RS Vwgh 2021/9/7 Ra 2021/15/0036

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Veröffentlicht am 07.09.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO
UStG 1994
VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §28 Abs1 Z5
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO)

Stammrechtssatz

Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen des UStG handelt es sich nicht um Revisionspunkte, sondern um Revisionsgründe iSd § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG, welche nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können (vgl. mit weiteren Nachweisen VwGH 30.4.2019, Ro 2018/15/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021150036.L01

Im RIS seit

14.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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