Index
22/01 JurisdiktionsnormNorm
GGG 1984 §14Rechtssatz
Bei Pensionszahlungen des (ehemaligen) Arbeitgebers handelt es sich nicht um rein kommerziell motivierte Renten, sondern um eine dem Alimentationscharakter von Unterhaltsleistungen und Renten wegen Körperverletzung bzw. Tötung eines Menschen nahe stehende Leistung, die unter dem Terminus "Versorgungsbeträge" des § 58 Abs. 1 JN zu subsumieren ist (vgl. VwGH 25.1.2018, Ra 2017/16/0169, VwGH 19.12.2002, 2002/16/0235).Bei Pensionszahlungen des (ehemaligen) Arbeitgebers handelt es sich nicht um rein kommerziell motivierte Renten, sondern um eine dem Alimentationscharakter von Unterhaltsleistungen und Renten wegen Körperverletzung bzw. Tötung eines Menschen nahe stehende Leistung, die unter dem Terminus "Versorgungsbeträge" des Paragraph 58, Absatz eins, JN zu subsumieren ist vergleiche VwGH 25.1.2018, Ra 2017/16/0169, VwGH 19.12.2002, 2002/16/0235).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018160007.L02Im RIS seit
07.01.2020Zuletzt aktualisiert am
07.01.2020