Entscheidungen zu § 91 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

468 Dokumente

Entscheidungen 241-270 von 468

TE OGH 1969/1/9 2Ob385/68

Den Beklagten trifft das alleinige Verschulden an einem Verkehrsunfall, bei dem der Gatte der Klägerin, Franz R., am 1. Dezember 1966 tödliche Verletzungen erlitt. Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung einer monatlichen Rente von 1000 S ab 1. April 1968. Hiezu brachte sie vor, bei Abschluß eines Vergleiches mit dem Haftpflichtversicherer des Beklagten sei ausdrücklich festgehalten worden, daß ihre Unterhaltsansprüche noch nicht abgegolten seien. Die Klägerin sei Eigentümeri... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.01.1969

RS OGH 1968/12/10 8Ob270/68, 6Ob591/76

Norm: ABGB §34ABGB §91 C3bABGB §300ABGB §830 B5ABGB §831DBGB §1363DBGB §13654. DVEheG §7
Rechtssatz: Bei der eine in Österreich gelegene Liegenschaft betreffenden Teilungsklage unter Ehegatten bundesdeutscher Staatsbürgerschaft sind die ehegüterrechtlichen Bestimmungen des BGB anzuwenden; bei Fehlen von Ehepakten besteht Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB und § 1365 Abs 1 BGB ist anzuwenden; ist der Miteigentumsteil des klagenden Mannes dess... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1968

RS OGH 1968/12/10 8Ob270/68; 6Ob590/76 (6Ob591/76)

Rechtssatz: Bei der eine in Österreich gelegene Liegenschaft betreffenden Teilungsklage unter Ehegatten bundesdeutscher Staatsbürgerschaft sind die ehegüterrechtlichen Bestimmungen des BGB anzuwenden; bei Fehlen von Ehepakten besteht Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB und § 1365 Abs 1 BGB ist anzuwenden; ist der Miteigentumsteil des klagenden Mannes dessen ganzes oder nahezu ganzes Vermögen, ist ohne Zustimmung der beklagten Frau die Teilung unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1968

RS OGH 1968/9/4 5Ob147/68, 1Ob30/70, 8Ob152/70, 6Ob113/71, 1Ob60/73

Norm: ABGB §91 C4
Rechtssatz: Kein Gesetz bestimmt, daß der Anspruch auf laufenden Unterhalt durch Verschweigung erlischt (vgl 5 Ob 243/66 = EFSlg 6025). Entscheidungstexte 5 Ob 147/68 Entscheidungstext OGH 04.09.1968 5 Ob 147/68 1 Ob 30/70 Entscheidungstext OGH 26.02.1970 1 Ob 30/70 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.1968

RS OGH 1968/9/4 5Ob147/68, 6Ob253/69

Norm: ABGB §91 C7ABGB §936 VIIc
Rechtssatz: Ein während aufrechter häuslicher Gemeinschaft abgeschlossener Unterhaltsvergleich der Ehegatten gilt nur für die Dauer der häuslichen Gemeinschaft, soferne die Umstandsklausel nicht ausgeschlossen wurde (wie 2 Ob 126/65 und 6 Ob 287/67) (Hier unter ausdrücklicher Ablehnung der gegenteiligen Auffassung in EvBl 1960/300). Entscheidungstexte 5 Ob 14... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.1968

RS OGH 1968/9/3 1Ob160/68

Norm: ABGB §91 B
Rechtssatz: Der Vater, der Hauptmieter der Wohnung ist, ist im Rahmen seines Leitungsrechtes nach § 91 ABGB befugt, seine großjährige Tochter aus der Wohnung zu entfernen, wenn dies in Anbetracht des Ruhebedürfnisses des betagten Vaters und der Vermeidung von Streitigkeiten geschieht. Der Umstand, daß die Neuausstattung der Wohnung mit Möbeln von der großjährigen Tochter bewerkstelligt wurde, nimmt dem Vater nicht das Recht, vo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.09.1968

RS OGH 1968/3/21 1Ob66/68

Norm: ABGB §91 C1ABGB §12384.DVEheG §7 Abs1
Rechtssatz: Die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zueinander, zu denen auch die gesetzliche Vertretungsvollmacht nach § 1238 ABGB gehört, richten sich grundsätzlich nach den Gesetzen ihres Heimatstaates (so schon SZ 27/217). Entscheidungstexte 1 Ob 66/68 Entscheidungstext OGH 21.03.1968 1 Ob 66/68 Veröff: JBl 1968,520 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1968

