Norm
ABGB §91 C7Rechtssatz
Zur Frage der Sittenwidrigkeit und Anfechtbarkeit eines Unterhaltsversprechens, das in einem Ehescheidungsverfahren der Scheidungsbeklagten von einer Frau erteilt ist, die der Scheidungskläger zu heiraten beabsichtigt. Eine Leistung ist auch dann entgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht dem Leistenden, sondern einem Dritten erbracht wird.
Veröff: MDR 1957,26 mit Anmerkung von Beitzke
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1955:RS0103078Dokumentnummer
JJR_19551008_AUSL000_0040ZR00082_5500000_001