RS OGH 1955/11/16 3Ob559/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1955
beobachten
merken

Norm

ABGB §91 C3a
ABGB §166
EO §10a A

Rechtssatz

Hat der Verpflichtete andere Einkünfte als Bezüge aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, so ist es ohne weiteres zulässig, die Festsetzung des Unterhaltsbeitrages mit einem bestimmten Betrag zu begehren, auch wenn der Unterhaltsbetrag mit einem Bruchteil des Einkommens festgelegt wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 559/55
    Entscheidungstext OGH 16.11.1955 3 Ob 559/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000478

Dokumentnummer

JJR_19551116_OGH0002_0030OB00559_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten