Norm
ABGB §91 C7Rechtssatz
Im Zweifel erlischt durch die Scheidung der Ehe auch ein Unterhaltsvergleich, durch den eine auf § 91 ABGB gestützte Unterhaltsklage erledigt wurde.Im Zweifel erlischt durch die Scheidung der Ehe auch ein Unterhaltsvergleich, durch den eine auf Paragraph 91, ABGB gestützte Unterhaltsklage erledigt wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Siehe aber nunmehr Entscheidungen zu § 69 Abs 2 EheG. Kein Erlöschen bei Scheidungen nach § 55 EheG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0047352Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.09.2011