Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §292 BAO §50 idF 2010/I/009 BAO §53 BAO §85 VwRallg BAO § 292 heute BAO § 292 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 BAO § 292 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Rechtsanwalt. Er beteiligte sich im Jahr 2012 an der D GmbH, die zum Zweck des Ankaufes, der Sanierung und des Weiterverkaufs einer Liegenschaft in W gegründet worden war. Der Revisionswerber gewährte der D GmbH ein Gesellschafterdarlehen mit einer 15%igen Verzinsung, um - gemeinsam mit einem anderen Gesellschafterdarlehen und einem Bankkredit - der D GmbH den Ankauf der Liegenschaft zu finanzieren. Dieses Darlehen sollte mit Verkauf der Liegenschaft, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §272 BAO §274 BAO §85 BAO §86a BAO § 272 heute BAO § 272 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 272 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 ... mehr lesen...
1 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung und im Bericht über das Ergebnis einer die Jahre 2010 bis 2015 betreffenden Außenprüfung vom 4. Juli 2018 wurden verschiedene Feststellungen zu Transaktionen über Beteiligungen der revisionswerbenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung getroffen. Im Zusammenhang mit der Prüfung seien auch neue Tatsachen hervorgekommen, sodass Verfahren wiederaufzunehmen seien. 2 Mit Bescheiden vom 13. Juli 2018 nahm daraufhin das Finan... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3 BAO §85 BAO §85 Abs2VwRallg ZPO §84 Abs1 ZPO §84 Abs3 AVG § 13 heute AVG § 13 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 10. April 2019 wurde in der Beschwerdesache der B GmbH & Co KEG (in der Folge B KEG) gegen Bescheide des Finanzamtes vom 31. Oktober 2008 betreffend Umsatzsteuer für 2003, 2004 und 2006 sowie Feststellung der Einkünfte für 2003 und 2005 der Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2006 abgeändert; im Übrigen wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Entscheidung enthält einen Hinweis gemäß § 101 Abs. 3 BAO. Dieses Erkenntnis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 9. September 2019 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2017 fest. Im Bescheid wurden außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 4.367,19 € ausgewiesen; in der Begründung: wurde dazu darauf verwiesen, dass diese nicht zu berücksichtigen seien, da sie den Selbstbehalt (6.459,56 €) nicht überstiegen. 2 Mit Eingabe vom 19. Dezember 2019 beantragte der Revisionswerber, den Bescheid vom 9. September 2019 gemäß § 299 BAO aufzuheben und durch ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte war im Streitzeitraum als freiberufliche Dolmetscherin selbständig tätig. 2 Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 22. November 2017 wurde festgestellt, vom Bundesministerium für Inneres seien an die Mitbeteiligte für erbrachte Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen Zahlungen geleistet worden. Das übermittelte Kontrollmaterial habe im Rechenwerk der Mitbeteiligten aber nicht ausreichend Deckung gefunden. Von der steuerlichen Vertretung sei a... mehr lesen...
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Norm: BAO §115 BAO §85 VwRallg BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 BAO §85 VwRallg BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Finanzamts Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde vom 23. März 2015 wurde der Revisionswerber nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung für schuldig erkannt, vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2008 bis 2011 Einkommensteuer iHv insgesamt 4.353,68 € (hinsichtlich der Jahre 2008 bis 2010) verkürzt bzw. (hinsichtlich des Jahres 2011) z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 FinStrG §56 Abs2VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war die Vertreterin der E-GmbH. 2 Mit Bescheid vom 16. Jänner 2017 setzte das Zollamt gegenüber der E-GmbH Verzugszinsen nach Art. 114 UZK in näher bezeichneter Höhe fest. 1 Die Revisionswerberin war die Vertreterin der E-GmbH. 2 Mit Bescheid vom 16. Jänner 2017 setzte das Zollamt gegenüber der E-GmbH Verzugszinsen nach Artikel 114, UZK in näher bezeichneter Höhe fest. 3 Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 26. Jänner 2017 Besch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 BAO §269 Abs1 BAO §85 VwRallg BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...
1 Die beiden Revisionswerber erwarben im Jahr 2005 ein Appartement in einer Ferienanlage, die im Rahmen eines Investmentprojektes von einer "Betreiber-GmbH" zu touristischen Zwecken vermietet wurde. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Beschwerde der Revisionswerber betreffend die Nichtfeststellung von Einkünften der Jahre 2005 bis 2009 Folge gegeben. Weiters wurde der Bescheid des Finanzamtes betreffend die Begrenzung der Gültigkeit der UID-Nummer ersatzlos aufgehob... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 BAO §86a BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 BAO §86a BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 BAO §85 BAO §85a BAO §86 BAO §86a BAO § 284 heute BAO § 284 gültig ab 30.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 BAO § 284 gültig von 01.01.2014 bis 29.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, der ein Einzelunternehmen betreibt, baute im Jahr 2010 den Altbestand eines Gebäudes zu einer Wohnung um und stellte diese der bei ihm angestellten Tochter als Dienstwohnung zur Verfügung. Im Rahmen einer u.a. das Jahr 2010 umfassenden Außenprüfung vertrat die Prüferin den Standpunkt, dass bei der Zurverfügungstellung der Dienstwohnung an die Tochter die private Veranlassung deutlich im Vordergrund stehe. Die Aufwendungen für die Wohnung stellten daher Kosten ... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheiden vom 21. Dezember 2012 wurde im Gefolge einer Außenprüfung das Amt der Steiermärkischen Landesregierung als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer der Jahre 2005 bis 2011 in Anspruch genommen. 2 Gegen diese Haftungsbescheide richtete sich die "im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung" eingebrachte sowie "Für die Steiermärkische Landesregierung" unterfertigte Berufung, die mit Vorlagebericht vom... mehr lesen...
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Norm: BAO §115 BAO §243 BAO §269 Abs1 BAO §85 VwRallg BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 BAO §269 Abs1 BAO §85 VwRallg BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...