Entscheidungen zu § 91 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

468 Dokumente

Entscheidungen 361-390 von 468

RS OGH 1956/2/15 3Ob35/56, 6Ob239/65, 8Ob229/68, 7Ob32/70

Norm: ABGB §91 C5
Rechtssatz: Geben beide Ehegatten die eheliche Gemeinschaft einverständlich, wenn auch über Veranlassung eines Eheteiles auf, dann wird durch die Trennung die Alimentationspflicht des Mannes in ihrem Grunde nicht berührt, doch bewirkt die Trennung die Umwandlung des Anspruches auf Naturalleistung in einem solchen auf Geldleistung und zwar für solange, als beide Teile über die abgesonderte Haushaltsführung einverstanden sind (S... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1956

RS OGH 1955/12/21 2Ob717/55, 6Ob740/82, 3Ob191/82, 3Ob14/89, 6Ob210/06k

Norm: ABGB §91 C7EheG §66
Rechtssatz: Wenn der Wille der Parteien darauf gerichtet war, dass der während der Ehe geschlossene Unterhaltsvergleich auch für die Zeit nach der damals schon in Aussicht gestandenen Ehescheidung gelten sollte, wird der Unterhaltsvergleich durch die nachfolgende Ehescheidung nicht wirkungslos. Entscheidungstexte 2 Ob 717/55 Entscheidungstext OGH 21.12.1955 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1955

RS OGH 1955/11/23 7Ob515/55, 2Ob79/57, 5Ob542/59, 5Ob308/60, 6Ob267/61, 3Ob280/61, 6Ob314/62, 8Ob211

Norm: ABGB §91 C3c
Rechtssatz: Die gesetzliche Verpflichtung des Mannes, der Gattin grundsätzlich den Unterhalt in natura ohne Rücksicht auf eigenes Einkommen der Gattin zu leisten, kann im Einvernehmen mit der Gattin dahin eingeschränkt werden, daß diese zum Teil für ihren Unterhalt selbst zu sorgen hat. Zur Frage, ob in einer solchen Vereinbarung ein wirksamer Verzicht der Gattin auf einen Teil des ihr nach dem Gesetz zustehenden Unterhaltes ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1955

RS OGH 1955/11/23 7Ob515/55, 2Ob6/59, 6Ob160/61, 1Ob13/67

Norm: ABGB §91 C5
Rechtssatz: Wenn der Ehemann der Frau das Wirtschaftsgeld und die Führung des Haushaltes entzieht, dann hat er zumindest auch für die ungeschmälerte Befriedigung der Bedürfnisse der Ehegattin, die regelmäßig aus dem Wirtschaftsgeld bestritten werden, soweit sie in den Rahmen des anständigen Unterhaltes fallen, durch Hingabe eines monatlichen Betrages zu sorgen. Wie hoch dieser Betrag zu sein hat, hängt vom Stand und den Vermög... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1955

RS OGH 1955/11/23 7Ob515/55, 1Ob6/71

Norm: ABGB §91 C3bABGB §141 IC
Rechtssatz: Der anständige Unterhalt umfaßt auch den Aufwand für Vergnügungen. Entscheidungstexte 7 Ob 515/55 Entscheidungstext OGH 23.11.1955 7 Ob 515/55 Veröff: EvBl 1956/17 S 43 1 Ob 6/71 Entscheidungstext OGH 28.01.1971 1 Ob 6/71 European... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1955

RS OGH 1955/11/16 3Ob559/55

Norm: ABGB §91 C3aABGB §166EO §10a A
Rechtssatz: Hat der Verpflichtete andere Einkünfte als Bezüge aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, so ist es ohne weiteres zulässig, die Festsetzung des Unterhaltsbeitrages mit einem bestimmten Betrag zu begehren, auch wenn der Unterhaltsbetrag mit einem Bruchteil des Einkommens festgelegt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 559/55 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1955

RS OGH 1955/11/2 2Ob512/55, 3Ob750/54, 2Ob111/56, 2Ob310/56, 3Ob316/57, 2Ob538/57, 2Ob318/59 (2Ob506

Norm: ABGB §91 C7ABGB §1418
Rechtssatz: § 1418 ABGB und der daraus abgeleitete Grundsatz, daß Unterhalt für die Vergangenheit nicht gefordert werden könnte, ist auf vertragliche Unterhaltsleistungen nicht anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 750/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 3 Ob 750/54 2 Ob 512/55 Entscheidungstext OGH 02.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.11.1955

