Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Die Worte "bis zur Räumung" können nur so verstanden werden, daß die Zahlungspflicht ebensolange besteht, bis endgültig geräumt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160157.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist in Streitigkeiten, die wiederkehrende Leistungen auf bestimmte und anschließend auf unbestimmte Zeitdauer zum Gegenstand haben, zur Ermittlung des maßgeblichen Wertes dem Gesamtbetrag der auf die bestimmte Zeitdauer ent... mehr lesen...
Am 3. April 1989 haben Franz P, Gasthauspächter, und der Beschwerdeführer vor dem Bezirksgericht Villach einen prätorischen Vergleich nachstehenden Inhalts geschlossen: "1.) Franz P ... verpflichtet sich Herrn Josef W ... gegenüber, das zum Gutsbestande der Liegenschaft EZ ... gehörige "... Restaurant", sohin die Liegenschaft EZ ... bis spätestens 30. September 1989 zu räumen und Herrn Josef W ... geräumt zu übergeben. 2.) Er verzichtet auf jedweden Räumungsauf... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer (Vermieter eines Geschäftslokales) führten als Kläger beim BG Salzburg gegen ihre Mieterin ein auf § 1118 ABGB gestütztes Räumungsverfahren. Die Klage war auf die Behauptung gestützt, die Mieterin betreibe im Bestandobjekt nicht nur (wie vereinbart) einen Textilhandel, sondern vertragswidrig (und eine KG der beiden Beschwerdeführer konkurrenzierend) auch einen Handel mit Haus- und Küchengeräten, Glas, Porzellan und Keramikwaren sowie Elektrogeräten. Anläßli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 19. Februar 1992 beim Bezirksgericht einen prätorischen Räumungsvergleich folgenden Inhalts: "1) Das Mietverhältnis wird zwischen den Streitparteien betreffend das im Hotel B in M befindliche Lokal mit der Bezeichnung T einvernehmlich bis 30.9.1993 festgelegt. Margit H. verpflichtet sich daher, dieses Lokal bis zu diesem Zeitpunkt zu räumen und der klagenden Partei bis längstens 1.10.1993 geräumt zu übergeben. Sie verzichtet auf jedweden Aufschub u... mehr lesen...
Der dem Beschwerdeschriftsatz beiliegenden Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist - vom Beschwerdeführer unbestritten - zu entnehmen, daß im Verfahren 2 C 910/91 des Bezirksgerichtes, in dem das Klagebegehren auf Übergabe und Räumung von Räumlichkeiten gerichtet war, ein Vergleich geschlossen wurde. Darin wurde neben einer die beklagte Partei treffenden Räumungsverpflichtung, die mit 30. September 1993 terminisiert war (Punkt 2 des Vergleiches), unter anderem folgendes vereinba... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;
Rechtssatz: Ein Prozeßvergleich, der gegenüber dem ursprünglichen Räumungsbegehren eine gemäß § 18 Abs 2 Z 2 GGG zu berücksichtigende Wertänderung darstellt, ist einer Klagsausdehnung gleichzusetzen (Hinweis E 27.4.1989, 89/16/0075)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1336;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Der Einbeziehung einer Vertragsstrafe als einer Leistung im Sinne des § 18 Abs 2 Z 2 GGG steht nicht entgegen, daß "Hauptanliegen der Parteien" die Vereinbarung der Räumung gewesen ist, zumal selbst ein... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0020 E 7. Mai 1987 VwSlg 6217 F/1987 RS 3 Stammrechtssatz Verpflichtet sich eine Vergleichspartei, ein Bestandobjekt am festgesetzten Tag geräumt zu übergeben und verpflichtet sie sich weiters zur Bezahlung eines täglichen Pönales ohne zeitliche Begrenzun... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen von unbest... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;ZPO §433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0075 E 27. April 1989 RS 2 Stammrechtssatz Der Abschluß eines "höherwertigen Vergleichs" wird in seiner Wirkung einer Klagsausdehnung gleichgesetz... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 2(hier: Verpflichtung zur Bezahlung des täglichen Pönales im Falle der weiteren Austellung bzw. des weiteren Verkaufes von Waren in den Bestandsräumlichkeiten entgegen einer im Vergleich übernommenen Verpflichtung). St... mehr lesen...
