Der in München wohnende Beklagte ist Eigentümer der am nördlichen Stadtrand von L gelegenen Frühstückspension. Der in den Jahren 1971/72 mit einem Kapitaleinsatz von etwa 1.5 bis 2 Mill. S ausgebaute Beherbergungsbetrieb umfaßt zwölf Gästezimmer mit insgesamt 25 Betten, ist zentralbeheizt, voll ausgestattet und - von nicht nennenswerten, gelegentlich auftretenden kleineren Gebrechen, etwa der Sanitäranlagen, abgesehen - in einwandfreiem Zustand. Die Gästezimmer sind zeitgemäß eingeric... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §871 DABGB §872ABGB §901 I3ABGB §922ABGB §923ABGB §1096 Abs1 C
Rechtssatz: Die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens ist eine Eigenschaft der Sache, die Gegenstand einer Qualitätszusage sein kann, denn der Ertrag ist ein, wenn nicht überhaupt der den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens charakterisierende Faktor, an dem sich Käufer und Pächter mit ihren Vorstellungen über die Kaufwürdigkeit beziehungsweise Pachtwürdigkei... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 DABGB §872ABGB §1096 CABGB §1431 E1ABGB §1432
Rechtssatz: Solange der Pächter infolge vom Verpächter abgegebener unrichtiger Erklärungen über die Ertragsfähigkeit der Sache nicht sicher die Höhe des tatsächlich ( nach Irrtumsanfechtung bzw Bestandzinsminderung ) geschuldeten Pachtzinses bestimmen kann, befindet er sich bei der Bezahlung des Betrages, der sich nachher als nicht geschuldet herausstellt, in einem Irrtum über seine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I3
Rechtssatz: Es handelt sich bei der zugesagten Ertragsfähigkeit des verpachteten Unternehmens um eine Eigenschaft, die im abgeschlossenen Geschäft wertbildend, also für die Bestimmung der Gegenleistung (Pachtzins) maßgebend ist und deshalb zum Inhalt des Geschäftes gehört, weshalb der dadurch beim Pächter ausgelöste Irrtum als Geschäftsirrtum anzusehen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 DABGB §872ABGB §932 IVABGB §1096 C
Rechtssatz: "Relative Berechnungsmethode": Der vereinbarte Pachtzins ist im Falle, daß ein gepachtetes Unternehmen nicht die zugesagte Ertragsfähigkeit hat, in demselben Verhältnis herabzusetzen, in dem der verkehrsübliche angemessene Pachtzins für ein Unternehmen vergleichbarer Art mit dem zugesicherten durchschnittlichen monatlichen Nettobetrag zum verkehrsüblichen angemessenen Pachtzins für ... mehr lesen...
Die Klägerinnen begehrten nach einer Einschränkung ihres ursprünglichen Klagebegehrens die Aufhebung des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Kauf- und Leibrentenvertrages vom 29. Juli 1969 samt Nachtragsvereinbarung vom 7. Jänner 1970. Sie behaupteten, sie hätten mit den genannten Verträgen von der Beklagten die Liegenschaft EZ 128 KG X, auf welcher sich zur Zeit des Vertragsabschlusses ein "Halbrohbau" befunden habe, gekauft, um darin für sich, ihre Kinder und ihre Mutter eine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I1
Rechtssatz: Ein Irrtum über eine wertbildende Eigenschaft (hier: Eignung zum Weiterbau eines Rohbaues), gehört zum Inhalt des Geschäftes. Ein Irrtum darüber ist daher ein Geschäftsirrtum. Entscheidungstexte 6 Ob 552/81 Entscheidungstext OGH 13.05.1981 6 Ob 552/81 Veröff: SZ 54/71 5 Ob 568/81 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 II1ABGB §1487
Rechtssatz: Die Regelung der Irrtumsanfechtung in den §§ 871 ff ABGB verfolgt im Zusammenhalt mit der Verjährungszeit des § 1487 ABGB den Zweck, Ansprüche, die sich aus einem Geschäftsirrtum ergeben, rasch abzuwickeln und läßt damit die Absicht erkennen, diese Frage - abgesehen von der ohnehin daneben möglichen Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche innerhalb der dafür bestimmten Fristen - abschli... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIIABGB §872
Rechtssatz: Es können über § 871 ABGB hinaus, auch Irrtümer über objektiv nicht wesentliche Beschaffenheiten der Sache, über sogenannte Nebenumstände im Sinne des § 872 ABGB als wesentlich gelten, wenn die Parteien diese Nebenumstände "als vorzügliche Absicht erklärt haben" und damit ohne den Irrtum den Vertrag ebenfalls gar nicht errichtet hätten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIIABGB §872ABGB §873
Rechtssatz: Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden, auch wenn der Verkäufer ( Laie ) den von ihm nicht erkannten Getriebeschaden als Schönheitsfehler bezeichnete. ... mehr lesen...
