1 Der Revisionswerber steht als eingeteilter Exekutivbediensteter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung gemäß § 91 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) verhängte die Bundesdisziplinarbehörde mit Disziplinarerkenntnis vom 2. September 2025 über ihn gemäß § 92 Abs. 1 Z 3 BDG 1979 eine Geldstrafe (Spruchpunkt A) und verpflichtete ihn weiters gemäß § 117 Abs. 2 Z 2 BDG 1979 zur Leistung eines Beitrags zu den Kosten de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §117 Abs2 idF 2024/I/143VStGVwGVG 2014VwGVG 2014 §52 Abs8VwRallg BDG 1979 § 117 heute BDG 1979 § 117 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 BDG 1979 § 117 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Exekutivbediensteter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 15. April 2024 wurde über den Revisionswerber wegen des Verstoßes gegen § 1 Abs. 1 Z 1 Wiener Landes-Sicherheitsgesetz (WLSG), weil er am 14. April 2024, 13:28 Uhr, an einem näher genannten Ort, den öffentlichen Anstand durch Onanieren in der Öffentlichkeit verletzt habe, gemäß § 1 Abs. 1 WLSG eine Geldstrafe in de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG VStG §32 Abs2 VStG § 32 heute VStG § 32 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 32 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 24. Februar 2025 wurde der Revisionswerber schuldig gesprochen, er habe es trotz Aufforderung vom 17. Februar 2023 zumindest bis zum 23. August 2023 unterlassen, der seit 1. Jänner 2023 aufgrund der Verordnung (EU) 2016/429 iVm. der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 bestehenden Registrierungspflicht für seine Pferde nachzukommen. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 24. Februar 2025 wurde der Revisionswerber schuldig gespr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 VStG §31 VStG §44a Z1 VStG §47 VStG § 22 heute VStG § 22 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 22 gültig von 01.02.1991 bis 28.02.2013 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 26. Mai 2025 wurde dem Revisionswerber angelastet, fünf mit ihrem Namen bezeichneten Hunden durch eine näher konkretisierte Handlung ungerechtfertigt Schmerzen zugefügt und diese in schwere Angst versetzt zu haben. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 38 Abs. 1 Z 1 iVm § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 lit. c Tierschutzgesetz (im Folgenden TSchG) verletzt, weshalb gemäß § 38 Abs. 1 TSchG über ihn eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 VStG §32 VStG §32 Abs2 VStG § 31 heute VStG § 31 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 31 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 11. März 2024 wurde der Revisionswerber des Verstoßes gegen die ihm zukommende Mitwirkungspflicht gemäß § 50 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 11. März 2024 wurde der Revisionswerber des Verstoßes gegen die ihm zukommende Mitwirkungspflicht gemäß Paragraph 50, Absatz 4, Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt. 2 Am 22. Februar 2022 s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 VStG §32 Abs2 VStG §44a Z2 VStG § 31 heute VStG § 31 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 31 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Die belangte Behörde stellte in den Sprüchen der Straferkenntnisse vom 27. Juni 2024 jeweils fest, dass die Revisionswerber Hälfteeigentümer „des Gebäudes auf“ einer näher bezeichneten Liegenschaft seien. Darüber hinaus wurde den Revisionswerbern spruchgemäß jeweils gleichlautend zur Last gelegt: „Laut Anzeige der Gemeinde E [...] vom 23.02.2022 hat der Beschuldigte Top 1 (A) und Top 3 (C) der Immobilie zum Zwecke als Freizeitwohnsitz anderen zumindest im Zeitraum von 23.01.2022 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer zu verantworten, dass am angeführten Kraftfahrzeug ein sogenannter „Radar- oder Laserblocker“ der Marke AntiLaser Priority angebracht gewesen sei, obwohl Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden dürfen. Das Fahrzeug ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStGVwGVG 2014VwGVG 2014 §43VwRallg
Rechtssatz: Mit der Bewilligung der Wiedereinsetzung tritt der Zurückweisungsbeschluss des VwG außer Kraft und es beginnt die Frist des § 43 VwGVG neuerlich zu laufen (VwGH 27.6.2007, 2005/03/0169; zur Anwendbarkeit der alten Rsp. zum VStG auf das VwGVG im Hinblick auf § 43 VwGVG z.B. VwGH 13.8.2019, Ra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: FG 1949 §26 Abs1 Z1 TKG 2003 §109 Abs1 Z3 TKG 2003 §74 Abs1 Z3 VStG §31 TKG 2003 § 109 gültig von 01.01.2021 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 109 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2020 ... mehr lesen...
