RS Vwgh 2010/11/17 2007/13/0135

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Veröffentlicht am 17.11.2010
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0278 E 29. April 2010 RS 3

Stammrechtssatz

Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO gegeben.Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des Paragraph 236, BAO gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007130135.X01

Im RIS seit

08.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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