Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Über den BF wurde am XXXX .2023 die Untersuchungshaft wegen §§ 165 Abs. 1 Z 1, 165 Abs. 2, 165 Abs. 4 StGB sowie § 231 Abs. 1 StGB verhängt. Über den BF wurde am römisch 40 .2023 die Untersuchungshaft wegen Paragraphen 165, Absatz eins, Ziffer eins, 165, Absatz 2, 165, Absatz 4, StGB sowie Paragraph 231, Absatz eins, StGB verhängt. Mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme des Bundesamtes für Fremdenwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2025, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich (in der Folge: kurz: BFA) gegen XXXX , geb. am XXXX , StA.: Bulgarien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 9 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen diese Rückkehrentscheidung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom römisch 40 wurde gegen den BF gemäß Paragra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Schweizer Staatsangehöriger, er verfügt seit XXXX über eine Anmeldebescheinigung. Der Beschwerdeführer (BF) ist Schweizer Staatsangehöriger, er verfügt seit römisch 40 über eine Anmeldebescheinigung. Hinsichtlich des BF liegen folgende Wohnsitzmeldungen vor: Nebenwohnsitz XXXX bis XXXX , Nebenwohnsitz XXXX bis XXXX , Hauptwohnsitz (Justiza... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde, wurde im Juli 2025 von der Strafverfolgung des nunmehrigen Beschwerdeführers (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt) wegen §§ 83, 15, 84, 107 Abs. 1 und 2 StGB des BF sowie von der über diesen verhängten Untersuchungshaft verständig. 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 28.09.2023 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf 5 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot, wofür die Verurteilung des Genannten des Landesgerichts für Strafsachen XXXX (LG XXXX ), Zahl XXXX , wegen schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 15 Monaten, davon 10 Monat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der bislang unbescholtene Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien, wo er mit seiner Frau und seinen fünf Kindern lebt. Für die Zeiträume von XXXX .2003 bis XXXX .2005 sowie von XXXX .2020 bis XXXX .2020 liegen Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet vor. Am XXXX .2021 wurde der BF in der Justizanstalt XXXX angehalten. Der BF ging bislang in Österreich keiner Beschäftigung nach und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien, wo seine Kernfamilie lebt. Er hat drei Kinder, diese leben in XXXX . Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien, wo seine Kernfamilie lebt. Er hat drei Kinder, diese leben in römisch 40 . Für den Zeitraum von XXXX .2019 bis XXXX .2020 liegen Wohnsitzmeldungen im Bundesgeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist seit dem Jahr 2007 eine durchgehende Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am 19.02.2009 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 3. Mit Urteil des Landesgerichtes (im Folgenden: LG) XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2012, in Rechtskraft erwachsen am selben Tag, wurde der BF wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchte... mehr lesen...