Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, dessen Zweck in § 3 seiner Statuten wie folgt beschrieben wird: "Ziel und Zweck des Vereines ist es, die im Aktiv- oder Ruhestand befindlichen Angehörigen des Gendarmerie-, Kriminal-, Justizwache-, Sicherheitswache- und Zollwachedienstes, sowie die mit Aufgaben der öffentlichen Sicherheitsverwaltung betrauten Verwaltungsbeamten, insbesondere in Österreich und in aller Welt, auf der Grundlage echter Berufskameradschaft zu verbinden, sowie i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §294 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0072 E 17. September 1997 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Von einem vorbehaltenen Widerruf iSd § 294 Abs 1 BAO kann nur gesprochen werden, wenn dieser determiniert ist, dh wenn der Bescheid erkennen läßt, unter welchen Umständen ein Widerruf in Betracht kommt. Die Zurücknahme bedarf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, worauf seine Stellung als Gesamtschuldner für Umsatzsteuern dieser Gesellschaft für 1992 und 1993 zurückzuführen ist (§ 6 Abs 2 BAO). Mit Eingabe vom 29. Juli 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Entlassung aus der Gesamtschuld hinsichtlich der erwähnten Umsatzsteuern 1992 und 1993 (insgesamt ca 100.000 S). Er sei in den Jahren 1992 und 1993 in der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht mit der Monta... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §237;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Entlassung eines einzelnen Gesamtschuldners aus dem Gesamtschuldverhältnis sind grundsätzlich die gleichen wie die für die Nachsicht, nämlich die Unbilligkeit der Einziehung der Abgabe, für welche ein Gesamtschuldner einzustehen hat. Während für die Nachsicht (§ 236 BAO) das Vorliegen der maßgebli... mehr lesen...
Anlässlich der für die Jahre 1989 und 1990 bei dem in Monaco wohnhaften, im Inland beschränkt steuerpflichtigen Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, der Beschwerdeführer habe neben anderen Einkünften Zinsen aus einem (inländischen) Sparbuch nicht erklärt. Dem Beschwerdeführer seien im Jahr 1989 741.564 S und im Jahr 1990 1,207.045 S an Zinsen zugeflossen, wovon jeweils 10 % Kapitalertragsteuer, somit 74.156 S und 120.704 S, einbeha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §243;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH dient eine Nachsicht nicht dazu, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe, insbesondere Berufungen, nachzuholen (Hinweis E 19. März 1998, 96/15/0067). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1997140013.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236;EStG 1988 §102 Abs4 idF 1989/660;
Rechtssatz: Der Prüfer und das Finanzamt haben in Verkennung der Rechtslage die Bestimmung des § 102 Abs 4 EStG 1988 idF BGBl Nr 660/1989 nicht angewandt, weswegen die Einkommensteuer unrichtig festgesetzt worden ist. Dem steuerlichen Vertreter des Abgabenpflichtigen war die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;
Rechtssatz: Der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO stellt nicht auf die Festsetzung, sondern auf die Einhebung einer Abgabe ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinn von inhaltlicher Unrichtigkeit eines Abgabenbescheides kann daher ein Nachsichtsansuchen grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden. Es kann allerdings sein, dass der U... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082 (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994), verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, dass das Abge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §236;BAO §303;
Rechtssatz: Die Einhebung aushaftender Abgabenschulden kann gemäß § 212a Abs 1 BAO nur insoweit ausgesetzt werden, als hinsichtlich der nachgeforderten Höhe dieser Abgaben eine Berufung anhängig ist. Die (beantragte) Wiederaufnahme eines Nachsichtsverfahrens stellt keine taugliche Grundlage dar, die Einhebung aushaftender... mehr lesen...
