Norm
ABGB §871 CIRechtssatz
Anfechtung wegen Geschäftsirrtums, wenn ein Vertragspartner seine Aufklärungspflicht verletzt hat, auch wenn ihn an der Verletzung der Aufklärungspflicht kein Verschulden trifft (alte Rechtslage vor Inkrafttreten des § 871 Abs 2 ABGB idF des KschG).Anfechtung wegen Geschäftsirrtums, wenn ein Vertragspartner seine Aufklärungspflicht verletzt hat, auch wenn ihn an der Verletzung der Aufklärungspflicht kein Verschulden trifft (alte Rechtslage vor Inkrafttreten des Paragraph 871, Absatz 2, ABGB in der Fassung des KschG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rechtliche Erheblichkeit des Irrtums; Vom Geschäftspartner veranlasster Irrtum; Verletzung der AufklärungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016184Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2025