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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAOHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO)Stammrechtssatz
Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen des UStG handelt es sich nicht um Revisionspunkte, sondern um Revisionsgründe iSd § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG, welche nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können (vgl. mit weiteren Nachweisen VwGH 30.4.2019, Ro 2018/15/0001).Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen des UStG handelt es sich nicht um Revisionspunkte, sondern um Revisionsgründe iSd Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG, welche nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können vergleiche mit weiteren Nachweisen VwGH 30.4.2019, Ro 2018/15/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021150002.J01Im RIS seit
01.09.2022Zuletzt aktualisiert am
01.09.2022