Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Dem gegenständlichen Gebührenbestimmungsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) liegt das zivilgerichtlichen Verfahren zu 5 C 320/13a vor dem Bezirksgericht Hietzing zu Grunde, in welchem der nunmehrige Erstbeschwerdeführer Kläger war. Das genannte Bezirksgericht beraumte in dieser Sache für den 30.04.2014 eine Verhandlung von 09:30 Uhr bis 11.00 Uhr im Bezirksgericht a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Dem gegenständlichen Gebührenbestimmungsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) liegt das zivilgerichtlichen Verfahren zu 5 C 320/13a vor dem Bezirksgericht Hietzing zu Grunde, in welchem der nunmehrige Erstbeschwerdeführer Kläger war. Das genannte Bezirksgericht beraumte in dieser Sache für den 30.04.2014 eine Verhandlung von 09:30 Uhr bis 11.00 Uhr im Bezirksgericht a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer wurde mit am 30.01.2015 abgefertigter Ladung zur Vernehmung als Zeuge zur Verhandlung am 21.04.2015 für 13:30 Uhr (voraussichtliches Ende: 15:30 Uhr) vor das Bezirksgericht Jennersdorf geladen. Die Vernehmung des Beschwerdeführers als Zeuge war bis 14:40 Uhr erforderlich. Der Beschwerdeführer machte hierfür seinen Gebührenanspruch fristgerecht (mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer wurde mit am 30.01.2015 abgefertigter Ladung zur Vernehmung als Zeuge zur Verhandlung am 21.04.2015 für 13:30 Uhr (voraussichtliches Ende: 15:30 Uhr) vor das Bezirksgericht Jennersdorf geladen. Die Vernehmung des Beschwerdeführers als Zeuge war bis 14:40 Uhr erforderlich. Der Beschwerdeführer machte hierfür seinen Gebührenanspruch fristgerecht (mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Ladung vom 17.11.2016, Zl. 38 C 99/16h-18, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer, ein Arzt, im zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Verfahren, in dem ein anderer Arzt als Sachverständiger bestellt wurde, für den 16.02.2017, 15:20 Uhr, zur Vernehmung "als Zeuge" aus Linz zur mündlichen Verhandlung vor das Landesgericht St. Pölten geladen, wobei als voraussichtliches Ende 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Den gegenständlichen zwei Gebührenbestimmungsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) liegt das zivilrechtliche Verfahren vor dem Bezirksgericht Montafon zu Zl. XXXX zu Grunde, in welchem (aufgrund eines Skiunfalls) gegen einen Minderjährigen als beklagte Partei Klage auf Leistung (Schadenersatz und Schmerzensgeld) und Feststellung erhoben wurde (AS 1ff). 1. Den ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Den gegenständlichen zwei Gebührenbestimmungsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) liegt das zivilrechtliche Verfahren vor dem Bezirksgericht Montafon zu Zl. XXXX zu Grunde, in welchem (aufgrund eines Skiunfalls) gegen einen Minderjährigen als beklagte Partei Klage auf Leistung (Schadenersatz und Schmerzensgeld) und Feststellung erhoben wurde (AS 1ff). 1. Den ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Den gegenständlichen zwei Gebührenbestimmungsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) liegt das zivilrechtliche Verfahren vor dem Bezirksgericht Montafon zu Zl. XXXX zu Grunde, in welchem (aufgrund eines Skiunfalls) gegen einen Minderjährigen als beklagte Partei Klage auf Leistung (Schadenersatz und Schmerzensgeld) und Feststellung erhoben wurde (AS 1ff). 1. Den ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Den gegenständlichen zwei Gebührenbestimmungsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) liegt das zivilrechtliche Verfahren vor dem Bezirksgericht Montafon zu Zl. XXXX zu Grunde, in welchem (aufgrund eines Skiunfalls) gegen einen Minderjährigen als beklagte Partei Klage auf Leistung (Schadenersatz und Schmerzensgeld) und Feststellung erhoben wurde (AS 1ff). 1. Den ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP), wurde am 19.02.2018 in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft XXXX (im Folgenden: StA) als Zeuge einvernommen. 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP), wurde am 19.02.2018 in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft römisch 40 (im Folgenden: StA) als Zeuge einvernommen. Mit per Fax eingebrachtem Antrag vom 05.03.2018 mach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem strafrechtlichen Verfahren zu XXXX fand am 08.01.2016 beim Landesgericht Salzburg (im Folgenden: LG) eine Hauptverhandlung statt, bei welcher XXXX (im Folgenden: Zeuge) von 09:00 bis 09:15 Uhr als Zeuge einvernommen wurde. 