RS Vwgh 1993/9/9 93/16/0061

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

ABGB §1336;
GGG 1984 §14;
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
JN §54 Abs2;
JN §58 Abs1;

Rechtssatz

Der Einbeziehung einer Vertragsstrafe als einer Leistung im Sinne des § 18 Abs 2 Z 2 GGG steht nicht entgegen, daß "Hauptanliegen der Parteien" die Vereinbarung der Räumung gewesen ist, zumal selbst eingeräumt wird, daß das in Rede stehende Pönale eine Befestigung der Räumungsverpflichtung bewirken sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160061.X02

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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