Die Beschwerdeführerin brachte am 11. Juli 1996 beim Bezirksgericht B gegen Liane R Klage wegen Räumung und Zahlung von rückständigem Mietzins ein. Anläßlich der Streitverhandlung am 11. Dezember 1996 schlossen die Streitparteien folgenden Vergleich: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters einen Betrag von S 24.000,-- in sechs monatlichen Raten zu je S 4.000,-- beginnend ab 30.12.1996 zu bezahlen. Die erste Rate ist somit am 30.1... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerdeschrift und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer brachte am 8. August 1996 beim Bezirksgericht T. gegen die beklagten Parteien Friedrich und Renate N. in T. Klage wegen Räumung und Zahlung von rückständigem Mietzins ein. Im Rahmen der mündlichen Streitverhandlung am 9. Jänner 1997 schlossen die Streitparteien folgenden Vergleich: "I. Die beklagten Parteien sind schuldig, die Wohnung ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde vermietete die Beschwerdeführerin im Jahre 1990 eine näher bezeichnete Wohnung an Johanna G. Am 2. Februar 1993 schlossen die Vertragsparteien vor dem Bezirksgericht Innere Stadt einen prätorischen Vergleich folgenden Inhalts ab: "1) Die beklagte Partei verpflichtet sich der klagenden Partei, die Wohnung Tür Nr. 19 im Hause 1060 Wien, Gumpendorferstraße 9 bis zum 31.1.1994 geräumt von eigenen Fahrnissen und unter Verzicht auf jeden Räumun... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/14 96/16/0232 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen dann, wenn eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/14 96/16/0232 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen dann, wenn eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0023 E 18. Dezember 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/14 96/16/0232 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Rä... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Ist der tatsächliche Endtermin für die Bezahlung des Mietzinses unbestimmt, ist nach § 58 JN das Zehnfache der Jahresleistung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen (Hinweis E 9.9.1993, 92/16/0127). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/14 96/16/0232 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen dann, wenn eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des am 14. Juli 1995 im Verfahren 2 C N29/95 k des BG Telfs geschlossenen Vergleiches und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die beiden Beschwerdeführer (als Vermieter und Kläger im obzitierten Verfahren) schlossen am 14. Juli 1997 mit den beiden Mietern (= Beklagten) folgenden Vergleich: "1. Die beklagten Parteien verpflichten sich, das Mietobjekt,... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1997/12, S 955-957;
Rechtssatz: Kommt es iZm einem Räumungsvergleich auf die im Wege der Schlüsselübergabe allenfalls auch nach einem vereinbarten Räumungstermin erfolgende, tatsächliche Räumung an, dann haben die Vergleic... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerdeschrift ergibt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender unstrittige Sachverhalt: Im Verfahren 5 C n7/93k des BG Döbling schloß der Beschwerdeführer als Vermieter mit der Republik Österreich als Mieterin nach Ablauf der Bestandzeit einen Räumungsvergleich ab, dessen Punkte 2) und 3) folgenden Wortlaut haben: "2) Die Republik Österreich verpflichtet sich nunmehr, das eingangs näher bezeichnete Objek... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen dann, wenn eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages ("BIS ZUR TATSÄCHLICHEN RÄUMUNG") übernommen wird, n... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob mit der in einem Räumungsverfahren getroffenen, nachstehend wiedergegebenen Vergleichsformulierung die Entrichtung eines Benützungsentgeltes auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vereinbart wurde: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, die Wohnung ... bis längstens 30.6.1993 unter Verzicht auf jeglichen Räumungsaufschub geräumt von ihren Fahrnissen zu übergeben. 2. Die beklagte Pa... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1041;ABGB §1109;ABGB §1110;GGG 1984 §14;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines sogenannten Benützungsentgeltes (welches den Charakter einer bereicherungsrechtlichen Abgeltung für die Verwendung fremden Gutes hat; Hinweis zB Rummel in Rummel, ABGB I/2 Rz 15 zu § 1041 AB... mehr lesen...
