Norm
ABGB §91 C5Rechtssatz
Hat der Ehemann die Frau nicht ernsthaft aufgefordert, die frühere gemeinsame Wohnung zu verlassen und ihm an seinen neuen Wohnort zu folgen, so ist das Begehren der Frau auf Leistung des Unterhaltes in Geld grundsätzlich zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0047001Dokumentnummer
JJR_19550629_OGH0002_0020OB00403_5500000_001