RS OGH 1955/10/8 IVZR82/55

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Veröffentlicht am 08.10.1955
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Norm

ABGB §91 C7
ABGB §879
EheG §80

Rechtssatz

Zur Frage der Sittenwidrigkeit und Anfechtbarkeit eines Unterhaltsversprechens, das in einem Ehescheidungsverfahren der Scheidungsbeklagten von einer Frau erteilt ist, die der Scheidungskläger zu heiraten beabsichtigt. Eine Leistung ist auch dann entgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht dem Leistenden, sondern einem Dritten erbracht wird.

Veröff: MDR 1957,26 mit Anmerkung von Beitzke

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1955:RS0103078

Dokumentnummer

JJR_19551008_AUSL000_0040ZR00082_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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