RS OGH 1968/3/13 5Ob53/68, 1Ob119/68, 5Ob269/67, 8Ob75/71, 1Ob209/72, 8Ob519/80, 4Ob577/80 (4Ob578/8

Norm: ABGB §91 C3bEO §379 BEO §382 Z8 E
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung betreffend einen Vorschuß der Ehefrau für die Kosten ihres Anwaltes im Scheidungsstreit. Entscheidungstexte 5 Ob 269/67 Entscheidungstext OGH 10.01.1968 5 Ob 269/67 RZ 1968,137 5 Ob 53/68 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1968

RS OGH 1968/3/5 8Ob65/68, 10ObS35/00w, 4Ob84/13a

Norm: ABGB §70 Abs2ABGB §91 C7ABGB §796ABGB §863 AABGB §936 VIIIc
Rechtssatz: Im Zweifel ist einem Unterhaltsverzicht gegen Leistung einer Abfindung die clausula rebus sic stantibus überhaupt nicht zugrunde zu legen, wenn nicht der Wortlaut oder die Absicht der Vereinbarung das Gegenteil zweifelsfrei erkennen lassen (SZ 23/244). Entscheidungstexte 8 Ob 65/68 Entscheidungstext OGH 05.03.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.03.1968

RS OGH 1968/1/3 5Ob272/67

Norm: ABGB §91 BABGB §1295 III
Rechtssatz: Die Grenzen des dem Ehemann im Sinne der Bestimmungen der §§ 91 f ABGB zukommenden Rechts zur Leitung des Hauswesens sind dort gezogen, wo seine diesbezüglichen Entschlüsse und Anordnungen gegen Anstand, Gesetz und Ordnung verstoßen. Entscheidungstexte 5 Ob 272/67 Entscheidungstext OGH 03.01.1968 5 Ob 272/67 Veröff: EvBl 1968/276 S 461... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.01.1968

RS OGH 1967/11/8 6Ob238/67, 1Ob6/71, 3Ob126/74, 5Ob175/75

Norm: ABGB §91 C1ABGB §91 C3bABGB §91 C5
Rechtssatz: Der Ehemann hat nicht nur für den Wohnungsbedarf und Nahrungsbedarf, sondern auch für die sonstigen normalen laufenden Bedürfnisse der Ehefrau aus eigener Initiative zu sorgen. Ein Bedarf, der auf einer besonderen Situation des Augenblickes beruht, etwa einem Krankheitsfall, wird allerdings dem Ehemann mitgeteilt werden müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1967

RS OGH 1967/10/17 8Ob279/67, 8Ob108/76, 1Ob636/81, 1Ob25/07v

Norm: ABGB §91 C8ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Hat im Unterhaltsprozeß die Ehefrau zum Ausdruck gebracht, daß sie sich nur vorläufig mit dem geltend gemachten Betrag begnüge, sich aber die Geltendmachung eines höheren Betrages vorbehalte, dann steht die Rechtskraft des in diesem Verfahren ergangenen Urteils nicht der Geltendmachung eines weiteren Betrages mit gesonderter Klage entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1967

RS OGH 1967/9/19 8Ob235/67

Norm: ABGB §91 C4
Rechtssatz: Darin, daß die Klägerin schon während der Dauer der häuslichen Gemeinschaft durch eigene Berufsausübung zu den Lasten des ehelichen Haushaltes beigetragen und sich nach dem Wegzug des Beklagten bis jetzt selbst erhalten hat, ist kein bindender Verzicht auf Unterhalt von dem nunmehr getrennt lebenden Ehegatten zu erblicken. Entscheidungstexte 8 Ob 235/67 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.09.1967

RS OGH 1967/9/14 1Ob74/67

Norm: ABGB §91 B
Rechtssatz: Das Leitungsrecht des Ehemannes, das übrigens den aufrechten Bestand eines gemeinsamen ehelichen Haushaltes voraussetzt (MietSlg 4921) kann nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens dann Platz greifen, wenn sich sowohl der Standpunkt des Mannes, als auch der Standpunkt der Frau vertreten läßt. Entscheidungstexte 1 Ob 74/67 Entscheidungstext OGH 14.09.1967 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1967

RS OGH 1967/9/14 1Ob74/67

Norm: ABGB §91 BABGB §354 A
Rechtssatz: Zur Ausübung des Leitungsrechtes des Hauswesens: der Widerspruch des über die Ehewohnung privatrechtlich nicht oder nicht wenigstens mitverfügungsberechtigten Mannes macht den Dritten, der sich auf eine Maßnahme der privatrechtlich verfügungsberechtigten Frau stützen kann, nicht titellos. Entscheidungstexte 1 Ob 74/67 Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1967

