RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0028

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
JN §58 Abs1;
ZPO §204 Abs1;
ZPO §235 Abs1;

Rechtssatz

Ein Prozeßvergleich, der gegenüber dem ursprünglichen Räumungsbegehren eine gemäß § 18 Abs 2 Z 2 GGG zu berücksichtigende Wertänderung darstellt, ist einer Klagsausdehnung gleichzusetzen (Hinweis E 27.4.1989, 89/16/0075); es kommt daher auf den Umstand, daß das Klagebegehren nicht gemäß § 235 Abs 1 ZPO erweitert wurde, nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160028.X06

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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