Am 12. Dezember 1986 schloß die Beschwerdeführerin als Antragstellerin mit Ernestine Sch. als Antragsgegnerin vor dem Bezirksgericht Salzburg nachstehenden prätorischen Vergleich: "... Die Antragsgegnerin ... verpflichtet sich, bei sonstiger Exekution bis spätestens 31. Mai 1987 die von ihr gemietete Wohnung Top Nr. II/23 im Hause ... zu räumen und von ihren Fahrnissen befreit geräumt an die Antragstellerin ... zu übergeben. Die Parteien stellen übereinstimmend fest, daß durch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1041;ABGB §1431;ABGB §914;GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Z1 litc;JN §58 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Ist ein prätorischer Vergleich so zu verstehen, daß ein Bestandverhältnis ab sofort bzw mit Ende eines bestimmten Monates enden soll und daß für die Dauer der ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen von unbest... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 28. November 1990 hatte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Kitzbühel (in der Folge: BG) eine gerichtliche Aufkündigung angebracht, die u.a. (gemäß § 562 Abs. 1 ZPO) den Antrag enthalten hatte, der Gegnerin aufzutragen, "die in der Kündigung bezeichnete Wohnung ... binnen vierzehn Tagen ab dem 31. 1. 1991 ... geräumt von allen Fahrnissen zu übergeben ..." Nachdem die Gegnerin gege... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar in ständiger Rechtsprechung (siehe zunächst das Erkenntnis vom 24. Mai 1991, Zl. 90/16/0083, ÖStZB 3/1992, S. 63) dargetan, daß die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als R... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer schlossen am 24. August 1990 beim Bezirksgericht H. einen prätorischen Räumungsvergleich nachstehenden Inhalts: "1) Frau U T. verpflichtet sich, an die Eigentümer die im Hause W, EZ nnn und nnnn KG X, sowie in den Nebengebäuden gelegenen, in dem, dem Vergleich als integrierten Bestandteil angeschlossenen Plan blau umschriebene Räumlichkeiten samt Zubehör geräumt von ihren eigenen Fahrnissen bis spätestens 31.10.1990 zu übergeben, dies bei sonstiger Exekut... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0020 E 7. Mai 1987 VwSlg 6217 F/1987 RS 3 Stammrechtssatz Verpflichtet sich eine Vergleichspartei, ein Bestandobjekt am festgesetzten Tag geräumt zu übergeben und verpflichtet sie sich weiters zur Bezahlung eines täglichen Pönales ohne zeitliche Begrenzun... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 20. Mai 1986 war beim Bezirksgericht K. ... die Räumungsklage des Beschwerdeführers gegen Theresia G. (in der Folge: Beklagte oder beklagte Partei) eingelangt. Diese Klage war der Beklagten am 23. Mai 1986 zugestellt worden. Die Fortsetzung der bereits begonnenen mündlichen Verhandlung war zuletzt auf die Tagsatzung am 30. März 1987 verlegt worden. Bei dieser Tagsatzung war der Rechtsstreit mi... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Räumungsvergleich kommt dem Zeitpunkt des tatsächlichen Auszuges des Beklagten für die allein wesentliche Frage der Bewertung der durch Vergleich vereinbarten Leistung rechtliche Bedeutung nicht zu. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen von unbest... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der im Jahre 1942 geborene Beschwerdeführer hatte am 25. Mai 1988 beim Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht gegen seinen (ihn als technischen Angestellten beschäftigenden) Arbeitgeber eine auf eine Geldsumme von S 454.503,-- gerichtete Klage überreicht. Darin hatte er u.a. angegeben, derzeit erhalte er von seinem Arbeitgeber (jeweils brutto monatlich) ein Grundgehalt von S 18... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 349;
Rechtssatz: Verpflichtet sich im gerichtlichen Vergleich die beklagte Partei sowohl zur Bezahlung einer betragsmäßig bestimmten Geldsumme, die sich aus rückständigen wiederkehrenden Leistungen zusammensetzt, als auch zur künftigen Bezahlung w... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;ZPO §433; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/12, S 743;
Rechtssatz: Der Abschluß eines "höherwertigen Vergleichs" wird in seiner Wirkung einer Klagsausdehnung gleichgesetzt. Vorau... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin hatte bei einem BG. am 4. Juni 1986 gegen zwei Beklagte eine Räumungsklage angebracht. Nachdem ein in dieser Rechtssache in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 26. Juni 1986 zwischen der Beschwerdeführerin (also der Klägerin) und den Beklagten geschlossener Vergleich im Sinn dessen Punkt 5.) rechtzeitig widerrufen worden war, hatten die Beschwerdeführerin und... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 283; AnwBl 1989/11, S 685;
Rechtssatz: Die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Bezahlung eines täglichen Pönales für den Fall, daß das Bestandobjekt - entgegen der gleichzeitig in diesem Vergleich übernommenen... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 283; AnwBl 1989/11, S 685;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §140;GGG 1984 §14;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 251;
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch einer Minderjährigen auf "in der Zeit ab...am ersten eines jeden Monats im voraus fälligen Unterhaltsbeträge von je.." wird durch den Eintritt der Volljähri... mehr lesen...