Die Beschwerdeführerinnen brachten im Jahre 1998 beim Bezirksgericht Döbling gegen E. Klage wegen Mietzins und Räumung ein. Anlässlich einer mündlichen Streitverhandlung am 27. November 1998 schlossen die Streitparteien einen gerichtlichen Vergleich folgenden Inhalts ab: 1.) Die beklagte Partei verpflichtet sich, den klagenden Parteien das Bestandsobjekt ... unter Verzicht auf Räumungsaufschub bis spätestens 28.2.1999 geräumt von eigenen Fahrnissen zu übergeben. 2.) Die... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einem Vergleich, in dem sich der Beklagte zur Räumung des Bestandobjekts bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtet hat, die Zahlung des Benützungsentgelts bis zur Räumung des Bestandobjekts, jedoch ohne datumsmäßige Fixierung eines Endtermins, vereinbart, so ist als Bemess... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 21. Jänner 1998 brachten die beiden Beschwerdeführerinnen gegen die M GmbH beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien Klage auf Zahlung eines Betrages von S 764.166,04 samt 8 % Zinsen ein. Aus der Klagsschrift ging hervor, dass die Beschwerdeführerinnen ein Mietobjekt an die beklagte Partei um den monatlichen Mietzins von S 161.714,68 vermietet hatten. Die beklagte Partei sei an die Klägerinnen wegen einer Mietzinsreduktion herangetreten. Die Klägerinnen brächten d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der Beschwerdeergänzung und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt ersichtlich: Die beschwerdeführende N. GmbH (nunmehr P. GmbH) schloss am 25. Oktober 1996 vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit Susanne D. einen prätorischen Vergleich folgenden Inhalts ab: Frau Susanne D. ... ist Hauptmieterin des Geschäftslokals W., W.-gasse 9. Frau D. verpflichtet sich, das Geschäftslokal bis längstens 30. November 1996 geräumt von allen Waren ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Verpflichtet sich eine Partei in einem Vergleich neben der Räumung des bisher benützten Bestandobjektes zu einer weiteren Leistung, nämlich zur Bezahlung eines täglichen Pönales für den Fall, dass das Bestandobjekt ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht geräumt übergeben wird... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte als Sachwalter der Gläubiger im Konkurs des E. mit Schriftsatz vom 7. Mai 2001 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien gegen die beklagte Partei D. GmbH in Wien Klage auf Bezahlung von rückständigem Benützungsentgelt für acht Monate und Räumung einer Liegenschaft mit Lagerhalle und Büroräumlichkeiten ein. Anlässlich einer am 29. Mai 2001 durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde ein gerichtlicher Vergleich folgenden Inhalts abgeschlossen: 1. Die bekla... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist in den Fällen, in denen sich der Beklagte im Vergleich zur Räumung des Bestandobjektes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtet und gleichzeitig die Weiterzahlung eines bestimmten Benutzungsentgelts ohne zeitliche Begrenzung vereinbart wird, der zehnfache ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: In dem die Räumung eines Bestandobjektes betreffenden Verfahren 54 C 280/01g des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz schlossen die Beschwerdeführerin als klagende Partei und die beklagten Parteien H. KG und Karl H. am 26. Juni 2001 einen "prätorischen" Vergleich ab. Die Punkte 2 bis 4 dieses Vergleichs lauten wörtlich: 2.) Die beklagten Parteien ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: In einem Punkt des streitgegenständlichen Räumungsvergleichs ist die Verpflichtung der beklagten Parteien enthalten, ein Benützungsentgelt "bis zur Rückstellung des . . . Bestandobjektes" zu bezahlen. Damit haben sich aber die beklagten Parteien nicht zu einer zeitlich begrenzten ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit der beim Bezirksgericht Baden eingereichten Klage vom 29. Juni 2000 von der P GmbH die Bezahlung von S 597.931,87 an Bestandzins, S 518.588,58 an Kaution sowie die Auflösung der Bestandverhältnisse und Räumung der Bestandobjekte in Traiskirchen. Die Pauschalgebühr gemäß TP 1 GGG wurde entrichtet. In der mündlichen Verhandlung vom 9. Jänner 2001 wurde zwischen der Beschwerdeführerin und der P GmbH folgender, auszugsweise lautende Vergleich ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde im Wege des Vergleichspunktes 1. die Räumung der Objekte zwar per 31. Juli 2001 vereinbart, aus dem Vergleichspunkt 2. folgt aber, dass das Benutzungsentgelt "bis zur Räumung" ohne Nennung eines bestimmten Endzeitpunktes zu bezahlen ist. Bei Klär... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 13. März 2000 beim Bezirksgericht Lambach gegen Gerhard S eine Klage wegen Unterhalt ein. Das Klagebegehren lautet: "Mangels Einigung in Güte stellt die Klägerin sohin beim nach § 76 a JN zuständigen Gericht den Antrag zu erlassen nachstehendes Urteil: Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, der Klägerin a) S 1,8 Mio. an Unterhaltsrückstand für die Zeit von 01.03.1997 bis einschließlich 29.02.2000 samt 4 % Zinsen ab dem ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §1;GGG 1984 §15 Abs2;GGG 1984 TP1;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0191 E 1. September 1999 RS 1
(Im Beschwerdefall wurde im Klagebegehren neben einem monatlichen
Unterhaltsbetrag ab März 2000 auch - eindeutig abgegrenzt davon -
ein fester Betrag als Rückstand des Unterhaltes in Höhe von S
1,800.000,-- begehrt.) ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0083 E 7. Oktober 1993 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist in Streitigkeiten, die wiederkehrende Leistungen auf bestimmte und anschließend auf unbestimmte Zeitdauer zum Gegenstand haben, zur Ermittlung des m... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer führte zu 3 C 1534/99s des BG Feldkirch Klage gegen einen Prozessgegner auf Zahlung von S 52.800,-- s.A., wofür er Pauschalgebühr gemäß TP 1 GGG entrichtete. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 1. Februar 2000 wurde ein Vergleich mit - auszugsweise - folgendem Inhalt geschlossen: "1. Der Beklagte verpf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §914;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob die getroffene Vereinbarung auch eine Grundlage für eine Zahlungspflicht für den Fall verzögerter Räumung darstellt, ist im Vergleich explizit n... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zwischen der Beschwerdeführerin als Klägerin sowie A, B und C als Beklagten war vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Verfahren wegen Räumung und Zahlung eines Betrages von S 123.183,42 (rückständiger Mietzins) anhängig. Das Verfahren endete am 14. September 1998 durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches. Dieser lautet auszugsweise: "1.) Die beklagten Pa... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einem gerichtlichen Räumungsvergleich eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Zahlung eines wiederkehrenden Betrages übernommen, so richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Bemessungsgrundlage für die zu zah... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt des Vergleiches ergibt sich zweifelsfrei, dass für die Zukunft ein Exekutionstitel geschaffen werden sollte und die weitere Zahlung des Mietzinses Gegenleistung für den Verzicht des Vermieters auf eine Exekutionsführung u... mehr lesen...
