Norm
ABGB §91 C5Rechtssatz
Zuspruch einer Geldrente zusätzlich zu Naturalleistungen auf Grund einer Vereinbarung der Ehegatten, trotz Bewilligung des abgesonderten Wohnortes eines gewisse Wirtschaftsgemeinschaft aufrecht zu erhalten, bei der der Ehemann wesentliche Teile der Unterhaltsbedürfnisse der Frau in natura zu erfüllen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0047139Dokumentnummer
JJR_19670309_OGH0002_0010OB00017_6700000_001