RS Vwgh 1997/12/18 97/16/0344

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
GGG 1984 §18 Abs1;
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
GGG 1984 §2 Z1 lita;
JN §58 Abs1;

Rechtssatz

Betreffend die Beurteilung der Bemessungsgrundlage betreffend einen Vergleich kommt es immer auf den Wert derjenigen Leistung an, zu der sich eine Vergleichspartei verpflichtet (Hinweis E 7.5.1987, 87/16/0020), nicht aber darauf, was schlußendlich tatsächlich geleistet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160344.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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