RS OGH 1967/9/14 1Ob74/67

Norm: ABGB §91 C3bABGB §1393 CaNZwG §1 Abs1 litbNZwG §1 Abs1 litc
Rechtssatz: Tritt der Ehemann seine Mietrechte an der Ehewohnung im Einverständnis mit dem Vermieter seiner Ehefrau ab, wobei in Anbetracht seiner Unterhaltspflicht eine Situation besteht, die ihm, wenn schon nicht eine Rechtspflicht, so doch die Anstandspflicht auferlegt, für den Wohnbedarf seiner Ehefrau weiterhin vorzusorgen, dann schließen diese Umstände die Annahme einer Sch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1967

RS OGH 1967/9/13 5Ob157/67

Norm: ABGB §91 C5
Rechtssatz: Die Ehegattin verwirkt ihren Unterhaltsanspruch nicht, wenn sie, nachdem ihr der abgesonderte Wohnort bewilligt wurde, ohne sich auf die gerichtliche Verfügung zu berufen, heimlich die Ehewohnung verläßt. Entscheidungstexte 5 Ob 157/67 Entscheidungstext OGH 13.09.1967 5 Ob 157/67 Veröff: RZ 1968,109 Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1967

RS OGH 1967/9/6 5Ob144/67, 5Ob121/68, 5Ob256/67, 1Ob18/67

Norm: ABGB §44ABGB §91 C5ABGB §92 B
Rechtssatz: Eine auf Aufhebung oder Einschränkung der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft abzielende Vereinbarung der Ehegatten widerspricht den zwingenden Bestimmungen der §§ 44 und 92 ABGB. Die Ehefrau kann daher erklären, mir einer getrennten Haushaltsführung nicht einverstanden zu sein und im Falle der Weigerung des Ehemannes, dem gemeinsamen Haushalt aufzunehmen, Unterhalt begehren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1967

TE OGH 1967/8/30 1Ob157/67

Nach dem Klagsvorbringen leben die Parteien in aufrechter Ehe. Gestützt auf die Behauptung, daß der Beklagte im März 1966 die häusliche Gemeinschaft eigenmächtig aufgehoben, im darauffolgenden Monat die Ehewohnung aufgebrochen und widerrechtlich eine Reihe von Sachen des Hausrates (Radioapparat Wäscheschleuder, Elektrokocher, Kasten sowie einen Vorhang mit Karniese) an sich gebracht und fortgeschafft habe, begehrte die Klägerin von dem Beklagten die Herausgabe der genannten Gegenständ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.08.1967

RS OGH 1967/8/30 1Ob156/67 (1Ob157/67)

Norm: ABGB §44ABGB §91 C3bABGB §93 A
Rechtssatz: Der Ehemann muß nicht nur in der von ihm eigenmächtig verlassenen Ehewohnung diejenigen ihm gehörenden Hausratsgegestände belassen, die zur Befriedigung des Wohn- und Wirtschaftsbedürfnisses der Frau nach den Kriterien des § 91 ABGB nötig sind, er ist ebenso verbunden, über Verlangen der Ehefrau in Zuhaltung der stillschweigend übernommenen Verpflichtung schon bisher der gemeinsamen Haushaltsführ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1967

RS OGH 1967/7/27 1Ob161/67

Norm: ABGB §91 DAußStrG §9 B1
Rechtssatz: Dem Gatten einer ae Mutter steht wohl das Recht zu, sie in allen Vorfällen zu vertreten ( §91 ABGB), ein Mitsprache- oder Antragsrecht bei Durchführung pflegschaftsbehördlicher Maßnahmen kommt ihm jedoch nicht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 161/67 Entscheidungstext OGH 27.07.1967 1 Ob 161/67 Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1967

RS OGH 1967/6/13 8Ob154/67, 5Ob182/71, 1Ob256/72

Norm: ABGB §91 C5EO §382 IIID
Rechtssatz: Verläßt die Ehegattin, ohne hiezu durch einstweilige Verfügung gemäß § 382 Z 8 EO ermächtigt zu sein, oder ohne einen ausreichenden triftigen Grund für die Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft zu haben, eigenmächtig die Ehewohnung, dann kann sie keinen Anspruch auf Unterhalt in Geld erheben. Entscheidungstexte 8 Ob 154/67 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1967