RS OGH 1955/10/12 7Ob418/55, 3Ob124/79, 6Ob740/82, 3Ob191/82, 1Ob3/06g, 1Ob139/11i

Norm: ABGB §91 C7EheG §66
Rechtssatz: Im Zweifel erlischt durch die Scheidung der Ehe auch ein Unterhaltsvergleich, durch den eine auf § 91 ABGB gestützte Unterhaltsklage erledigt wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 418/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 7 Ob 418/55 Veröff: JBl 1956,206 3 Ob 124/79 Entscheidungstext OGH 14.05.1980 3 Ob 12... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1955/10/12 2Ob424/55 (2Ob425/55), 2Ob76/61, 2Ob519/61, 2Ob82/62, 2Ob36/67, 2Ob236/67, 2Ob350/

Norm: ABGB §91 C3cABGB §1327 C1
Rechtssatz: Das Eigeneinkommen der Frau, aus dem sie schon zu Lebzeiten ihres Mannes freiwillig den Unterhalt ganz oder teilweise bestritten hat, ist bei Errechnung des wirklichen Entganges nach § 1327 ABGB zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 424/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 2 Ob 424/55 Veröff: JBl 1956,49 = ZVR 1956/40 S 56 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1955/10/12 1Ob620/55

Norm: ABGB §91 C1ABGB §1416
Rechtssatz: Bei mehreren Unterhaltsforderungen gegen einen Verpflichteten ist § 1416 ABGB anzuwenden. Hat sich der Schuldner bei Übergabe der Beträge nicht oder nicht bestimmt ausgesprochen, welche Schuld er bezahlt wissen will, so gilt die Schuld von mehreren Forderungen getilgt, die für den Schuldner am beschwerlichsten ist und das ist die Schuld, für die bereits ein Exekutionstitel vorliegt. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1955/10/8 IVZR82/55

Norm: ABGB §91 C7ABGB §879EheG §80
Rechtssatz: Zur Frage der Sittenwidrigkeit und Anfechtbarkeit eines Unterhaltsversprechens, das in einem Ehescheidungsverfahren der Scheidungsbeklagten von einer Frau erteilt ist, die der Scheidungskläger zu heiraten beabsichtigt. Eine Leistung ist auch dann entgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht dem Leistenden, sondern einem Dritten erbracht wird. Veröff: MDR 1957,26 mit Anmerkung von Beitzke ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1955

RS OGH 1955/9/21 1Ob561/55, 8Ob98/19y, 6Ob181/19i

Norm: ABGB §91 C1ABGB §1438 Ag
Rechtssatz: Unterhaltsbeträge, die vom Unterhaltspflichtigen irrtümlicherweise zu viel bezahlt und vom Berechtigten redlich verbraucht wurden, können nicht zurückgefordert und daher auch nicht gegen weitere Unterhaltsforderungen aufgerechnet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 561/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 1 Ob 561/55 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1955

RS OGH 1955/6/29 2Ob403/55

Norm: ABGB §91 C5
Rechtssatz: Hat der Ehemann die Frau nicht ernsthaft aufgefordert, die frühere gemeinsame Wohnung zu verlassen und ihm an seinen neuen Wohnort zu folgen, so ist das Begehren der Frau auf Leistung des Unterhaltes in Geld grundsätzlich zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 403/55 Entscheidungstext OGH 29.06.1955 2 Ob 403/55 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.1955

RS OGH 1955/4/28 3Ob222/55, 6Ob553/79

Norm: ABGB §91 C7EheG §66 ff
Rechtssatz: Zur Frage des zeitweiligen (derzeitigen) Ruhens, Erlöschens, Nichtbestehens einer vergleichsweisen Unterhaltspflicht. Entscheidungstexte 3 Ob 222/55 Entscheidungstext OGH 28.04.1955 3 Ob 222/55 6 Ob 553/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 6 Ob 553/79 Auch; Beisatz: Ruhen zufolge der... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1955

RS OGH 1955/4/28 3Ob219/55

Norm: ABGB §91 C5
Rechtssatz: Kein Anspruch auf Geldunterhalt bei aufrechtem Bestand der Ehe, wenn Ehefrau die zur Haushaltsführung notwendige Beträge bis zur Höhe von dreißig bis vierzig Schilling aus eigenem vorläufig bezahlt, dann aber vom Ehemann ersetzt erhält. Entscheidungstexte 3 Ob 219/55 Entscheidungstext OGH 28.04.1955 3 Ob 219/55 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1955