1. In einem strafrechtlichen Verfahren zu römisch 40 fand am 08.01.2016 beim Landesgericht Salzburg (im Folgenden: LG) eine Hauptverhandlung sta... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichem Verfahren zu 8 Cg 47/15k fand am 25.05.2016 beim Landesgericht Innsbruck (im Folgenden: LG) eine Verhandlung statt, bei welcher XXXX (im Folgenden: Zeuge) als Zeuge einvernommen wurde. 1. In einem zivilgerichtlichem Verfahren zu 8 Cg 47/15k fand am 25.05.2016 beim Landesgericht Innsbruck (im Folgenden: LG) eine Verhandlung statt, bei welcher römisch 40 (i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichem Verfahren zu 8 Cg 47/15k fand am 25.05.2016 beim Landesgericht Innsbruck (im Folgenden: LG) eine Verhandlung statt, bei welcher XXXX (im Folgenden: Zeuge) als Zeuge einvernommen wurde. 1. In einem zivilgerichtlichem Verfahren zu 8 Cg 47/15k fand am 25.05.2016 beim Landesgericht Innsbruck (im Folgenden: LG) eine Verhandlung statt, bei welcher römisch 40 (i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mitbeteiligte Partei des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Ladung des Landesgerichts Salzburg in dessen Verfahren XXXX zur Befundaufnahme am 16.01.2017 im Schigebiet St. Johann-Alpendorf im Pongau von 10.00 Uhr bis 12.15 Uhr als Zeugin geladen. 1. Die mitbeteiligte Partei des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Ladung des Landesgerichts Salzburg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mitbeteiligte Partei des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Ladung des Landesgerichts Salzburg in dessen Verfahren XXXX zur Befundaufnahme am 16.01.2017 im Schigebiet St. Johann-Alpendorf im Pongau von 10.00 Uhr bis 12.15 Uhr als Zeugin geladen. 1. Die mitbeteiligte Partei des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Ladung des Landesgerichts Salzburg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Mitbeteiligte XXXX (im Folgenden: Zeuge), wurde in einer mündlichen Verhandlung am 12.10.2017 in dem Verfahren XXXXvor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (im Folgenden: LG) von 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr als Zeuge einvernommen. 1. Der Mitbeteiligte römisch 40 (im Folgenden: Zeuge), wurde in einer mündlichen Verhandlung am 12.10.2017 in dem Verfahren XXXXvor dem Landesgericht für Zivilrechtssach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Mitbeteiligte XXXX (im Folgenden: Zeuge), wurde in einer mündlichen Verhandlung am 12.10.2017 in dem Verfahren XXXXvor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (im Folgenden: LG) von 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr als Zeuge einvernommen. 1. Der Mitbeteiligte römisch 40 (im Folgenden: Zeuge), wurde in einer mündlichen Verhandlung am 12.10.2017 in dem Verfahren XXXXvor dem Landesgericht für Zivilrechtssach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Ladung vom 11.01.2016 wurde der Zeuge XXXX zur mündlichen Verhandlung am 26.01.2016 im zivilgerichtlichen Verfahren (zu 5 Cg 126/08x-26) für 13:00 Uhr zur Vernehmung vor das Landesgericht Feldkirch geladen. Das voraussichtliche Ende wurde auf der Ladung mit 18:00 Uhr ausgewiesen. 1. Mit Ladung vom 11.01.2016 wurde der Zeuge römisch 40 zur mündlichen Verhandlung am 26.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: In der Strafsache des Landesgerichtes Innsbruck zu XXXX wurden die Gebühren der Zeugin XXXX, Belgien, für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vom 17.11.2017 mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Innsbruck vom 12.12.2017 zu XXXX, wie folgt bestimmt: In der Strafsache des Landesgerichtes Innsbruck zu römisch 40 wurden die Gebühren der Zeugin römisch 40 , Belgi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Salzburg (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) wurde die Gebühr des Zeugen Mag. T. M aus Anlass seiner Vernehmung vor dem Landesgericht XXXX in einer näher genannten Strafsache am 25.04.2016 von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) wie folgt bestimmt: 1. