Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Urteil des Landesgerichts XXXX als Jugendschöffengericht vom XXXX 2024, XXXX , wurde der Beschwerdeführer (BF) wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB und der kriminellen Organisation nach § 278a Z 1 bis 3 StGB unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB und des § 19 Abs 4 Z 5 JGG zu einer dreizehnmonatigen Freiheitsstrafe, welche für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehen wurde, sowie zu einer Geldstrafe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: 1. Der in Österreich nicht niedergelassen Beschwerdeführer (BF) reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt ins Bundesgebiet ein. Erstmals im XXXX wurden gegen ihn Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung gegen eine namentlich genannte Person geführt. 1. Der in Österreich nicht niedergelassen Beschwerdeführer (BF) reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt ins Bundesgebiet ein. Erstmals im römisch 40 wurden gegen ihn Erm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2008 erstmals eine Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am XXXX .2011 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung (sonstige Angehörige) ausgestellt. 2. Am römisch 40 .2011 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung (sonstige Angehörige) ausgestellt. 3. Am XXXX .2023 wurde der BF aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Polen festgenommen und am XXXX 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Vorarlberg, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) durch Hinterlegung im Akt am XXXX, 10:00 Uhr zugestellt, wurde gem. § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und ausgesprochen, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt werde (Sp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Gegen den Beschwerdeführer (BF) wurden in den Jahren 2019 und 2022 durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) jeweils mangels Erfüllung der Voraussetzungen für ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Österreich Ausweisungen erlassen. Am XXXX .2023 wurde der BF in XXXX im Zuge einer fremdenrechtlichen Kontrolle angehalten, wegen nicht rechtmäßigen Aufenthalts angezeigt und verhaftet; am XXXX .2023 wurde die Schubhaft über ihn angeordne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist im Bundesgebiet seit Oktober 2024 durchgehend meldeamtlich erfasst. 2. Am XXXX 2025 stellte die BF bei der zuständigen NAG Behörde einen Antrag auf Erteilung einer Anmeldebescheinigung (Arbeitnehmer). 2. Am römisch 40 2025 stellte die BF bei der zuständigen NAG Behörde einen Antrag auf Erteilung einer Anmeldebescheinigung (Arbeitnehmer). 3. Mit Schreiben der z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Magistrates der Landeshauptstadt XXXX (im Folgenden: NAG Behörde) vom 16.09.2025 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) gemäß § 55 Abs. 3 NAG hinsichtlich einer möglichen Aufenthaltsbeendigung des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) befasst. Darin wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen für eine Aufenthaltskarte gemäß § 54 NAG nicht (mehr) vorliegen würden. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein erwachsener Staatsangehöriger Sloweniens, wurde in Österreich im XXXX strafgerichtlich verurteilt. Der Beschwerdeführer (BF), ein erwachsener Staatsangehöriger Sloweniens, wurde in Österreich im römisch 40 strafgerichtlich verurteilt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein und forderte ihn mit Schreiben vom XXXX 2025 auf, sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde), Regionaldirektion Salzburg, vom 31.01.2024, wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) war erstmals im Jahr 2001 mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet gemeldet. Seit Februar 2013 weist er eine durchgehende Wohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am XXXX 2013 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung (Sonstige) ausgestellt. 2. Am römisch 40 2013 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung (Sonstige) ausgestellt. 3. Am XXXX 2023 wurde der BF fest- und am nächsten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurden XXXX (in der Folge BF1), XXXX (in der Folge BF2), XXXX (in der Folge BF3) und XXXX (in der Folge BF4) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gem. § 70 Abs. 3 FPG wurde ihnen ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt (Spruchpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 07.08.2025 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.02.2025 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) von der Bezirkshauptmannschaft XXXX dahingehend informiert, dass der Beschwerdeführer (BF) die Voraussetzungen für eine Anmeldebescheinigung, welche er am 18.12.2024 beantragt habe, nicht erfülle und eine Gefährdung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstelle, da er in Deutschland mehrmals verurteilt worden sei. Dem Schreiben wurde ein ECRIS-Auszug beigelegt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurden XXXX (in der Folge BF1), XXXX (in der Folge BF2), XXXX (in der Folge BF3), XXXX (in der Folge BF4), XXXX (in der Folge BF5) und XXXX (in der Folge BF6) gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ihnen ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA bzw. belangte Behörde) vom XXXX wurde gegen die Beschwerdeführerin (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein mit drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit Bescheid des Bu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der am XXXX in XXXX (Rumänien) geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Rumänien und damit Fremder und EWR-Bürger. Er ist gesund und grundsätzlich arbeitsfähig und ist rumänisch seine Muttersprache. 