TE OGH 1955/3/16 3Ob148/55

Die Klägerin, die Gattin des Beklagten, begehrt dessen Verurteilung zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 500 S ab Klagstagmit der Begründung: , der Beklagte habe die Klägerin nach Beendigung eines von ihm anhängig gemachten, mit der Abweisung seiner Scheidungsklage abgeschlossenen Scheidungsstreites nicht mehr in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen und sei zur Leistung des Unterhaltes in Geld verpflichtet. Bereits in der Klage brachte die Klägerin vor, es sei möglich,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.03.1955

RS OGH 1955/3/16 3Ob148/55, 2Ob84/97k, 2Ob295/00x, 6Ob106/11y

Norm: ABGB §91 C3a
Rechtssatz: Dem Unterhaltsanspruch ist das gesamte Vermögen des Unterhaltspflichtigen zugrundezulegen, mag er auch dieses inzwischen in Benachteiligungsabsicht einem Dritten übertragen haben. Wird erwiesen, dass die Rechtshandlung in der Absicht vorgenommen wurde, den Unterhaltsanspruch der Klägerin zu vereiteln, oder zu benachteiligen, so ist auch im Unterhaltsprozess die Übertragung dem Schuldner gegenüber als unwirksam anz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.1955

TE OGH 1955/2/23 2Ob86/55

Die Ehe der Streitteile ist mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 14. März 1952 rechtskräftig, ohne Ausspruch eines Verschuldens, nach § 55 EheG. geschieden worden. Die eheliche Gemeinschaft hatte schon seit 7. Jänner 1949 nicht mehr bestanden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens haben die Streitteile einen Vergleich geschlossen, wonach sich der Kläger verpflichtete, der beklagten Partei zur ihrer Alimentation einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe eines ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.1955

RS OGH 1955/2/23 2Ob86/55, 6Ob29/58, 3Ob8/77, 6Ob630/81, 10ObS53/90

Norm: ABGB §91 C6
Rechtssatz: Zur Auslegung des Spruches 38 (neu): Wenn der Ehegatte die Alimentationsverpflichtung in Kenntnis eines bestehenden Konkubinates der Gattin eingeht, kann er sich nicht auf die Unsittlichkeit dieser Vereinbarung berufen. Entscheidungstexte 2 Ob 86/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 2 Ob 86/55 Veröff: SZ 28/53 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1955

RS OGH 1954/12/29 3Ob578/54

Norm: ABGB §91 C7EheG §115 Abs3
Rechtssatz: Auslegung eines 1928 vor dem Kreisgericht Olmütz im Zuge eines Ehescheidungsverfahrens geschlossenen Unterhaltsvergleiches. Entscheidungstexte 3 Ob 578/54 Entscheidungstext OGH 29.12.1954 3 Ob 578/54 Veröff: EvBl 1956/53 S 98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.12.1954

RS OGH 1954/11/14 1Ob80/53

Norm: ABGB §91 C8
Rechtssatz: Eine nachträgliche Veränderung der Individualisierungsmomente des Unterhaltsanspruches läßt einen neuen Rechtsschutzanspruch entstehen, der durch die Rechtskraft einer Entscheidung über den ersteren nicht berührt wird. Dies gilt bei Unterhaltsansprüchen selbst im Falle einer Geldentwertung. Entscheidungstexte 1 Ob 80/53 Entscheidungstext OGH 14.11.1954 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1954

TE OGH 1954/11/13 Präs442/53

Norm: ABGB §91 ABGB §1264 Ehegesetz §68 Ehegesetz §115
Kopf: SZ 27/291
Spruch: Judikatenbuch Nr. 62 (neu). Wenn bis zur Umwandlung der einverständlichen Scheidung von Tisch und Bett in eine Scheidung im Sinne des Ehegesetzes über den Unterhalt keine rechtswirksame Regelung getroffen wurde, so bestimmt das Gericht im nachfolgenden Unterhaltsstreit den Unterhalt nach billigem Ermessen. Eine Prüfung des Verschuldens darf auch in diesem Verfahren nicht stattfinden. Auch ein Urteil über... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.11.1954

TE OGH 1954/11/13 Präs442/53

Norm: ABGB §91ABGB §1264Ehegesetz §68Ehegesetz §115
Kopf: SZ 27/291
Spruch: Judikatenbuch Nr. 62 (neu).   Wenn bis zur Umwandlung der einverständlichen Scheidung von Tisch und Bett in eine Scheidung im Sinne des Ehegesetzes über den Unterhalt keine rechtswirksame Regelung getroffen wurde, so bestimmt das Gericht im nachfolgenden Unterhaltsstreit den Unterhalt nach billigem Ermessen. Eine Prüfung des Verschuldens darf auch in diesem Verfahren nicht stattfinden. Auch ein Urteil über ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.11.1954

