RS Vwgh 2010/4/29 2006/15/0278

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Veröffentlicht am 29.04.2010
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236;

Rechtssatz

Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO gegeben.Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des Paragraph 236, BAO gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2006150278.X03

Im RIS seit

28.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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