Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Über das Vermögen der im Spruch: genannten Gemeinschuldnerin wurde am 28. Juli 1994 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschwerdeführer wurde zum Masseverwalter bestellt und hat in dieser Funktion Baurechtseinlagen an die P-GmbH verkauft. Im Rahmen einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen wurde eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 in der Höhe von S 2,500.000,-- vorgenommen. Aufgrund weiterer Rechnungsberichtigungen wurde mit Bescheid vom 22. Mai 1997 für den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;BAO §85; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0185 E 25. November 1999
99/13/0045 E 26. September 2000 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 89/17/0174 2 Stammrechtssatz Bei Beurteilung von Anbringen, so auch von Berufungen kommt es nicht auf die zufälligen verbalen Formen, sondern... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte als Masseverwalter beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz die Überweisung eines auf einem näher bezeichneten Abgabenkonto befindlichen Guthabens in Höhe von S 230.282,--. Mit Bescheid vom 8. September 1998 wurde der Antrag mit der Begründung: teilweise abgewiesen, auf dem besagten Konto sei nach Verwendung eines Teilbetrages von S 210.534,50 zur Abdeckung von Konkursforderungen nur ein rückzahlbares Guthaben in Höhe von S 19.747,50 verbli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Beurteilung von Anträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei führt in ihrer am 1. April 1999 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG aus, sie habe zunächst am 17. Dezember 1996 bei der belangten Behörde nicht nur die Neufestsetzung der Ankündigungsabgabe ab 1. Jänner 1991 bis 31. Dezember 1995, sondern auch die Rückerstattung der Überzahlung für diesen Zeitraum in Höhe von S 332,112.217,-- beantragt, die durch Nichtberücksichtigung eines Abzuges entstanden sei. Die Anträge (so... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §311;BAO §85;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §243 Abs1;LAO Wr 1962 §243 Abs2;LAO Wr 1962 §59;VwGG §27 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 243 Abs 1 Wr LAO besteht die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörden uneinges... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juni 1996, Zl. 1000/2/1996, setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde u.a. gegen den Beschwerdeführer Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 30. April 1996 im Ausmaß von S 369.607,-- fest und verhängte einen Verspätungszuschlag von 10 % (S 36.961,--) sowie einen Säumniszuschlag von 2 % (S 7.392,--). Dagegen stellte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. Juli 1996 einerseits einen Ablehnungsantrag gegen den Bürgermeister sowie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;BAO §85;
Rechtssatz: Die Erhebung eines Rechtsmittels eventualiter ist zulässig (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Rz 3 zu § 85 BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160143.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 311 BAO (idF: Devolutionsantrag) mit der Begründung: zurück, Voraussetzung für einen derartigen Antrag sei ein in den Abgabenvorschriften vorgesehenes Anbringen iSd § 85 BAO. Unter einem Anbringen sei ein solches zur Geltendmachung von Rechten zu verstehen. Mangels Einräumung eines subjektiven Rechtes auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §311;BAO §85;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der
Anfechtung Anfechtungserklärung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140077.X01 Im R... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, dem hg. Akt 95/16/0126 und einer gemäß § 35 Abs. 2 VwGG abgegebenen Stellungnahme der belangten Behörde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und S (= der Beschwerdeführer im hg. Verfahren 95/16/0126), die seinerzeit eine Heirat beabsichtigt hatten, schlossen am 8. Juni 1993 mit der P GmbH einen Kaufvertrag betreffend bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 1702 GB nn1 J, je zur Häl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85;BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Auch im Abgabenverfahren sind neuerliche (wiederholte) Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, unzulässig (sogenanntes Wiederholungsverbot; Hinweis Stoll, BAO-Kommentar 944 Abs 4). Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die berei... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde einen Devolutionsantrag der Beschwerdeführerin bezüglich "Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens" betreffend Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 1991 sowie Verspätungszuschlag betreffend Umsatzsteuer 1991 mangels entscheidungspflichtigen Anbringens als unzulässig zurück. Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §311;BAO §85;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen zulässigen Antrag auf Übergang der Zuständigkeit (Devolution) ist ein in den Abgabenvorschriften vorgesehenes Anbringen iSd § 85 BAO. Unter einem Anbringen iSd § 85 BAO ist ein solches zur Geltendmachung von Rechten zu verstehen. § 303 Abs 4 BAO räum... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung von Berufungen gegen den Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 1986 und gegen den Feststellungsbescheid für das Jahr 1987 im Instanzenzug ab; dies im wesentlichen mit der Begründung: , daß zwar der behauptete Verlust der Berufungen auf dem Postweg einen Wiedereinsetzungsgrund bilden könne, die Bewilligung der Wieder... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108;BAO §115 Abs1;BAO §245 Abs1;BAO §308 Abs1;BAO §85;
Rechtssatz: Kann der Abgabepflichtige die behauptete Postaufgabe von nicht bei der Abgabenbehörde eingelangten fristgebundenen Anträgen (hier: Berufungen) nicht nachweisen, so stellt sich auch die bei erwiesener Postaufgabe weiters zu lösende Frage der Erweisbarkeit des Einlangens der der Post zu... mehr lesen...
Die beschwerdeführende G.m.b.H., deren einzige Gesellschafterin eine andere G.m.b.H. ist, hatte laut ihrem Gesellschaftsvertrag bis zu dessen Änderung mit Generalversammlungsbeschluß vom 1. Dezember 1993 ein Geschäftsjahr vom 1. Juni bis zum 31. Mai des folgenden Jahres. Ihren am 2. August 1989 beim Finanzamt eingereichten Steuererklärungen, darunter zur Erklärung der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1989, legte die Beschwerdeführerin den Jahresabsch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;BAO §85;BewG 1955 §65 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Gesetz ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß ein Antrag gemäß § 65 Abs 3 BewG nur gesondert von der Steuererklärung gestellt werden könnte. Selbst wenn Antragstellung nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen könnt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...