Die Firma B & Co. GesmbH, S-Kunststoffwerke, mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die mit anderen Gesellschaften zur sogenannten B-Gruppe gehört, bearbeitete ursprünglich von dort aus den österreichischen Markt. In der Folge unterhielt die Firma unter der Bezeichnung S-Kunststoffwerke AG (in Österreich nicht protokolliert) ein Verkaufsbüro mit dem Sitz in Wien. Am 25. Feber 1974 wurde die beklagte Partei, die B Handelsgesellschaft mbH, zu HRB 16 000 des Handelsgerichtes... mehr lesen...
Der Beklagte verschuldete am 22. Oktober 1978 mit seinem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW im alkoholisierten Zustand (Blutalkoholgehalt 1.66%) einen Verkehrsunfall, bei dem Stefanie P verletzt wurde. Wegen dieses Unfalles wurde der Beklagte mit Urteil den Bezirksgerichtes Gmunden vom 13. Dezember 1978, GZ 4 U 1793/78- 5, rechtskräftig wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 3 (§ 81 Abs. 2) StGB verurteilt. Als Haftpflichtversicherer des Bekla... mehr lesen...
Norm: ABGB §572ABGB §871 DABGB §901 I4
Rechtssatz: Auch der bei unentgeltlichen Rechtsgeschäften unter Lebenden beachtliche Motivirrtum in Sinne der §§ 572, 901 ABGB hat nur die Anfechtbarkeit des Vertrages zur Folge. Entscheidungstexte 7 Ob 67/80 Entscheidungstext OGH 15.01.1981 7 Ob 67/80 ZVR 1981/255 S 344 = SZ 54/7 2 Ob 3/... mehr lesen...
Im vorliegenden Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens haben die Parteien dem Außerstreitrichter mit einem beiderseits gefertigten Schreiben vom 22. Mai 1980, das anscheinend von der Antragsgegnerin vorgelegt wurde, eine außergerichtliche Einigung bestimmten Inhalts mitgeteilt und das Gericht ersucht, diesen Vergleich, umgehend gerichtlich festzuhalten und auszufertigen. Mit Schreiben vom 20. Juni 1980 teilte dann der Antragsteller mit, daß die Antragsgegnerin ander... mehr lesen...
Der bei der Klägerin kranken-zusatzversicherte Beklagte wurde am Morgen des 9. August 1978 im Zuge eines Streites mit anderen Personen durch Schüsse schwer verletzt, nachdem er mit einem Wagenheber einen seiner Gegner ebenfalls schwer verletzt hatte. Die Klägerin fordert die zunächst von ihr übernommenen und bezahlten Mehrkosten der Behandlung des Beklagten in der zweiten Verpflegsklasse des Krankenhauses in S aus dem Titel ungerechtfertigter Bereicherung zurück, weil sie den Sachverh... mehr lesen...
Mit der am 14. Feber 1979 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 64 581 S samt 1.2% Zinsen monatlich seit 2. Oktober 1977. Sie brachte vor, sie habe ausschließlich auf Veranlassung der Beklagten einen von dieser selbst ausgewählten M-Telefoncomputer 1100 von der Firma M erworben, um ihn der Beklagten im Rahmen eines Leasingverhältnisses zu überlassen. Mit Bestandvertrag vom 5. April/6. Mai 1977 sei dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIIABGB §871 IV
Rechtssatz: Ein gemeinsamer Irrtum über die Wirkung der begünstigten Rückzahlung des Wohnhauswiederaufbaufondsdarlehens ist uU als unwesentlich für die Gültigkeit bzw Aufrechterhaltung des Kaufvertrages anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 583/80 Entscheidungstext OGH 10.09.1980 3 Ob 583/80 European Cas... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 3. Feber 1978 übertrug der Beklagte die ihm an der 39.87 m2 Wohnfläche umfassenden Wohnung in Salzburg auf Grund des "Wohnbesitz- (Bestands-) Vertrages" vom 28. August 1974 gegen die Liegenschaftseigentümerin zustehenden Rechte mit deren Zustimmung für ein Entgelt von 466 000 S an die Klägerin. Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 72 483.10 S samt 4% Zinsen seit 4. Feber 1978 "zum Ersatz des Schadens", der ihr dadurch erwachsen sei, daß... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 AABGB §871 BIIIABGB §872
Rechtssatz: Nicht nur bei Geltendmachen eines Irrtums nach § 871 ABGB, sondern auch bei einem nach § 870 ABGB (listige Irreführung) kann bei unwesentlichen Umständen Vertragsänderung begehrt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 573/80 Entscheidungstext OGH 02.09.1980 5 Ob 573/80 Veröff: SZ 53/108 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 DABGB §872
Rechtssatz: Die für die Vertragsanpassung wegen Irrtums oder Arglist anzuwendende Methode der Ermittlung der Höhe der Vergütung ist gleich jener der Preisminderung bei der Gewährleistung ("relative Berechnungsmethode"). Entscheidungstexte 5 Ob 573/80 Entscheidungstext OGH 02.09.1980 5 Ob 573/80 Veröff: SZ 53/108 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 BIIABGB §871 BIIIABGB §872