RS OGH 1954/11/13 Prä442/53

Rechtssatz: Wenn bis zur Umwandlung der einverständlichen Scheidung von Tisch und Bett in eine Scheidung im Sinne des EheG über den Unterhalt keine rechtswirksame Regelung getroffen wurde, so bestimmt das Gericht im nachfolgenden Unterhaltsstreite den Unterhalt nach billigem Ermessen. Eine Prüfung des Verschuldens darf auch in diesem Verfahren nicht stattfinden. Auch ein Urteil über den Unterhalt, das auf Grund der bewilligten einverständlichen Scheidung von Tisch und Bett vor deren Umwand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1954

TE OGH 1954/9/15 1Ob625/54

Die Parteien waren damals deutsche Staatsangehörige. Die Klägerin wohnte in Leipzig, der Beklagte in Wien. Derzeit wohnt die Klägerin in Westdeutschland. Die Parteien haben 1935 vor dem Bezirksgericht Schwechat folgenden Vergleich geschlossen: "Herr Kurt F. bezahlt ab Jänner 1936 an seine Gattin Johanna F. einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von Reichsmark einhundert und fünfzig ab Ersten eines jeden Monates im vorhinein mit einem 4tägigen Respiro, somit spätestens am 5. eines jeden... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1954

RS OGH 1954/9/15 1Ob625/54

Norm: ABGB §91 C1ABGB §141 IHABGB §166 AbEheG §66UmstellungsG
Rechtssatz: Unterhaltsvergleich in Reichsmark - Umstellung auf D - Mark. Entscheidungstexte 1 Ob 625/54 Entscheidungstext OGH 15.09.1954 1 Ob 625/54 Veröff: SZ 27/224 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0047186 Dokumentnu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1954

TE OGH 1954/9/8 1Ob618/54

Die Klägerin hat die Klage am 30. September 1952 eingebracht und im Laufe des Rechtsstreites ihr Begehren dahin ausgedehnt, daß der Beklagte zur Zahlung von 10.100 S samt Nebengebühren verurteilt werden möge. Sie sei die ungeschiedene Ehegattin des Beklagten. Vom 1. Jänner 1949 bis 26. Juni 1950 sei ihr der Beklagte einen vereinbarten, ausdrücklich anerkannten und zur Zahlung versprochenen monatlichen Unterhaltsbetrag von 2O0 DM noch schuldig. Der Rückstand mache 10.100 S aus. Überdie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.09.1954

RS OGH 1954/9/8 1Ob618/54, 5Ob68/65, 2Ob538/76, 5Ob662/78

Norm: ABGB §91 C14.DVEheG §7 Abs1
Rechtssatz: Unterhaltsanspruch der in Deutschland befindlichen reichsdeutschen Gattin bei ungeschiedener Ehe, wenn der Ehemann mittlerweilig die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat und in Österreich seinen Wohnsitz genommen hat. Auslegung der Kollisionsnorm des § 7 Abs 1 der 4.DVEheG. Entscheidungstexte 1 Ob 618/54 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1954

RS OGH 1954/9/8 1Ob685/54

Norm: ABGB §91 C8ZPO §235
Rechtssatz: Der Gegenstand der Klage, nämlich der Unterhaltsanspruch nach § 91 ABGB hat sich nicht dadurch geändert, daß die Klägerin im Zuge der Verhandlung einzelne im Rahmen des gesetzlichen Unterhaltes zu befriedigende Bedürfnisse ausgeschieden hat. Der Umstand, daß das Erstgericht mit Rücksicht auf das neue Vorbringen prüfen muß, ob die nicht eingeklagten Leistungen des Beklagten nicht den gesamten Unterhaltsanspr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1954

TE OGH 1954/6/23 3Ob385/54

Nach den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichts hat die Beklagte das ihrem Ehegatten, dem Kläger, gehörige Autoreifengeschäft seit 1950 unter dem Namen des Klägers auf eigene Rechnung geführt, und daraus ihren und den Unterhalt des ehelichen Sohnes bestritten. Beide Unterinstanzen gaben der vom Kläger angestrengten Räumungsklage statt, weil die von der Beklagten behaupteten Vereinbarung nicht als erwiesen angenommen wurde, daß der Kläger sich verpflichtet ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.06.1954

Entscheidungen 361-390 von 468