Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2012 erstmals eine Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am 27.08.2013 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 3. Der BF wurde am XXXX 2024 fest- und am nächsten Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 3. Der BF wurde am römisch 40 2024 fest- und am nächsten Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2016 eine erstmalige Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes (im Folgenden: LG) für Strafsachen XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2019, in Rechtskraft erwachsen am XXXX 2019, wurde der BF wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung gemäß §§ 15, 84 Abs. 4 StGB, der Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt gemäß ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des BFA vom 05.10.2021, Zahl XXXX , wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 1. Mit Bescheid des BFA vom 05.10.2021, Zahl römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 04.07.2024 wurde die serbische Staatsangehörige XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 66 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ihr ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Mit Be... mehr lesen...