Norm
ABGB §91 C5Rechtssatz
Geben beide Ehegatten die eheliche Gemeinschaft einverständlich, wenn auch über Veranlassung eines Eheteiles auf, dann wird durch die Trennung die Alimentationspflicht des Mannes in ihrem Grunde nicht berührt, doch bewirkt die Trennung die Umwandlung des Anspruches auf Naturalleistung in einem solchen auf Geldleistung und zwar für solange, als beide Teile über die abgesonderte Haushaltsführung einverstanden sind (SZ VI 406, ZBl 1917/54).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0047205Dokumentnummer
JJR_19560215_OGH0002_0030OB00035_5600000_001