Entscheidungen zu § 58 Abs. 1 JN

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 194

TE Vwgh Erkenntnis 2010/5/10 2010/16/0059

Aus dem angefochtenen Bescheid und dem Inhalt der Beschwerde sowie der mit ihr vorgelegten Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Im Zuge eines Mietzins- und Räumungsverfahrens vor dem Bezirksgericht Salzburg hat die Beschwerdeführerin als klagende Partei mit der dort beklagten Partei bei der Tagsatzung am 16. Dezember 2004 folgenden Vergleich abgeschlossen: "1.) Die beklagte Partei verpflichtet sich, die ... Geschäftsräumlichkeit ... bis längstens 31. 03.2005 geräumt, von a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.05.2010

RS Vwgh 2010/5/10 2010/16/0059

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur richte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.05.2010

TE Vwgh Erkenntnis 2009/9/24 2008/16/0138

Mit einer am 25. März 2003 beim BG Favoriten eingelangten und dort zu protokollierten Klage begehrte die Beschwerdeführerin als Vermieterin einer Eigentumswohnung von der Mieterin einerseits die Bezahlung der offenen Mietzinse für Februar und März 2003 und andererseits die Räumung des Objektes. Für diese Klage wurde Pauschalgebühr gem. § TP 1 GGG im Einzugsweg entrichtet. Mit einer am 25. März 2003 beim BG Favoriten eingelangten und dort zu protokollierten Klage begehrte die Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2009

TE Vwgh Erkenntnis 2009/9/24 2008/16/0161

Mit einer am 26. Mai 2003 beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten, dort zur Zl. protokollierten Klage stellte der Beschwerdeführer folgendes Urteilsbegehren: "1. Es wird festgestellt, dass die von der beklagten Partei mit Schreiben vom 24.1.2003 vorgenommene Aufkündigung des 'Konsiliar-Werkvertrages' mit dem Kläger zum 30.4.2003 unwirksam ist; Es wird weiters festgestellt, dass die Tätigkeiten der klagenden Partei für die beklagte Partei im Rahm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2009

RS Vwgh 2009/9/24 2008/16/0138

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Nach ständi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2009

TE Vwgh Erkenntnis 2009/3/5 2008/16/0178

In ihrer an das Bezirksgericht Salzburg gerichteten Klage vom 28. Oktober 2002 begehrte die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin, die S Leasinggesellschaft m.b.H., von den Beklagten die Räumung näher bezeichneter Büroräumlichkeiten und Zahlung von EUR 12.912,87 s.A. Im Rubrum des Schriftsatzes schlüsselte sie den "Streitwert GGG" von insgesamt EUR 13.542,87 auf den Betrag von EUR 12.912,87 für das Zahlungsbegehren und den Betrag von EUR 630,-- für das Räumungsbegehren auf. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.03.2009

RS Vwgh 2009/3/5 2008/16/0178

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.2009

TE Vwgh Erkenntnis 2008/11/27 2007/16/0153

Die Beschwerdeführerin begehrte mit einer zu 10 C 401/02m beim BG Fünfhaus geführten Mietzins- und Räumungsklage von zwei Mietern die Bezahlung von EUR 3.748,02 sA an rückständigen Mietzinsen sowie die Räumung einer Wohnung samt Garage. In der Klage war der monatliche Mietzins für die Wohnung mit EUR 569,17 und für die Garage mit EUR 40,62 genannt. Dafür wurde Pauschalgebühr gemäß TP 1 GGG im Überweisungsweg entrichtet. In der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 24. Mai ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.11.2008

RS Vwgh 2008/11/27 2007/16/0153

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0296 E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/10/23 2006/16/0140

Die Beschwerdeführerin begehrte (in ihrer Eigenschaft als Vermieterin) mit der zu 7 C 641/05b des BG Imst erhobenen Mietzins- und Räumungsklage von zwei beklagten Parteien (die von ihr eine Wohnung gemietet hatten) einerseits die Räumung des Bestandobjektes und andererseits die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 2.242,17 s.A. Dafür wurde Pauschalgebühr im Einzugsweg entrichtet. In der Streitverhandlung vom 19. September 2005 schlossen die Prozessparteien (a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/10/23 2006/16/0090

Der Beschwerdeführer brachte (in seiner Eigenschaft als Vermieter) am 13. Mai 2005 beim BG Korneuburg gegen eine beklagte Partei im Wege einer elektronischen Eingabe eine zu 4 C 409/05h protokollierte Mahnklage auf Bezahlung von "Miete/Pacht/Benützungsentgelt" mit Streitwert von EUR 3.604,27 ein, worüber vom Gericht antragsgemäß ein Zahlungsbefehl erlassen wurde. Die beklagte Partei erhob dagegen fristgerecht Einspruch, worauf der Beschwerdeführer im Wege eines vorbereitenden S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/10/23 2006/16/0091