RS OGH 1967/5/31 5Ob106/67

Norm: ABGB §91 C4
Rechtssatz: Auch ein Unterhaltsverzicht kann nicht einseitig zur Auflösung gebracht werden. Der Verzicht im Sinne des § 1444 ABGB bedarf der Annahme des Schuldners. Bis dahin kann der Gläubiger widerrufen. Nachher ist ein einseitiger Widerruf nicht mehr zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 106/67 Entscheidungstext OGH 31.05.1967 5 Ob 106/67 Veröff: EvBl 1968/58 S... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1967

TE OGH 1967/4/5 3Ob32/67

Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom30. September 1964 aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens schlossen die Ehegatten am 30. September 1964 einen gerichtlichen Vergleich, worin sich der Mann verpflichtete, seiner geschiedenen Frau einen monatlichen Unterhalt von 600 S jeweils am Monatsersten im vorhinein bei einem Respiro von fünf Tagen zu bezahlen. Zur Hereinbringung des am 1. September 1965 fälligen Unterhaltsbetr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.04.1967

RS OGH 1967/4/5 3Ob32/67, 6Ob549/84, 3Ob204/99t, 3Ob86/16t

Norm: ABGB §91 C2ABGB §91 C6EheG §66 ffEheG §74EheG §75EO §35 Af
Rechtssatz: Da der Unterhalt monatlich im vorhinein zu bezahlen ist, ist er auch für den Monat, in dem die Lebensgemeinschaft begründet wurde, bzw die Hochzeit stattfand, noch zu leisten (Schwind S 245; Hoffmann-Stephan S 317; Gerold, EheG S 280; Volkmar, Großd. Eherecht S 281; v. Scanzoni, Das großd. EheG. S 263, 264; Entscheidung vom 23.01.1929; JBl 1929,304 = ZBl 1929,128; die ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.1967

RS OGH 1967/3/9 1Ob17/67, 6Ob64/72

Norm: ABGB §91 C5
Rechtssatz: Zuspruch einer Geldrente zusätzlich zu Naturalleistungen auf Grund einer Vereinbarung der Ehegatten, trotz Bewilligung des abgesonderten Wohnortes eines gewisse Wirtschaftsgemeinschaft aufrecht zu erhalten, bei der der Ehemann wesentliche Teile der Unterhaltsbedürfnisse der Frau in natura zu erfüllen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 17/67 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1967

RS OGH 1967/2/22 6Ob17/67, 1Ob30/70, 6Ob113/71, 5Ob156/71

Norm: ABGB §91 C4ABGB §936 VIIC
Rechtssatz: Auch einem Verzicht auf Unterhaltsleistung wohnt die clausula rebus sic stantibus inne. Entscheidungstexte 6 Ob 17/67 Entscheidungstext OGH 22.02.1967 6 Ob 17/67 Veröff: EFSlg 7741 1 Ob 30/70 Entscheidungstext OGH 26.02.1970 1 Ob 30/70 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1967

RS OGH 1967/2/15 5Ob36/67, 2Ob344/67

Norm: ABGB §91 C4
Rechtssatz: Die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder sonstigem Hausrat durch die Ehefrau aus ihrem Verdienst bedeutet noch keinen Unterhaltsverzicht. Entscheidungstexte 5 Ob 36/67 Entscheidungstext OGH 15.02.1967 5 Ob 36/67 Veröff: EvBl 1967/342 S 488 = JBl 1968,149 = EFSlg 7694 2 Ob 344/67 Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1967

RS OGH 1967/2/15 5Ob36/67, 1Ob6/71, 1Ob83/74

Norm: ABGB §91 C3b
Rechtssatz: Der Unterhalt für die Ehefrau umfaßt nicht nur Nahrung und Kleidung, sondern auch Wohnung und andere Bedürfnisse. Entscheidungstexte 5 Ob 36/67 Entscheidungstext OGH 15.02.1967 5 Ob 36/67 Veröff: EvBl 1967/342 S 488 = JBl 1968,149 = EFSlg 7657 1 Ob 6/71 Entscheidungstext OGH 28.01.1971 1 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1967

RS OGH 1967/2/15 5Ob36/67, 1Ob133/72, 1Ob201/72 (1Ob202/72)

Norm: ABGB §91 C4
Rechtssatz: Selbst wenn die Ehefrau während des aufrechten Bestandes der Ehe einen Teil ihres Einkommens zur Bestreitung der Auslagen für ihre Bekleidung verwendete und darin ein teilweiser Unterhaltsverzicht erblickt werden sollte, ergibt sich daraus noch nicht, daß dieser Verzicht auch für die Zeit nach der Auflösung der Hausgemeinschaft Geltung haben sollte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1967

Entscheidungen 241-270 von 468