Der im Jahr 1930 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis 31. Dezember 1995 als Amtsvorstand des Finanzamtes St. Pölten (Beamter der Verwendungsgruppe A der Dienstklasse VIII) tätig. Mit 1. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer in den Ruhestand versetzt. Mit dem im Instanzenzug (in nichtöffentlicher Sitzung) ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 18... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BAO §135;BAO §235;BAO §236;BDG 1979 §134 Z2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ausführungen zu einem Disziplinarverfahren, wo dem Beschuldigten, dem Leiter eines Finanzamtes, angelastet wurde, er habe - ohne dass entsprechendes Parteivorbringen erstattet worden war bzw. ohne das Vorliegen von Einbringungsschritten ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war (bis 1997) Mitgesellschafter einer aus ihm und seinem Bruder bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte. Mit Eingabe vom 26. Jänner 1998 beantragte er seine "Entlassung aus der Gesamtschuld" mit der Begründung: , seit dem Tod der Mutter im Jahr 1971 betreibe der Bruder das gemeinsam ererbte Geschäft, während sich der Beitrag des Beschwerdeführers auf - durch den Verkauf zweier Eigentumswohnungen und eine ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §237; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0098 E 30. März 2000 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Voraussetzungen für die Entlassung eines einzelnen Gesamtschuldners aus dem Gesamtschuldverhältnis sind grundsätzlich dieselben wie die für die Nachsicht, nämlich die Unbilligkeit der Einziehung der Abgabe, für welche ein Ge... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. März 1993 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien dem Beschwerdeführer die Rechtsgebühr nach § 33 TP 16 Abs. 1 lit. c GebG in der Höhe von S 1,019.498,-- vor. Die Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid der belangten Behörde betreffend die Gebührenfestsetzung wies der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 31. Mai 1995, Zl. 94/16/0238, als unbegründet ab. Mit der Eingabe vom 4. Juli 1995 stellte der Beschwerdefü... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. März 1993 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: Finanzamt) dem Beschwerdeführer die Rechtsgebühr nach § 33 TP 16 Abs. 1 lit. c GebG in der Höhe von S 1,019.498,-- vor. Die Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid der belangten Behörde betreffend die Gebührenfestsetzung wies der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 31. Mai 1995, Zl. 94/16/0238, als unbegründet ab. Der Beschwerdeführer beantra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §237;
Rechtssatz: Da § 237 Abs 1 BAO ausdrücklich verlangt, die Unbilligkeit müsse in der "Einhebung", also im Inkasso oder in der Vollstreckung der Abgabenforderung liegen, reicht eine Unbilligkeit, die etwa aus der gesetzlich normierten Einrichtung der Gesamtschuld, der Zusammenveranlagung oder der Haftung als solcher abgeleitet werden könn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §237;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Entlassung eines einzelnen Gesamtschuldners aus dem Gesamtschuldverhältnis sind grundsätzlich dieselben wie die für die Nachsicht, nämlich die Unbilligkeit der Einziehung der Abgabe, für welche ein Gesamtschuldner (potenziell oder aktuell) einzustehen hat. Während für die Nachsicht (§ 236 BAO) das... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;BAO §236;BAO §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/16/0103 3 Stammrechtssatz Eine einem Abgabenschuldner gewährte Nachsicht hat gemäß § 236 BAO iVm § 235 BAO das Erlöschen des Abgabenanspruches zur Folge und schließt daher jede weitere Geltendmachung dieses Anspruches und damit auch jede Geltendmachung von Haftungen für d... mehr lesen...
Am 3. Dezember 1994 schloss die mitbeteiligte Gemeinde mit verschiedenen Personen, darunter den Beschwerdeführern, ein Parzellierungsübereinkommen. Darin wurde die Übereignung näher genannter Grundstücke an die mitbeteiligte Gemeinde vereinbart. In Punkt III. 3) dieses Abkommens heißt es: "Der Rechtsgrund und die Gegenleistung für die vorgenannte Übergabe resultiert daraus, dass von der Gemeinde A (der mitbeteiligten Gemeinde) als Verwalterin des öffentlichen Gutes die erfor... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL82001 Bauordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §4 Abs1;BAO §92;BauG Bgld 1997 §10;BauG Bgld 1997 §9;LAO Bgld 1963 §183;LAO Bgld 1963 §3 Abs1;LAO Bgld 1963 §69;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0320 E 28. Februar 2000
99/17/0321 E ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob Schulderlässe, die von der Mitbeteiligten als Sanierungsgewinn erklärt wurden, steuerlich auch tatsächlich als solche anzuerkennen waren. Hiezu ist den Verwaltungsakten folgender Sachverhalt zu entnehmen: Im Zuge einer unter anderem auch das Streitjahr 1982 umfassenden Betriebsprüfung traf der Prüfer nachstehende Feststellungen: Der frühere Alleingesellschafter der Mitbeteiligten, Dipl.Ing. Sch. ... mehr lesen...