1 1. Zum bisherigen Verfahrensgang vgl. das Erkenntnis vom 17. April 2024, Ra 2023/03/0005: 1. Zum bisherigen Verfahrensgang vergleiche , das Erkenntnis vom 17. April 2024, Ra 2023/03/0005: 2 1.1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 18. November 2021 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe am 21. September 2021 um 8:20 Uhr an einem näher genannten Ort in einem näher bezeichneten PKW ein Radarwarngerät einer bestimmten Marke und Seriennummer ohne fernmeldebe... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Behörde vom 2. Juli 2022 wurde die Mitbeteiligte als Inhaberin eines näher genannten Einzelunternehmens und somit als zur Vertretung nach außen Berufene dieses Einzelunternehmens, welches Zulassungsbesitzer eines näher konkretisierten Fahrzeuges gewesen sei, schuldig erachtet, sie habe es zu verantworten, dass das Fahrzeug am Tatort zur Tatzeit verwendet worden sei, obwohl es nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen gewesen s... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE1P10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: B-VG Art133 Abs4EURallgGSpG 1989 §52 Abs1 Z1GSpG 1989 §52 Abs2GSpG 1989 §52 Abs2 vierter SatzVStG VStG §16 VStG §19 VStG §20 VStG §64 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §3812010E056 AEUV Art5612010P/TXT Grundrechte Charta Art49 Abs3 B-VG Art. 133 heute ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 3. September 2020 wurde der Revisionswerber der vierzehnfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Er habe mit vierzehn näher bezeichneten Pokertischen (FA Nr. 1 bis 14) am 29. Jänner 2020 um 19:30 Uhr in einem näher bezeichneten Lokal als nach außen hin vertretungsbefugtes Organ der X GmbH (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof) und somit als Unternehmer zur Teilnahme vom... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4VStG VStG §19 Abs1 VStG §19 Abs2 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38VwRallg B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 3. April 2023 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Z GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 23. September 2022 einen namentlich genannten Arbeitnehmer auf einer der Adresse nach umschriebenen Baustelle „mit der Montage einer Mittelpfette in einer Arbeitshöhe von ca. 3 m be... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE1P10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: B-VG Art133 Abs4EURallgGSpG 1989 §52 Abs2VStG VStG §13 VStG §16 VStG §19 VStG §20 VStG §22 Abs2 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §3812010E056 AEUV Art5612010P/TXT Grundrechte Charta Art49 Abs362020CJ0231 M.T. VORAB B-VG Art. 133 heute ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 15. Jänner 2021 wurde der Revisionswerber der zehnfachen Übertretung des „§ 52 Abs. 1 Z 1“ Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Bei einer von der Finanzpolizei als Organ der Abgabenbehörde durchgeführten Kontrolle am 3. Jänner 2020 um 21.45 Uhr in einem näher bezeichneten Lokal seien zehn näher bezeichnete Eingriffsgegenstände (Pokertische) vorgefunden worden, mit denen eine näher genannte Gesellschaft in der Zeit von 1. bis 3. J... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1 VStG §31 VStG §39 Abs1VwRallg AVG § 68 heute AVG § 68 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 68 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. ... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 4. August 2020 ordnete der Revisionswerber gegenüber der mitbeteiligten Partei die Beschlagnahme von vier näher genannten Leistungsverstärkern zur Sicherung des Verfalls gemäß § 39 Abs. 1 VStG an. 1. Mit Bescheid vom 4. August 2020 ordnete der Revisionswerber gegenüber der mitbeteiligten Partei die Beschlagnahme von vier näher genannten Leistungsverstärkern zur Sicherung des Verfalls gemäß Paragraph 39, Absatz eins, VStG an. 2 In seiner Begründung: führte de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art133 Abs4VStG VwGG §28 Abs3VwGVG 2014 §44WaffG 1996 §12 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis verhängte das Verwaltungsgericht - durch Abweisung der Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 24. März 2022 - über die Revisionswerberin ein Waffenverbot gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1996 (WaffG) und sprach aus, dass eine Revision dagegen nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Erkenntnis verhängte das Verwaltungsgericht - durch Abweisung der Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 24. März 2022 - über die R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 VStG VStG §24 VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §38 AVG § 34 heute AVG § 34 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001 AVG § 34 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
1 Im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) über die Beschwerde des Ehemannes der Revisionswerberin gegen das gegen ihn verhängte Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 22. Juli 2022, KOS2-V-21 42472/5, mit dem über ihn wegen Übertretung des § 11 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Strafe in der Höhe von € 50,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 23 Stunden) verhängt worden war, wurde die Revisionswerberin mit Ladungsbeschl... mehr lesen...
Index: 21/05 Börse40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BörseG 2018 §141 BörseG 2018 §142 Abs1 BörseG 2018 §142 Abs2 VStG §31 VStG §32 Abs1 VStG §44a Z1 VStG §9 VwGVG 2014 §38 BörseG 2018 § 141 heute BörseG 2018 § 141 gültig ab 03.01.2018 BörseG 2018 § 142 heute ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) jeweils vom 22. April 2021 wurde den revisionswerbenden Parteien zur Last gelegt, sie hätten es im Zeitraum vom 9. April 2018 bis zur Korrekturmeldung am 12. April 2019 unterlassen, unverzüglich, spätestens jedoch nach zwei Handelstagen, die FMA, das Börseunternehmen sowie die Emittentin S AG über den Anteil an Stimmrechten an der Emittentin S AG, einer Aktiengesellschaft, deren Aktien im Tatzeitraum im amtlichen Handel d... mehr lesen...