Rechtssatz: Der Irrtum eines Erwerbers von Wohnungsrechten über die Größe der Wohnfläche nach Quadratmetern ist ein Geschäftsirrtum, der in aller Regel auch als beachtlich anzusehen sein wird, weil im allgemeinen das Entgelt für Wohnungsrechte durch die Größe der Wohnfläche nicht unmaßgeblich bestimmt wird. Zur Widerlegung dieser Annahme, für die die Lebenserfahrung spricht, träfe den Übertr... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 DABGB §872ABGB §932 IIIaABGB §932 IIIc
Rechtssatz: Wäre bei Kenntnis des wahren Baujahres des in Zahlung gegebenen Fahrzeuges und der damit notwendigerweise verbundenen wesentlich größeren Barmittelerfordernisse das Geschäft nicht abgeschlossen worden, so steht nur das Recht der Vertragsaufhebung nach § 871 ABGB oder auf Wandlung gemäß § 932 ABGB, nicht aber ein Anspruch auf Vertragsanpassung nach § 872 ABGB oder auf Preisminder... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 CIABGB §871 H
Rechtssatz: Anfechtung wegen Geschäftsirrtums, wenn ein Vertragspartner seine Aufklärungspflicht verletzt hat, auch wenn ihn an der Verletzung der Aufklärungspflicht kein Verschulden trifft (alte Rechtslage vor Inkrafttreten des § 871 Abs 2 ABGB idF des KschG). Entscheidungstexte 5 Ob 609/80 Entscheidungstext OGH 03.06.1980 5 Ob 609/80 Veröff: ImmZ 1981,... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BII
Rechtssatz: Daß dem Vertragspartner möglicherweise nicht bewußt war, welche Rechtsfolgen im einzelnen mit der abgeschlossenen Vereinbarung verknüpft sind, er also einem Rechtsfolgenirrtum unterlegen sein mag, ist für die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts ohne Bedeutung, da dies bloßer Motivirrtum wäre. Entscheidungstexte 1 Ob 784/79 Entscheidungstext OGH 16.04.1980 1 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §1385 AZPO §204 G
Rechtssatz: Der Irrtum des Rechtsanwaltes über die Handlungsfähigkeit des Klägers im Zeitpunkt des Vergleichsabschlußes macht den Vergleich nicht anfechtbar, weil es sich dabei um einen unbeachtlichen Motivirrtum handelt. Entscheidungstexte 5 Ob 557/80 Entscheidungstext OGH 01.04.1980 5 Ob 557/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I/1
Rechtssatz: Irrtum des Erklärenden über: die Natur des Geschäftes, dessen Inhalt (Gegenstand) oder eine für das Geschäft bedeutsame Eigenschaft (oder Identität) der Person des Geschäftspartners, also über Punkte, die Inhalt des Rechtsgeschäftes sind, ist ein beachtlicher Geschäftsirrtum. Ein Motivirrtum ist gegeben, wenn der Erklärende über außerhalb des Geschäftsinhaltes im Vorfeld des psychologischen Willensen... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I1
Rechtssatz: Irrtum über Wert gemachter Investitionen nur Motivirrtum, wenn der Unterschied zwischen gemachtem Aufwand und dem gemeinen Wert dieser Investitionen relativ gesehen nicht erheblich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 748/79 Entscheidungstext OGH 15.01.1980 5 Ob 748/79 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §1053ABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Auch ein Leasing-Vertrag kann grundsätzlich wegen Irrtums angefochten werden. Entscheidungstexte 2 Ob 581/79 Entscheidungstext OGH 18.12.1979 2 Ob 581/79 Veröff: HS 11038/21 2 Ob 592/79 Entscheidungstext OGH 18.12.1979 2 Ob 592/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BII
Rechtssatz: Wurde ausschließlich zur Bedingung gemacht, daß ein Schlüsselautomat ohne Gewerbeberechtigung betrieben werden könne und stellt sich diese Bedingung als unerfüllbar heraus, liegt ein wesentlicher Geschäftsirrtum, nicht ein unbeachtlicher Motivirrtum vor ( vgl SZ 43/123, 8 Ob 352/67 ). Entscheidungstexte 2 Ob 581/79 Entscheidungstext OGH 18.12.1979 2 ... mehr lesen...
Die Erst- bis Drittkläger und der Beklagte sind Geschwister und die Viertklägerin die (von einem vorverstorbenen Bruder adoptierte) Nichte der am 14. Jänner 1973 verstorbenen Kreszenzia H, die am 11. August 1972 ein der Form nach unbestritten gültiges fremdhändiges Testament zugunsten des (inzwischen ebenfalls verstorbenen) Beklagten errichtet hatte. Die Kläger begehren im Revisionsverfahren noch die Ungültigerklärung dieses Testaments und die Feststellung, daß ihnen auf Grund des Ges... mehr lesen...