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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §85Beachte
Rechtssatz
Ein Anbringen liegt erst dann vor, wenn die Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130035.L04Im RIS seit
21.11.2022Zuletzt aktualisiert am
05.12.2022