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Klosterneuburg war der Versicherungsmakler E. H. als Zeuge aus XXXX zur Verhandlung am 05.11.2015 für 11:30 Uhr zum genannten Bezirksgericht geladen worden, wobei in der Ladung als voraussichtliches Ende 12:00 Uhr angegeben war. Die Anwesenheit des Zeugen bei Gericht war bis 11:53 Uhr erforderlich. Der Zeuge gab bei der Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: In der Strafsache des Landesgerichtes XXXX zu XXXX wurden die Gebühren des Zeugen XXXX, XXXX, Belgien, XXXX, für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vom 17.11.2017 mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes XXXX zu 1 Jv 5061-33/17a, wie folgt bestimmt: In der Strafsache des Landesgerichtes römisch 40 zu römisch 40 wurden die Gebühren des Zeugen römisch 40 , römi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer war am 29.03.2017 für 11:30 Uhr als Zeuge zur Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht XXXX geladen. Der Beschwerdeführer war am 29.03.2017 für 11:30 Uhr als Zeuge zur Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht römisch 40 geladen. Der Beschwerdeführer kam der Ladung ordnungsgemäß nach und war seine Anwesenheit bis 11:50 Uhr erforderlich. Seien Gebührenanspruch machte er noch am selben T... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid bestimmte die belangte Behörde die Gebühren des Zeugen XXXX mit EUR 475,70, wobei die Reisekosten mit EUR 103,20, die Aufenthaltskosten mit EUR 12,50 und die Entschädigung für Zeitversäumnis mit EUR 360 (Pauschalbetrag zzgl. USt.) festgesetzt wurden. In der
Begründung: wurde angeführt, dass die Entscheidung in den angegebenen Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975 idgF ihre De... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid bestimmte die belangte Behörde die Gebühren des Zeugen XXXX mit EUR 7.635,53, wobei die Reisekosten für die Benutzung eines Flugzeugs mit EUR 1.679,03, die Aufenthaltskosten mit EUR 12,50 und die Entschädigung für Zeitversäumnis mit EUR 5.944 festgesetzt wurden. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid bestimmte die belangte Behörde die Gebühren des Zeugen römisch 40 mit EUR 7.635,53, wobei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (in der Folge: Zeuge) wurde mit Ladung vom 7.8.2015 als Zeuge zu einer Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien am 4.9.2015 (11 Uhr) geladen. 1. Herr römisch 40 (in der Folge: Zeuge) wurde mit Ladung vom 7.8.2015 als Zeuge zu einer Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien am 4.9.2015 (11 Uhr) geladen. Für die Teilnahme an der Verhandlung am 4.9.2015 von 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In der Rechtssache XXXX als klagende Partei gegen XXXX als beklagte Partei (Verfahren 5 Cg 71/17x des Landesgerichtes XXXX) nahm der Beschwerdeführer XXXX als Zeuge an dem am 29.03.2018 um 09:00 Uhr in Lech durchgeführten Lokalaugenschein teil. In der Rechtssache römisch 40 als klagende Partei gegen römisch 40 als beklagte Partei (Verfahren 5 Cg 71/17x des Landesgerichtes römisch 40 ) nahm der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer war am 14.12.2017, 13:30 Uhr (voraussichtliches Ende 16:00 Uhr) als Zeuge im Verfahren Zl. XXXX des Bezirksgerichtes XXXX geladen. Der Beschwerdeführer war am 14.12.2017, 13:30 Uhr (voraussichtliches Ende 16:00 Uhr) als Zeuge im Verfahren Zl. römisch 40 des Bezirksgerichtes römisch 40 geladen. Der Beschwerdeführer machte mit Einschreiben vom 22.12.2017 Zeugengebühren geltend und zwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichen Verfahren (zu XXXX) vor dem Bezirksgericht Zell am See wurde der nunmehrige Beschwerdeführer, ein freier Architekt, aus dem Ausland, XXXX (in der Folge: K.), XXXX (in der Folge: S.-Weg) 117 in Deutschland zur mündlichen Verhandlung am 13.06.2016 an Ort und Stelle in XXXX (in der Folge M.), XXXX(in der Folge: J.-Straße), für 10:15 Uhr geladen und v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichem Verfahren zu 19 C 453/15 d fand am XXXX .03.2016 beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien (im Folgenden: BG) eine Verhandlung statt, bei welcher die nunmehrige Beschwerdeführerin von 16:30 bis 17:35 als Zeugin einvernommen wurde. römisch 40 .03.2016 beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien (im Folgenden: BG) eine Verhandlung statt, bei welche... mehr lesen...