1.1. Der am römisch 40 in römisch 40 (Rumänien) geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Rumänien und damit Fremder und EWR-Bürger. Er ist gesund und grundsätzl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: näher bezeichneten Bescheid vom XXXX .2026, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Salzburg (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA) gegen XXXX geb. am XXXX , StA.: Kroatien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.) und sprach aus, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: näher bezeichneten Bescheid vom XXXX .2026, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Tirol (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA) gegen XXXX , geb. am XXXX , StA.: Deutschland (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.) und sprach aus,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der am XXXX an einem nicht festgestellten Ort in Portugal geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der portugiesischen Staatsangehörigkeit. Er ist gesund und grundsätzlich arbeitsfähig und ist portugiesisch seine Muttersprache. 1.1. Der am römisch 40 an einem nicht festgestellten Ort in Portugal geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der portugiesischen Staatsangehörigkeit. Er ist gesund und grundsätzlich arbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde zuletzt am XXXX .2023 im Bundesgebiet festgenommen und wurde in weiterer Folge die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde zuletzt am römisch 40 .2023 im Bundesgebiet festgenommen und wurde in weiterer Folge die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Der BF weist fünf Vorverurteilung im Bundesgebiet auf, wobei zuletzt eine Zusatzstrafe gemäß §§ 31 und 40 StGB verhängt wurde. Der BF weis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2025 im Bundesgebiet festgenommen und wurde in weiterer Folge die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2025 im Bundesgebiet festgenommen und wurde in weiterer Folge die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Daraufhin leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein. Mit dem Schreiben des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Am 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des BFA, dem BF zugestellt am 02.04.2026, wurde diesem der ihm mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 16.01.1986, Zahl XXXX , zuerkannte Status eines Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 AsylG (wieder) aberkannt, gemäß § 7 Abs. 4 AsylG festgestellt, dass dem BF die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukomme (Spruchpunkt I.), ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2013 erstmals eine Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. Seit September 2025 ist er wieder durchgehend meldeamtlich im Bundesgebiet erfasst. 2. Der BF wurde am XXXX .2026 von Organen der Landespolizeidirektion (im Folgenden: LPD) einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei wurde festgehalten, dass er über keine ausreichenden Existenzmittel verfüge und kei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist seit dem Jahr 2019 eine durchgehende Wohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Mit Urteil des Bezirksgerichtes (im Folgenden: BG) XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2024, in Rechtskraft erwachsen am XXXX .2024, (Junger Erwachsener) wurde der BF wegen des Vergehens der Sachbeschädigung gemäß § 125 StGB zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a € 25,00 (€ 1.500,00), wovon 30 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer heiratete am XXXX .09.2019 eine polnische Staatsangehörige und reiste spätestens am 23.09.2019 nach Österreich. Der Beschwerdeführer heiratete am römisch 40 .09.2019 eine polnische Staatsangehörige und reiste spätestens am 23.09.2019 nach Österreich. Am XXXX .05.2020 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 54 Abs. 1 NAG eine Aufenthaltskarte mit Gültigkeit bis zum XXXX .05.2025 ausgestellt. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der BF ist seit 30.12.2019 im österreichischen Bundesgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet. Mit Antrag vom 17.06.2020 wurde dem BF eine „Anmeldebescheinigung (Familienangehöriger)“ ausgestellt; ihm wurde weiters erstmals am 30.06.2020 ein „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ mit Gültigkeitsdauer bis 25.06.2025 ausgestellt. 2. Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft Korneuburg vom 19.12.2024 wurde über die Einstellung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der am XXXX in XXXX (Rumänien) geborene XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Rumänien. Er ist nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit der Republik Österreich 1.1. Der am römisch 40 in römisch 40 (Rumänien) geborene römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Rumänien. Er ist nicht im Besitz der Staatsangehö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF) reiste erstmals im Jahr 2014 nach Österreich. Zuletzt reiste er im Jahr 2024 mit seiner rumänischen Ehefrau und den drei gemeinsamen Kindern in das österreichische Bundesgebiet ein. 2. Der BF wurde wegen des Verdachtes der Begehung strafbarer Handlungen festgenommen und wurde über ihn mit 12.02.2025 die Untersuchungshaft verhängt. 3. Mit Verständigung vom Ergebnis d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: näher bezeichneten Bescheid vom XXXX .2026, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA) gegen XXXX , geb. am XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 7... mehr lesen...