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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236;Rechtssatz
Voraussetzung einer Entscheidung über die Nachsicht von entrichteten Abgaben ist jedenfalls ein darauf abzielender ausdrücklicher Antrag (vgl. nur Ritz, Bundesabgabenordnung3 Rz 1 zu § 236 BAO).Voraussetzung einer Entscheidung über die Nachsicht von entrichteten Abgaben ist jedenfalls ein darauf abzielender ausdrücklicher Antrag vergleiche nur Ritz, Bundesabgabenordnung3 Rz 1 zu Paragraph 236, BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010170260.X01Im RIS seit
09.05.2011Zuletzt aktualisiert am
17.10.2011