Mit der am 19. Februar 1996 beim Bezirksgericht Kitzbühel eingelangten Klage begehrten die beschwerdeführenden Parteien vom Beklagten die Zahlung eines aus dem Mietverhältnis entstandenen Betrages von S 47.617,-- samt näher berechenbaren Zinsen und die Kosten des Rechtsstreites sowie die Räumung des Mietobjektes. Die Gerichtsgebühr von S 2.910,-- wurde entrichtet. Nach erfolgter Klagsausdehnung auf S 68.448,-- wurde die Differenz zu der dadurch auf S 6.890,-- angewachsenen Gerichtsgeb... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0323 E 27. Jänner 1999 RS 1 Stammrechtssatz Verpflichtet sich eine Vergleichspartei, ein Bestandobjekt am festgesetzen Tag geräumt zu übergeben, und verpflichtete sie sich weiters zur Bezahlung für die Dauer der tatsächlichen Benützun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1336;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Der Einbeziehung eines Pönales als eine Leistung nach § 18 Abs 2 Z 2 GGG steht nicht entgegen, dass das Hauptanliegen der klagenden Parteien die Vereinbarung der Räumung gewesen ist und das Pönale eine ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer vermieteten mit Mietvertrag vom 17. Februar 1997 zwei in ihrem gemeinsamen Eigentum stehende Wohnungen an Dipl. Ing. Peter P. Nach Einbringung von zwei Klagen gegen den Mieter schlossen die Parteien vor dem Bezirksgericht Döbling am 22. April 1999 folgenden Vergleich: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, den klagenden Parteien die Eigentumswohnungen top Nr. 2 und top Nr. 6 samt Gartenparzelle und Garagenabstellplatz im Hause Wien, S. Straße 78 unt... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0232 E 14. November 1996 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH richtet sich in Anwendung des § 58 Abs 1 JN die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen dann, wenn eine zeitlich nicht exakt begrenzte Verpflichtung zur Za... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0323 E 27. Jänner 1999 RS 1 Stammrechtssatz Verpflichtet sich eine Vergleichspartei, ein Bestandobjekt am festgesetzen Tag geräumt zu übergeben, und verpflichtete sie sich weiters zur Bezahlung für die Dauer der tatsächlichen Benützun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte zu 46C 12/96y des BG Innere Stadt Wien mit der Behauptung, das Bestandverhältnis sei einvernehmlich schon zum 31. Dezember 1995 beendet worden, gegen seinen ehemaligen Mieter Klage auf Räumung. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung zum 26. Februar 1996 schlossen die Prozessparteien folgenden Vergleich: "1) Der Beklagte verpflichtet sich zur Zahlung eines monatlichen Benutzungsentgeltes (exklusive Strom- und Telefonkosten) für die Wohn... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Wird eine zeitliche Begrenzung der Verpflichtung zur Bezahlung des Benützungsentgeltes im Vergleich nicht vorgenommen, haben die Vergleichsparteien eine auf unbestimmte Zeit (nämlich bis zur tatsächlichen Räumung) eingegangene Leistungsverpflichtung begrü... mehr lesen...
Aufgrund einer am 24. Jänner 1996 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Mietzins- und Räumungsklage, deren Streitwert mit S 102.871,94 bemessen wurde, entrichtete die beschwerdeführende Partei (im nachstehenden Vergleich: klagende Partei) S 6.890,-- an gerichtlicher Pauschalgebühr. Am 18. Juni 1996 schloss die beschwerdeführende Partei mit der Beklagten folgenden gebührenrechtlich relevanten Vergleich: "1.) Die Beklagte verpflichtet sich, den Betrag von S 118.5... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;ABGB §859;ABGB §914;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204;
Rechtssatz: Gerichtlichen Vergleichen kommt neben ihrem Charakter als Prozesshandlung zugleich auch der Charakter eines zivilrechtlichen Vertrages zu (Hin... mehr lesen...