Norm
ABGB §91 C8Rechtssatz
Eine nachträgliche Veränderung der Individualisierungsmomente des Unterhaltsanspruches läßt einen neuen Rechtsschutzanspruch entstehen, der durch die Rechtskraft einer Entscheidung über den ersteren nicht berührt wird. Dies gilt bei Unterhaltsansprüchen selbst im Falle einer Geldentwertung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0047173Dokumentnummer
JJR_19541114_OGH0002_0010OB00080_5300000_001