Der dem Beschwerdeschriftsatz beiliegenden Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist in Übereinstimmung mit dem Sachverhaltsvorbringen der Beschwerde zu entnehmen, daß in einem Verfahren 5 C 879/92 des Bezirksgerichtes Bregenz zwischen der Beschwerdeführerin und der von ihr dort beklagten Partei am 2. Oktober 1992 ein Vergleich geschlossen wurde, worin sich letztere zur Räumung bestimmter Objekte bis spätestens 16. Oktober 1992 verpflichtete. Punkt 3 dieses Vergleiches lautet: "Fü... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z4;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 14. April 1986 beim Landesgericht Salzburg eine Klage wegen Körperverletzung mit nachstehendem Klagebegehren ein: "Urteil: b) dem Kläger eine monatliche Rente und zwar die bis Schluß des Verfahrens I. Instanz bis zur Rechtskraft der Entscheidung dieser Rechtsache fällig werdenden Beträge binnen 14 Tagen, die in Zukunft fällig werdenden Beträge zum jeweils Letzten der folgenden Monate zu bezahlen, nämlich für das Jahr 1986 eine... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte in einer beim Bezirksgericht eingebrachten Klage von der Beklagten (einer Spedition), die Räumung der 730 m2 großen Teilfläche einer Halle. Anläßlich der Streitverhandlung vom 9. Juli 1990 wurde nachstehender Vergleich geschlossen: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, bei sonstiger Exekution das Mietobjekt, bestehend aus ... bis zum 31. Dezember 1990 zu räumen und geräumt von allen Fahrnissen der klagenden Partei zu übergeben. Die beklagte Par... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Die Worte "bis zur Räumung" können nur so verstanden werden, daß die Zahlungspflicht ebensolange besteht, bis endgültig geräumt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160157.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist in Streitigkeiten, die wiederkehrende Leistungen auf bestimmte und anschließend auf unbestimmte Zeitdauer zum Gegenstand haben, zur Ermittlung des maßgeblichen Wertes dem Gesamtbetrag der auf die bestimmte Zeitdauer ent... mehr lesen...
Am 3. April 1989 haben Franz P, Gasthauspächter, und der Beschwerdeführer vor dem Bezirksgericht Villach einen prätorischen Vergleich nachstehenden Inhalts geschlossen: "1.) Franz P ... verpflichtet sich Herrn Josef W ... gegenüber, das zum Gutsbestande der Liegenschaft EZ ... gehörige "... Restaurant", sohin die Liegenschaft EZ ... bis spätestens 30. September 1989 zu räumen und Herrn Josef W ... geräumt zu übergeben. 2.) Er verzichtet auf jedweden Räumungsauf... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer (Vermieter eines Geschäftslokales) führten als Kläger beim BG Salzburg gegen ihre Mieterin ein auf § 1118 ABGB gestütztes Räumungsverfahren. Die Klage war auf die Behauptung gestützt, die Mieterin betreibe im Bestandobjekt nicht nur (wie vereinbart) einen Textilhandel, sondern vertragswidrig (und eine KG der beiden Beschwerdeführer konkurrenzierend) auch einen Handel mit Haus- und Küchengeräten, Glas, Porzellan und Keramikwaren sowie Elektrogeräten. Anläßli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 19. Februar 1992 beim Bezirksgericht einen prätorischen Räumungsvergleich folgenden Inhalts: "1) Das Mietverhältnis wird zwischen den Streitparteien betreffend das im Hotel B in M befindliche Lokal mit der Bezeichnung T einvernehmlich bis 30.9.1993 festgelegt. Margit H. verpflichtet sich daher, dieses Lokal bis zu diesem Zeitpunkt zu räumen und der klagenden Partei bis längstens 1.10.1993 geräumt zu übergeben. Sie verzichtet auf jedweden Aufschub u... mehr lesen...
Der dem Beschwerdeschriftsatz beiliegenden Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist - vom Beschwerdeführer unbestritten - zu entnehmen, daß im Verfahren 2 C 910/91 des Bezirksgerichtes, in dem das Klagebegehren auf Übergabe und Räumung von Räumlichkeiten gerichtet war, ein Vergleich geschlossen wurde. Darin wurde neben einer die beklagte Partei treffenden Räumungsverpflichtung, die mit 30. September 1993 terminisiert war (Punkt 2 des Vergleiches), unter anderem folgendes vereinba... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;
Rechtssatz: Ein Prozeßvergleich, der gegenüber dem ursprünglichen Räumungsbegehren eine gemäß § 18 Abs 2 Z 2 GGG zu berücksichtigende Wertänderung darstellt, ist einer Klagsausdehnung gleichzusetzen (Hinweis E 27.4.1989, 89/16/0075)... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0020 E 7. Mai 1987 VwSlg 6217 F/1987 RS 3 Stammrechtssatz Verpflichtet sich eine Vergleichspartei, ein Bestandobjekt am festgesetzten Tag geräumt zu übergeben und verpflichtet sie sich weiters zur Bezahlung eines täglichen Pönales ohne zeitliche Begrenzun... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen von unbest... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1336;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Der Einbeziehung einer Vertragsstrafe als einer Leistung im Sinne des § 18 Abs 2 Z 2 GGG steht nicht entgegen, daß "Hauptanliegen der Parteien" die Vereinbarung der Räumung gewesen ist, zumal selbst ein... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;ZPO §433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0075 E 27. April 1989 RS 2 Stammrechtssatz Der Abschluß eines "höherwertigen Vergleichs" wird in seiner Wirkung einer Klagsausdehnung gleichgesetz... mehr lesen...