RS OGH 1954/11/14 1Ob80/53

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Veröffentlicht am 14.11.1954
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Norm

ABGB §91 C8

Rechtssatz

Eine nachträgliche Veränderung der Individualisierungsmomente des Unterhaltsanspruches läßt einen neuen Rechtsschutzanspruch entstehen, der durch die Rechtskraft einer Entscheidung über den ersteren nicht berührt wird. Dies gilt bei Unterhaltsansprüchen selbst im Falle einer Geldentwertung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 80/53
    Entscheidungstext OGH 14.11.1954 1 Ob 80/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0047173

Dokumentnummer

JJR_19541114_OGH0002_0010OB00080_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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