Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 FinStrG §56 Abs2VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war die Vertreterin der E-GmbH. 2 Mit Bescheid vom 16. Jänner 2017 setzte das Zollamt gegenüber der E-GmbH Verzugszinsen nach Art. 114 UZK in näher bezeichneter Höhe fest. 1 Die Revisionswerberin war die Vertreterin der E-GmbH. 2 Mit Bescheid vom 16. Jänner 2017 setzte das Zollamt gegenüber der E-GmbH Verzugszinsen nach Artikel 114, UZK in näher bezeichneter Höhe fest. 3 Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 26. Jänner 2017 Besch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 BAO §269 Abs1 BAO §85 VwRallg BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...
1 Die beiden Revisionswerber erwarben im Jahr 2005 ein Appartement in einer Ferienanlage, die im Rahmen eines Investmentprojektes von einer "Betreiber-GmbH" zu touristischen Zwecken vermietet wurde. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Beschwerde der Revisionswerber betreffend die Nichtfeststellung von Einkünften der Jahre 2005 bis 2009 Folge gegeben. Weiters wurde der Bescheid des Finanzamtes betreffend die Begrenzung der Gültigkeit der UID-Nummer ersatzlos aufgehob... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 BAO §86a BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 BAO §86a BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 BAO §85 BAO §85a BAO §86 BAO §86a BAO § 284 heute BAO § 284 gültig ab 30.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 BAO § 284 gültig von 01.01.2014 bis 29.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, der ein Einzelunternehmen betreibt, baute im Jahr 2010 den Altbestand eines Gebäudes zu einer Wohnung um und stellte diese der bei ihm angestellten Tochter als Dienstwohnung zur Verfügung. Im Rahmen einer u.a. das Jahr 2010 umfassenden Außenprüfung vertrat die Prüferin den Standpunkt, dass bei der Zurverfügungstellung der Dienstwohnung an die Tochter die private Veranlassung deutlich im Vordergrund stehe. Die Aufwendungen für die Wohnung stellten daher Kosten ... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheiden vom 21. Dezember 2012 wurde im Gefolge einer Außenprüfung das Amt der Steiermärkischen Landesregierung als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer der Jahre 2005 bis 2011 in Anspruch genommen. 2 Gegen diese Haftungsbescheide richtete sich die "im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung" eingebrachte sowie "Für die Steiermärkische Landesregierung" unterfertigte Berufung, die mit Vorlagebericht vom... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 BAO §243 BAO §269 Abs1 BAO §85 VwRallg BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 BAO §269 Abs1 BAO §85 VwRallg BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 VwRallg BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...
1 Unbestritten ist, dass in der mündlichen Verhandlung vom 13. Dezember 2017 vor dem Finanzamt Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde die Verhandlungsleiterin in Anwesenheit des Erstrevisionswerbers, dieser auch als Vertreter der Zweitrevisionswerberin als belangter Verband, sowie deren gemeinsamen Verteidigers die Straferkenntnisse gegen den Erstrevisionswerber und gegen die Zweitrevisionswerberin verkündete und dem Verteidiger schriftliche Ausfertigungen der Straferkenntnisse samt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 BAO §87 BAO §89 FinStrG §150 Abs4 idF 2013/I/014 FinStrG §56 Abs2 BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2026 zuletzt geä... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1;VwRallg; BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, Rechtsanwalt Dr. K, ist der Parteienvertreter von Frau O. 2 Mit Bescheid vom 5. September 2017 forderte das Finanzamt von Frau O Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für ihre beiden Söhne D und T für die Zeiträume Oktober 2015 bis Juni 2016 bzw. Oktober 2015 bis Mai 2016 in Höhe von insgesamt 3.446 EUR zurück. 3 Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2017 Beschwerde erhoben. Der Revisionswerber führte darin aus, er vertret... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115; BAO §269 Abs1; BAO §85;VwRallg; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;BFGG 2014 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gegenständliche Fall betrifft die Revisionseinbringung beim Bundesfinanzgericht. Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 31. Juli 2017 wies das Bundesfinanzgericht die (als Beschwerde zu behandelnde) Berufung der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Finanzamts vom 30. November 2009 betreffend die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer ab. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte das Bundesfinanzgericht für zulässig. 2 Mit E-Mail vom 15. September 2017 übermittelte die die Revisionswerberin vertretende Rechtsanwälte GmbH (im Folgenden: Rechtsvertreterin) dem Bu... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war Gesellschafter-Geschäftsführerin der X GmbH & Co KG, bei der eine die Jahre 2001 bis 2003 umfassende Außenprüfung durchgeführt worden ist. Im Rahmen der Außenprüfung wurde ein auf die Revisionswerberin entfallender Veräußerungs- und Aufgabegewinn für das Jahr 2002 festgestellt, der aus der Entnahme von im Betriebsvermögen der KG befindlichem Grund und Boden resultierte. 2 Die Revisionswerberin berief gegen den Feststellungsbescheid gemäß § 188... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115; BAO §269 Abs1; BAO §85;VwRallg; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 10. Jänner 2017 zog das Zollamt Linz Wels den Revisionswerber gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der I. GmbH im Ausmaß von 200.000 EUR heran. Der Bescheid wurde dem Revisionswerber am Dienstag, dem 17. Jänner 2017, zugestellt. 2 Mit Schreiben vom 15. Februar 2017 teilte das Zollamt dem Revisionswerber mit, seine "Eingabe" vom 10. Februar 2017 (Beschwerde) sei "mittels e-Fax eingebracht" worden und solche nicht zugelassenen Beschwer... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §85; BAO §86a;FOnV 2006;TelekopieV BMF 1991 §1; BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 85 gültig von 26... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108; BAO §85; BAO § 108 heute BAO § 108 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 85 heute BAO § 85 gültig ab 01.01... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Im Anschluss an die Außenprüfung erließ das Finanzamt Bescheide betreffend Körperschaft- und Kapitalertragsteuer für die Jahre 2012 und 2013 sowie einen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für November 2014. 2 Die Zustellung der angeführten Bescheide erfolgte laut Zustellnachweisen am 23. März 2015 und am 25. März 2015. 3 Mit Schreiben vom 18. Juni 2015 - eingelangt beim Finanzamt am 24. Juni 2015 - beantra... mehr lesen...
1 Die beiden Revisionswerber erwarben im Jahr 2005 ein Appartement in einer Ferienanlage, die im Rahmen eines Investmentprojektes von einer "Betreiber-GmbH" zu touristischen Zwecken vermietet wurde. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Beschwerde der Revisionswerber betreffend die Nichtfeststellung von Einkünften der Jahre 2005 bis 2009 Folge gegeben. Weiters wurde der Bescheid des Finanzamtes betreffend die Begrenzung der Gültigkeit der UID-Nummer ersatzlos aufgehob... mehr lesen...