Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236;Rechtssatz
Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO gegeben.Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des Paragraph 236, BAO gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150278.X03Im RIS seit
28.05.2010Zuletzt aktualisiert am
07.04.2011