Die Beschwerdeführerin brachte (in ihrer Eigenschaft als Vermieterin) beim BG Korneuburg gegen zwei beklagte Parteien (die von ihr ein Einfamilienhaus gemietet hatten) eine Mietzins- und Räumungsklage ein, womit sie einerseits einen Mietzinsrückstand in Höhe von EUR 680,24 s.A. und andererseits die Räumung des Mietobjektes begehrte. In der Streitverhandlung vom 20. Juni 2005 wurde, nachdem außer Streit gestellt worden war, dass nur die erstbeklagte Partei überhaupt Mieterin war... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/10/23 2008/16/0030

Der Beschwerdeführer (als Vermieter) erhob zu 6 C 958/06t beim Bezirksgericht Dornbirn Mietzins- und Räumungsklage gegen seinen Mieter, wobei der Streitwert in der Klage für die Anwendung des GGG mit insgesamt EUR 5.239,-- angegeben war. Die Gerichtsgebühr gemäß TP 1 GGG wurde im Einziehungsweg entrichtet. In der Streitverhandlung vom 21. Dezember 2006 schlossen die Streitteile einen Vergleich folgenden Inhaltes: "1. Der Beklagte verpflichtet sich an den Kläger zu Han... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2008

RS Vwgh 2008/10/23 2006/16/0091

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/16/0090 E 23. Oktober 2008 R... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2008

RS Vwgh 2008/10/23 2006/16/0140

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2008

RS Vwgh 2008/10/23 2008/16/0030

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §1;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; JN §58 Abs1; JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Der vorliegende F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/18 2007/16/0029

Die klagende Partei S und der Beschwerdeführer als beklagte Partei schlossen am 30. August 2005 vor dem Bezirksgericht Montafon einen Vergleich mit nachstehendem Inhalt: "1.) Der Beklagte verpflichtet sich, binnen 14 Tagen den Betrag von EUR 2.310,00 an den Klagsvertreter zu überweisen. Die Beklagte verpflichtet sich im Gegenzug eine neue Bankgarantie über den Betrag von EUR 2.310,00, dies hinsichtlich der Kaution des Mietvertrages, auszustellen und dem Beklagtenvertreter zu ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.2007

RS Vwgh 2007/9/18 2007/16/0029

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in: WoBl 1/2008, S 27-28;
Rechtssatz: Wenn die im Vergleich übernommene Zahlungsverpflichtung zeitlich nicht begrenzt ist, ergibt sich daraus im Zusammenhalt mit einer auf einen bestimmten Termin bezogenen Räumungsverpflichtung, dass der Mieter zur Bezahlung der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/4/19 2007/16/0006

Die Beschwerdeführer haben mit Schriftsatz vom 1. Februar 2006 beim Bezirksgericht Feldkirch eine Klage eingebracht, mit der die Zahlung rückständigen Mietzinses und die Räumung einer näher bezeichneten Wohnung begehrt wurde. In der Tagsatzung vom 20. Juni 2006 schlossen die Verfahrensparteien einen Vergleich mit folgendem Wortlaut: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich bei Exekution, den klagenden Parteien binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit dieses Vergleiches den Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.04.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/6/29 2006/16/0042

Mit Schriftsatz vom 9. März 1998 erhob der Beschwerdeführer vor dem Bezirksgericht Salzburg Klage gegen die T. Ges.m.b.H. auf Zahlung von ausstehendem Mietzins für die Monate Februar und März 1998 im Betrag von S 30.398,18 und auf Räumung des näher bezeichneten Bestandobjektes verbunden mit dem Antrag auf pfandweise Beschreibung der in das Bestandobjekt eingebrachten Fahrnisse. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 6. Mai 1998 dehnte der Beschwerdeführer sein Zahlun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/6/29 2006/16/0011

Die Beschwerdeführerin erhob gegen das Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Schwechat vom 18. Mai 1999 am 29. September 1999 Berufung. Dieses Versäumungsurteil lautet wie folgt: "1. Die widerbeklagte Partei (Beschwerdeführerin) ist schuldig, der widerklagenden Partei einen monatlichen Unterhalt in der Höhe von S 35.000,00 zu bezahlen und dies bis zum 5. eines jeden Monates sowie die bis zur Rechtskraft dieses Urteils fällig gewordenen Beträge binnen 14 Tagen. 2. Die wid... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.2006

