RS OGH 1955/6/29 2Ob403/55

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Veröffentlicht am 29.06.1955
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Norm

ABGB §91 C5

Rechtssatz

Hat der Ehemann die Frau nicht ernsthaft aufgefordert, die frühere gemeinsame Wohnung zu verlassen und ihm an seinen neuen Wohnort zu folgen, so ist das Begehren der Frau auf Leistung des Unterhaltes in Geld grundsätzlich zulässig.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 403/55
    Entscheidungstext OGH 29.06.1955 2 Ob 403/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0047001

Dokumentnummer

JJR_19550629_OGH0002_0020OB00403_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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