes für die Berechnung der Dienstzeit und die Ansprüche auf jeweils unterschiedlich hohe, 14 mal jährlich zahlbare Betriebspensionen festgestellt. Gegen... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: § 58 Abs. 1 JN erfasst - neben Klagen und Anträgen ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14; JN §54; JN §58 Abs1; JN § 54 heute JN § 54 gültig ab 01.01.1898 JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Übertragung der in der Rechtsprechung der Zivilg... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Innsbruck vom 30. März 2016, womit dieser dem Revisionswerber eine restliche Gerichtsgebühr nach Tarifpost 1 iVm § 18 Abs. 2 GGG in Höhe von 3.776 EUR sowie eine Einhebungsgebühr nach § 6a Abs. 1 GEG von 8 EUR vorgeschrieben hatte. Das Bundesverwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Der Revisionswe... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0083 E 7. Oktober 1993 RS 1 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob gegen eine wider sie bewilligte Räumungsexekution am 12. Juli 2011 eine Oppositionsklage, für welche die hierfür vorgesehene Pauschalgebühr nach TP 1 GGG in der Höhe von EUR 92,-- eingezogen wurde. Im Zuge des Verfahrens wurde am 3. August 2011 ein Vergleich mit folgendem Inhalt geschlossen: "... 5.) Die klagende Partei verpflichtet sich, die monatlichen Mietzinse in Höhe von EUR 1.400,00 bis jeweils 10. eines jeden Monats einlangend an die bekla... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/16/0117 E 8. September 2010 ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/16/0248 E ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Im Beschwerde... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/16/0117 E 8. September 2010 ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/16/0117 E 8. September 2010 ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Nach ständige... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/16/0117 E 8. September 2010 ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Wird in einem gerichtlichen Räumungsvergleic... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Nach der ständigen hg. Rechtspr... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur richte... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Nach ständi... mehr lesen...
In ihrer an das Bezirksgericht Salzburg gerichteten Klage vom 28. Oktober 2002 begehrte die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin, die S Leasinggesellschaft m.b.H., von den Beklagten die Räumung näher bezeichneter Büroräumlichkeiten und Zahlung von EUR 12.912,87 s.A. Im Rubrum des Schriftsatzes schlüsselte sie den "Streitwert GGG" von insgesamt EUR 13.542,87 auf den Betrag von EUR 12.912,87 für das Zahlungsbegehren und den Betrag von EUR 630,-- für das Räumungsbegehren auf. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0296 E ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte (in ihrer Eigenschaft als Vermieterin) mit der zu 7 C 641/05b des BG Imst erhobenen Mietzins- und Räumungsklage von zwei beklagten Parteien (die von ihr eine Wohnung gemietet hatten) einerseits die Räumung des Bestandobjektes und andererseits die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 2.242,17 s.A. Dafür wurde Pauschalgebühr im Einzugsweg entrichtet. In der Streitverhandlung vom 19. September 2005 schlossen die Prozessparteien (a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte (in seiner Eigenschaft als Vermieter) am 13. Mai 2005 beim BG Korneuburg gegen eine beklagte Partei im Wege einer elektronischen Eingabe eine zu 4 C 409/05h protokollierte Mahnklage auf Bezahlung von "Miete/Pacht/Benützungsentgelt" mit Streitwert von EUR 3.604,27 ein, worüber vom Gericht antragsgemäß ein Zahlungsbefehl erlassen wurde. Die beklagte Partei erhob dagegen fristgerecht Einspruch, worauf der Beschwerdeführer im Wege eines vorbereitenden S... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte (in ihrer Eigenschaft als Vermieterin) beim BG Korneuburg gegen zwei beklagte Parteien (die von ihr ein Einfamilienhaus gemietet hatten) eine Mietzins- und Räumungsklage ein, womit sie einerseits einen Mietzinsrückstand in Höhe von EUR 680,24 s.A. und andererseits die Räumung des Mietobjektes begehrte. In der Streitverhandlung vom 20. Juni 2005 wurde, nachdem außer Streit gestellt worden war, dass nur die erstbeklagte Partei überhaupt Mieterin war... mehr lesen...