RS Vwgh 2011/4/11 2010/17/0260

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Veröffentlicht am 11.04.2011
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236;

Rechtssatz

Voraussetzung einer Entscheidung über die Nachsicht von entrichteten Abgaben ist jedenfalls ein darauf abzielender ausdrücklicher Antrag (vgl. nur Ritz, Bundesabgabenordnung3 Rz 1 zu § 236 BAO).Voraussetzung einer Entscheidung über die Nachsicht von entrichteten Abgaben ist jedenfalls ein darauf abzielender ausdrücklicher Antrag vergleiche nur Ritz, Bundesabgabenordnung3 Rz 1 zu Paragraph 236, BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010170260.X01

Im RIS seit

09.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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