RS Vwgh 2006/6/29 2006/16/0011

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: In dem mit der Berufung bekämpften Versäumungsurteil wird im Punkt 1. die Beschwerdeführerin zu einer monatlichen Unterhaltsleistung und davon abgegrenzt im Punkt 2. zur Zahlung des monatlichen Unterhaltsbetrages rückwirkend für die letzten drei Jahre verpflichtet. Nach der ständigen Rech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2005/12/15 2005/16/0148

Die beschwerdeführenden Parteien erhoben Klage gegen die G-Betriebsgesellschaft m.b.H. (in der Folge: beklagte Partei oder G-GmbH) auf Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 199.989,83 und Räumung. Hiefür wurde die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG im Betrag von S 7.579,-- durch Gebühreneinzug entrichtet. Die beschwerdeführenden Parteien und die G-GmbH schlossen vor dem Bezirksgericht Salzburg am 28. Juni 1999 nachstehenden Vergleich: "1. Außer Streit gestellt wird, dass ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/21 2005/16/0166

Mit Schriftsatz vom 26. August 2004 erhoben die Beschwerdeführer vor dem Bezirksgericht Zell am Ziller Klage gegen Christa B. auf Zahlung von rückständigem Mietzins (für die Monate Juli und August 2004) und auf Räumung eines näher bezeichneten Bestandobjektes. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 8. November 2004 schlossen die Streitteile folgenden (unbedingten) Vergleich: "1. Die Beklagte verpflichtet sich, die Wohnung im Parterre des Hauses in Mayrhofen, bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.2005

RS Vwgh 2005/9/21 2005/16/0166

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0226 E 23. Oktober 2002 RS 1 Stammrechtssatz Wird in einem Vergleich, in dem sich der Beklagte zur Räumung des Bestandobjekts bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtet hat, die Zahlung des Benützungsentgelts bis zur Räumung des Bestandobjekts, jedoch o... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/6/30 2003/16/0116

Mit Mietvertrag vom August 1995 vermietete die Erstbeschwerdeführerin an den Zweitbeschwerdeführer eine Tischlereiwerkstätte. In einem Räumungsvergleich vor dem Bezirksgericht Bruck/Leitha vom 19. Juli 1999 verpflichtete sich der Zweitbeschwerdeführer, das Bestandobjekt am 31. Juli 2000 an die Erstbeschwerdeführerin zurückzustellen und geräumt von seinen Fahrnissen zu übergeben. Am 29. Juni 2000 schlossen die Beschwerdeführer vor dem Bezirksgericht Bruck/Leitha einen weiteren V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.2005

RS Vwgh 2005/6/30 2003/16/0116

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0226 E 23. Oktober 2002 RS 1 Stammrechtssatz Wird in einem Vergleich, in dem sich der Beklagte zur Räumung des Bestandobjekts bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtet hat, die Zahlung des Benützungsentgelts bis zur Räumung des Bestandobjekts, jedoch o... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2004/5/13 2004/16/0032

Die beschwerdeführende Gesellschaft hatte zu 14 C 2024/97 des Bezirksgerichtes Salzburg gegen einen Mieter eine Klage auf Räumung sowie auf Bezahlung eines Mietzinsrückstandes erhoben. In der Klage wurde der monatliche Mietzins mit S 8.255,59 beziffert und vorgebracht, dass die Höhe des Mietzinses von der Schlichtungsstelle festgesetzt worden sei und die beklagte Partei ihrer Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Mietzinses nicht mehr nachgekommen wäre. Dem hielt die beklagte Partei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.05.2004

RS Vwgh 2004/5/13 2004/16/0032

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Die Leistung gemäß § 14 GGG iVm § 58 Abs. 1 JN ist dann mit dem Zehnfachen der Jahresleistung zu bewerten und gemäß § 18 Abs. 2 Z. 2 GGG der Gebührenbemessung zu Grunde zu legen, wenn der Beklagte in einem Vergleich eine über den Wert des Klagebegehrens hinausgehende, zeit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.2004

RS Vwgh 2004/5/13 2004/16/0032

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Die in einem Vergleich getroffene Vereinbarung eines Mietzinses ab einem datumsmäßig bestimmten Zeitpunkt ohne weitere zeitliche Begrenzung ist eine auf unbestimmte Dauer vereinbarte Leistung und mit dem Zehnfachen der Jahresleistung zu vergebühren (§ 58 Abs. 1 JN) (Hinwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.2004

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